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megagramm

Anfänger

  • »megagramm« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 9. August 2021, 17:43

Vorstellung und Probleme mit der Anhängerkupplung

Hallo liebe W124-Freunde,

ich bin zwar schon lange angemeldet und lese mit aber nun möchte ich mich kurz vorstellen und mein erstes Problem schildern.

Ich bin 57 Jahre und von Beruf bin gelernter Energieanlagenelektroniker und E-ING.
Vor vier Jahren habe ich mich voller Frust von meinem V70II T5 verabschiedet, weil ich keine Lust mehr hatte die Werkstatt zu finanzieren.

Ich habe mir dann einen W124T 220E Automatik mit Klima und Standheizung gekauft. In vier Jahren hatte ich nur die Ölwechsel und den Laderegeler, was ich und Bremsbeläge, die ich erneuern musste. Noch nie war ein Auto so günstig und zuverlässig.

Nun zu meinem Problem: Ich wollte eine originale Oris Anhängerkupplung nachrüsten und habe eine nagelneuen originalen Kabelsatz kaufen können. Die Anhängerkupplung von Oris ist die E240/1. In der ABE sind fast alle Typen vermerkt nur der 220E nicht. Im Fahrzuegschein steht AHK LT. EGTG/ABE.

Die DEKRA meinte es muss eine Einzelabnahme gemacht werden und schickte mich zum TÜV. Der TÜV sagte ich muss eine Bescheinigung von DB holen und DB sagte mir ich muss mir das Fahrzeug von ORIS bestätigen lassen. Es lebe der Verwaltungsakt. Nun hoffe ich auf Euer Schwarmwissen. DB und Oris habe ich per mail kontaktiert.

Liebe Grüße Anton

  • »Mercedes22« ist männlich

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2

Montag, 9. August 2021, 18:27

Eine Anhängerkupplung ist bauartgenehmigungspflichtig nach §22a STVZO. Sie hat daher eine ABG, aber niemals eine ABE. Bzw. heutzutage ein E-Prüfzeichen.

Bei Anhängerkupplungen gibt es den Sonderfall, dass auch solche mit ABG grundsätzlich nicht (mehr) eintragungspflichtig bzw. besser gesagt Änderungsabnahmepflichtig sind. Nachzulesen für Prüfer in der Arbeitsanweisung für Änderungsabnahmen nach §19(3).
Natürlich muss die AHK zum Fahrzeugtyp passen. Nur ist klar, dass das hier gegeben ist.
Ergo Prüfer wechseln. Wo kommst du her?

Gruß,
Lasse
W124 200D, Bj. 2/88, ca. 613.000 km, Impala/Creme, Jetzt mit 40 SA´s + orig. MB Wackeldackel unterwegs
W211 270CDI, Bj. 4/03, ca. 393.000 km, Cubanit/Kiesel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mercedes22« (9. August 2021, 18:34)


megagramm

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  • »megagramm« ist der Autor dieses Themas

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3

Montag, 9. August 2021, 18:38

Hallo Lasse,

ich komme aus Hamburg. Danke für die schnelle Antwort.

LG Anton

Mexicaner

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4

Montag, 9. August 2021, 18:44

Hallo :top:

Du hast ja die AHK noch nicht angebaut. Entweder die hat eine E-Nummer und baust sie einfach an. Was sollte dort anders sein, als wie die für die anderen Typen?
Oder du kaufst einfach eine Neue.

Vielleicht gab es den 220 einfach noch nicht zu der Bauzeit, als die AHK hergestellt wurde. Deshalb ist er nicht genannt.

Musst nur auf den D-Wert achten. Vielleicht hast du 2100kg eingetragen und die AHK darf nur max. 1900kg.

megagramm

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5

Montag, 9. August 2021, 20:04

Hallo Mexicaner,

Du hast vollkommen Recht.

ich hatte mir eine Anbauanweisung über Ebay-Kleinanzeigen besorgt, da ich keine hatte. Die Bilder waren durch mehrfaches kopieren schwarz.

Da ich nichts mit schwarzen Bildern anfangen konnte, hatte ich eine ältere aus dem Netz geladen. Und siehe da:

124 584 01 91 also aus 01 1991 sind alle Typen W124 ohne den 220E

und die zweite mit den schlechten Bildern
124 584 08 91 also aus 08 19991 sind alle Modelle also inklusive 220E, der wohl von 08 91 bis 1996 gebaut wurde.

Also geht morgen nochmals zur Funktionsprüfung zu Dekra.

Danke für Eure Hilfe

  • »Mercedes22« ist männlich

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6

Montag, 9. August 2021, 20:09

Man kann dich natürlich nicht daran hindern, eine Änderungsabnahme machen zu lassen, notwendig ist sie wie gesagt nicht. Einfach dran bauen.

Gruß,
Lasse
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7

Montag, 9. August 2021, 20:51

Der TÜV sagte ich muss eine Bescheinigung von DB holen und DB sagte mir ich muss mir das Fahrzeug von ORIS bestätigen lassen.

Die werden echt immer blöder oder unverschämter.
Denn das hätte er auch dazu noch sagen können.

Bei Anhängerkupplungen gibt es den Sonderfall, dass auch solche mit ABG grundsätzlich nicht (mehr) eintragungspflichtig bzw. besser gesagt Änderungsabnahmepflichtig sind.

Korrekt, es reicht die Anbauanweisung mitzuführen, damit man nachweisen kann, das die AHK an die Karre passt.
AHK Last sollte dazu auch schon in den Papieren stehen.

und die zweite mit den schlechten Bildern

Die habe ich sogar noch in gut.

index.php?page=Attachment&attachmentID=52191

Konnte man früher noch direkt bei ORIS runterladen. :whistling:

Also geht morgen nochmals zur Funktionsprüfung zu Dekra.

Wozu den Ahnunglosen auch noch Geld für ne unnötige Dienstleistung Geld in den Rachen werfen. :rolleyes:
Grüßle
Wie immer, völlig wirr und für Ahnungslose kaum verständlich. :D
Nett kann ich auch, bringt mir aber NIX
:prost:

megagramm

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  • »megagramm« ist der Autor dieses Themas

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8

Montag, 9. August 2021, 20:52

Hallo Lasse,

da im Fahrzugschein steht AHK LT. EGTG/ABE und ich nun die gültige habe ist es wohl so, dass ich nicht hin muss.


Danke auch an Dich.


LG Anton

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