Zitat
Original von adi
Es sei denn, die BRD vollzieht geltendes EU-Recht nicht.
Zitat
Bei allen Anhängerkupplungen, welche bereits nach europäischer Norm geprüft sind (Prüfzeichen beginnend mit „e“), ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Einbauanleitung der AHK im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese dient als ABE. Bei der nächsten Änderung in den Fahrzeugpapieren , wie z.B. Änderung des Wohnsitzes oder Eintragung zusätzlicher Rad-Reifen-Kombination, ist es erforderlich die Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Bei den Anhängerkupplungen mit einem deutschen Prüfzeichen (M oder F) ist eine TÜV-Abnahme sowie eine sofortige Eintragung nach Montage der AHK in die Fahrzeugpapiere erforderlich.
Die AHKs mit einer Einzelabnahme (TP-Prüfzeichen) verfügen über ein für jede Anhängerkupplung separat erstelltes Gutachten. Nach Montage der AHK ist eine TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich
Zitat
An den grundsätzlichen Möglichkeiten hat sich wenig geändert
Zitat
Original von ulf r.
nur wer trägt dir das ein, nur der TÜV ohne mb-zettel oder sollte man´nen WIS-ausdruck mitnehmen?
D-wert bedeutet wirklich andere AHK, obwohl´s gleich aussieht?
ciao
ulf
Zitat
Original von uli124125
hi
das von born to run ist das teil was man zu hause lässt
die richtige Liste ist in einem anderen Serviceteil der Wis drin, da steht eine tabell, mit allen Typen usw. und da ist auch keine einschränkung in Bezug auf Sporzwecke oder derglecihen drin
grüße uli
Benutzerinformationen überspringen
Anfänger
Registrierungsdatum: 27. Juni 2010
Wohnort: Saarland
Typ: 250D
Typ: 190D
Baujahr: 1992
Baujahr: 1991
Forensoftware: Burning Board® 3.1.8, entwickelt von WoltLab® GmbH | Style by StyleCide.de