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Marcus 200

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1

Freitag, 4. Dezember 2009, 16:29

20Km abschleppen mit Motor oder ohne??

Hallo.

Ich will demnächst meine 200er 20Km abschleppen (also mit Abschleppstange).

Meine Frage an euch: ist besser wenn ich den Motor die 20Km laufen lasse oder kann ich ihn auslassen??

Beides in "N" natürlich, oder !?


20Km, bis 60Km/h, quer durch Berlin


Danke!

imnre

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2

Freitag, 4. Dezember 2009, 16:55

wenn du ihn VOLL funktionstüchtig ohne zulassung "ab"schleppst, so ist das Schleppen und somit GARNICHT zulässig.


Fürs getriebe gilt: 50 KM / 50 Km/H max bei automatik.


um hier schäden zu vermeiden: Motor AN, weil das getriebe nun geschmiert wird. Ausserdem geht die servolenkung und der Bremskraftverstärker.
Warum soll ich von Hand schalten... Der Sprit wird auch von alleine weniger.
Es sagt der Gummibärenzüchter von Heiligenhafen: "Ich wache nachts, wenn die Bären schlafen!"

Marcus 200

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3

Freitag, 4. Dezember 2009, 17:08

Ja, den Unterschied zwischen schleppen und abschleppen kenne ich.
Die Feststellbremse hat so gut e´wie keine Funktion, ich glaube das reicht für nicht voll funktionstüchtig.

Ja er hat keine Zulassung und kein TÜV.

Muss ich dann mit Warnblinkern fahren?

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4

Freitag, 4. Dezember 2009, 17:43

die frage hat sich mir auch mal gestellt, und nein, es reicht nicht wenn warnblinker an sind.

da hilft nur eins wenn er nciht angemeldet ist, ab auf den anhänger oder kurzzeitkennzeichen, da brauchste kein tüv für

Jan
Ich fahre Benz, alles andere ist Behelf.

Hartmut-HB

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5

Freitag, 4. Dezember 2009, 21:01

Moin aus HB,


Mann Junge mach dich nicht unglücklich.:rant:

Hol dir nen Trailer , rauf damit und ab die Post zum Ziel.Hab ich gerade vor 14 Tagen gemacht.
Mist ist das nur wenn du keinen Agrarhaken (AHK) hast.:stickpoke:


Der Trailer hat 30 Euro/Tag gekostet.





Mfg Hartmut aus HB

Mad_Mat

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6

Freitag, 4. Dezember 2009, 21:10

Oder ein rotes Kennzeichen.

Marcus 200

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7

Freitag, 4. Dezember 2009, 21:43

Also wenn er "defekt" ist, dann ist es doch legal ihn ohne Zulassung abzuschleppen - oder ?????

Pixeldoc

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8

Freitag, 4. Dezember 2009, 22:06

Du betreibst hier Wortklauberei.
Du kannst doch nicht jede Kleinigkeit der Polizei gegenüber gleich als schweren Defekt deklarieren. Die sind doch nicht doof, also bleib auf dem Teppich.

Max
Betr.: Bilder im Board:http://www.w124-board.de/feedback-f139/b…-t68738/p1.html

Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

DIESEL

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9

Freitag, 4. Dezember 2009, 22:16

Zitat

Original von Marcus 200
Also wenn er "defekt" ist, dann ist es doch legal ihn ohne Zulassung abzuschleppen - oder ?????


Wäre mir neu!

MfG DIESEL

DIESEL

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10

Freitag, 4. Dezember 2009, 22:20

...weil Du vermutlich keine Ausnahmegenehmigung beantragt hast:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php

Marcus 200

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11

Freitag, 4. Dezember 2009, 22:21

Naja, immerhin bekommt man ja ohne Feststellbremse kein TÜV - also mangelhaft.
Außerdem heißt es doch "ziehen eines betriebsunfähigen Kfz" - und kein TÜV ist doch = betriebsunfähig.

DIESEL

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12

Freitag, 4. Dezember 2009, 22:23

...es ist aber nach seiner Bauart als Kraftfarzeug bestimmt.

Vielleicht liege unsere Postings auch nur zeitlich zu dicht beisammen.

