Hallo,
ich habe beim ADAC mal angefragt, ob überhaupt und wie verunfallte bichromatische Rückleuchten beim T-Modell ersetzt/behandelt werden.
Mein Anfrage lautete (durchaus stellenweise etwas übertrieben):
"Guten Tag,
ich habe an meinem Mercedes w124 T-Modell sehr seltene 2-farbige/bichromatische (rot-schwarz-rote) Rückleuchten. Diese waren damals von MB (Marke ULO), und anderen Herstellern lieferbar (MHW, in.pro) und für ca. 240 DM pro paar erhältlich. Seit einigen Jahren werden diese bichromatischen Rückleuchten von keinem Hersteller mehr angeboten, auch von Mercedes nicht mehr.
Was passiert bei einer Beschädigung durch einen Unfall (fremdverschulden)?
Sehr selten tauchen gebrauchte Paare im Internet/Ebay auf für 300 € bis 400 € (=800 DM !!!).
aktuell ausgelaufene Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…em=120370795195
- Wird mir der aktuelle Marktwert der Rückleuchten ersetzt? Wie kann ich den Marktwert nachweisen? Bekomme ich für die Zeit bis zur Wiederbeschaffung einen Leihwagen, denn ohne Rücklicht ist der Wagen ja nicht mehr verkehrstauglich?- Bekomme ich für den Zeitaufwand der Recherche eine Entschädigung? -Wird ein professioneller "Biet-Agent" bezahlt, welcher die Recherche übernimmt?
-Muss ich den Wagen verschrotten, weil ich keinen adäquaten Ersatz für das Rücklicht bekomme bzw. wenn keine Erstattung durch die gegnerische Versicherung erfolgt?
Vielen Dank, MfG M.K."
Antwort ADAC:
"Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Nach einem Schadensfall haben Sie gegen die Versicherung einen Anspruch auf den Betrag, der notwendig ist, den Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen.
Solange kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, können die Leuchten auch über € 1.000,00 kosten und die Versicherung muss diese zahlen.
Wo solche Lichter zu bekommen sind und was diese dann kosten, ermittelt ein neutraler Sachverständiger in seinem Gutachten. Daher bekommen Sie für private Recherchen keine Aufwandserstattung.
Verzögert sich die Beschaffung, so wird man Ihnen zumuten, zunächst mit einem Provisorium zu fahren, wenn dies deutlich billiger wäre als wochenlang ein Mietwagen.
Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie sich in dieser Sache auch persönlich durch einen ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer ADAC-Mitgliedschaft beraten lassen können. Weitere Hinweise hierzu, sowie die Anschriften von ADAC-Vertragsanwälten finden Sie auf unseren Internet-Seiten:
www.adac.de/Recht_und_Rat/beratung.
Mit freundlichen Grüßen"
Also ich schliesse daraus, dass bei Beschädigung Hoffnung auf zumindest finanziellen Ersatz besteht
- ...den Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen.
- ...können die Leuchten auch über € 1.000,00 kosten und die Versicherung muss diese zahlen
- Wo solche Lichter zu bekommen sind und was diese dann kosten, ermittelt ein neutraler Sachverständiger in seinem Gutachten.