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21

Dienstag, 6. Dezember 2011, 23:51

Zitat

Original von adi
Es sei denn, die BRD vollzieht geltendes EU-Recht nicht.

Ja, macht sie. :rolleyes:
Wir sind ja Deutsch, da ist alles geregelt. :D

Zitat

Bei allen Anhängerkupplungen, welche bereits nach europäischer Norm geprüft sind (Prüfzeichen beginnend mit „e“), ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Einbauanleitung der AHK im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese dient als ABE. Bei der nächsten Änderung in den Fahrzeugpapieren , wie z.B. Änderung des Wohnsitzes oder Eintragung zusätzlicher Rad-Reifen-Kombination, ist es erforderlich die Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere einzutragen.

Bei den Anhängerkupplungen mit einem deutschen Prüfzeichen (M oder F) ist eine TÜV-Abnahme sowie eine sofortige Eintragung nach Montage der AHK in die Fahrzeugpapiere erforderlich.

Die AHKs mit einer Einzelabnahme (TP-Prüfzeichen) verfügen über ein für jede Anhängerkupplung separat erstelltes Gutachten. Nach Montage der AHK ist eine TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich

Da unsere Schätzle eh weng älter sind, haben die ein M Prüfzeichen.

Zitat

An den grundsätzlichen Möglichkeiten hat sich wenig geändert

Ergo, Eintragung oder des was in den Papieren steht. :rant:

Ausnahmen
124.080 = 200 T
124.081 = 200 TE
124.180 = 200 TD
124.185 = 250 TD
124.186 = E250 TD

Die blockieren ja ohne Anhänger schon den Verkehr. :P :stickpoke:

Komisch, ich habe z. B. ein niveauloses Sportfahrwerk, mit eingetragener, abnehmbarer AHK ab Werk. :)
Geht danach ja auch nicht.
Also doch alles wieder Ermessungssache. ?(

© Mercedes Benz, WIS 124
»BornToRun« hat folgende Datei angehängt:
  • P0002A_p01.jpg (746,63 kB - 152 mal heruntergeladen - zuletzt: 11. Februar 2023, 11:43)
Grüßle
Wie immer, völlig wirr und für Ahnungslose kaum verständlich. :D
Nett kann ich auch, bringt mir aber NIX
:prost:

sternenwind

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22

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 12:59

Hallo,

mit dem Thema AHK habe ich mich bisher nicht beschäftigt. Mein weisser 280E hat 1'900 kg in den Paieren als Anhängelast. Kann ich diese auf 2'100 kg erhöhen und wo bekome ich dafür die Abnahme und was benötige ich dazu?

Gruss
Sternenwind

adi

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23

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 14:51

Zitat

Original von ulf r.
nur wer trägt dir das ein, nur der TÜV ohne mb-zettel oder sollte man´nen WIS-ausdruck mitnehmen?
D-wert bedeutet wirklich andere AHK, obwohl´s gleich aussieht?
ciao
ulf


Hello ulf !

Drucke ganz einfach die Serviceinformation der WIS, welche Born To Run eingestellt hat aus und gehe damit zum TÜV, wenn das bei Euch schon eingetragen werden muss.

Der liebe Onkel hat dort gar nichts zu meckern, denn darauf hast Du einen Rechtsanspruch. Gegebenen Falls kannst das auch erzwingen.

Jedenfalls musst Du Auskunft von dem Onkel bekommen, sollte das nicht der Fall sein, dann steht Dir ja noch eine Vorsprache bei seinem Vorgesetzten zur Verfügung, das würde ich ihm im Anlassfall sofort mitteilen.

Gruß adi

24

Mittwoch, 7. Dezember 2011, 23:47

hi
das von born to run ist das teil was man zu hause lässt
die richtige Liste ist in einem anderen Serviceteil der Wis drin, da steht eine tabell, mit allen Typen usw. und da ist auch keine einschränkung in Bezug auf Sporzwecke oder derglecihen drin
grüße uli

adi

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25

Donnerstag, 8. Dezember 2011, 00:33

Zitat

Original von uli124125
hi
das von born to run ist das teil was man zu hause lässt
die richtige Liste ist in einem anderen Serviceteil der Wis drin, da steht eine tabell, mit allen Typen usw. und da ist auch keine einschränkung in Bezug auf Sporzwecke oder derglecihen drin
grüße uli


Hello !

Ja die kenne ich auch.

Wesentlich in der Liste v. Born To Run ist, dass in dieser Liste explizit darauf hingewiesen wird, dass diese Service Info die Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenstandslos macht.

Gruß adi

Marco

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26

Mittwoch, 14. Dezember 2011, 19:23

So jetzt melde ich mich nach langer Zeit auch wieder zu Wort, beim Thema T-Modell gab es für mich so einige unannehmlichkeiten.

Habe den zu Beginn erwähnten 300td nicht gekauft, da der komplette Kopf verzogen war :-( mit dem Ausdruck aus dem WIS den Borntorun eingestellt hat dürfte also nichtsmehr schiefgehen. An dieser Stelle nochmal vielen Dank! Es handelte sich tatsächlich um einen Schaltwagen, warum hab ich das nur vergessen...sorry!

Jetzt geht die ewige Suche weiter, einfacher wird es jedenfalls nicht.

Viele Grüße und vielen Dank für die vielen Antworten
Marco

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