MfG DIESEL

13

Freitag, 4. Dezember 2009, 22:28

Wir sind in D, da gibt es feine Unterschiede.
Schleppen und Abschleppen
Wenn, dann nur so. :D
Grüßle
Wie immer, völlig wirr und für Ahnungslose kaum verständlich. :D
Nett kann ich auch, bringt mir aber NIX
:prost:

Toddy

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14

Freitag, 4. Dezember 2009, 23:16

Kurzform vom Vorredner

Abschleppen.....klasse 3

Schleppen....der ziehende Wagen bzw.Fahrer braucht klasse 2( LKW )

alles nähere steht wohl im Text eine etage höher :D
Seit über 65000 km Problemlos mit KME unterwegs :rockAlles da um die Einzustellen , Valteks kalibrieren etc etc. Mittlerweile auch OMVL Venturi....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Toddy« (4. Dezember 2009, 23:19)


Kriegibaby

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15

Freitag, 4. Dezember 2009, 23:36

Stimmt und im geschleppten Fahrzeug:

Abschleppen mind.15 Jahre und geeignet. Das soll heißen, dass man keinen geistig oder körperlich behinderten ans Steuer lässt.

Beim Schleppen jedoch muss der Fahrzeugführer im geschleppten Fahrzeug mindestens Klasse 3 haben.

Aber das zu schleppende Fahrzeug muss doch versichert sein. Mein ich doch. Nimm Dir ein Kurzzeitkennzeichen. Du wirst doch ohne Feststellbremse fahren können. Musst Du halt mit der Kupplung spielen beim Berganfahren.

Mein Kumpel hat mal nen Abflug gemacht. Und weil der Wagen vorne nicht mehr so ganz komplett war, hat er sich von seinem Vater abschleppen lassen. Da es dunkel war hat er den Motor laufen lassen, damit die Batterie nicht so schnell leer wird. Ergebnis, der Vater hat ne Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein bekommen. Er hatte keine Klasse 2 und es waren mehr als 3 Achsen. Deutsches Recht. Beim Abschleppen sind es auch 4 Achsen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kriegibaby« (4. Dezember 2009, 23:41)


Miguel

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16

Freitag, 4. Dezember 2009, 23:44

Zitat

Original von Kriegibaby
der Vater hat ne Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein bekommen

Oder aber ohne Fahrerlaubnis. Dieses ist eine Straftat, jenes eine Ordnungswidrigkeit.
SUCHE: Stoßstange Mopf2 vorn (geöffnet) und hinten


deejay_mk

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17

Samstag, 5. Dezember 2009, 09:54

RE: 20Km abschleppen mit Motor oder ohne??

Moin,

wenn Du einen ADAC-Verkehrsrechtschutz hast kommt der 1. Fahrer mit damals 50DM davon und der 2. mit Freispruch. Man hat aber trotzdem reichlich Ärger, damalige Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Kurzzeitkennzeichen oder Trailer.

Gruß.
************************************************************************************

"...ein Wrack ist ein Ort, an dem ein Schatz schlummert..."

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Marcus 200

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18

Samstag, 5. Dezember 2009, 11:19

RE: 20Km abschleppen mit Motor oder ohne??

Erstmal danke für die vielen Beiträge!

Also ich war mir sicher, dass es legal ist, wenn man ein betriebsunfähiges Kfz z.B. von einem Abstellplatz zu z.B. einer "geeigneten Werkstatt" oder Wohnort des Käufers"... ABschleppt.

5. Die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges gilt während der
Abschleppfahrt auch für das abzuschleppende Fahrzeug.
6. Beim abgeschleppten Fahrzeug brauchen keine Kennzeichen angebracht zu
sein, auch nicht das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeuges als
Wiederholungskennzeichen.

http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.p…20Schleppen.pdf


Ich glaube der Knackpunkt ist, dass das nur gilt, wenn das Kfz auf der Straße liegengeblieben ist (kein Benzinmangel!).

Auf einen Trailer habe ich gar keine Lust, zumal ich auch keine AHK habe.

Also rotes KZ: bekomme ich das von Werkstätten oder Kfz-Händlern?
Aber dann muss doch mein Kfz auch in die Papiere vom KZ eingetragen werden - oder ?

Pixeldoc

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19

Sonntag, 6. Dezember 2009, 01:11

RE: 20Km abschleppen mit Motor oder ohne??

Zitat

Original von Marcus 200
Aber dann muss doch mein Kfz auch in die Papiere vom KZ eingetragen werden - oder ?


Die KFZ-Scheine für das rote Kennzeichen gibt es sozusagen als Abreissblock. In deinen Papieren taucht dabei kein weiterer Eigner auf. Ruf mal deine Zulassungsstelle an.

Grüsse
Max
Betr.: Bilder im Board:http://www.w124-board.de/feedback-f139/b…-t68738/p1.html

Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

20

Sonntag, 6. Dezember 2009, 01:53

Bzgl. rotes Kennzeichen: Du kannst vielleicht die Werkstatt fragen, zu der du das Fahrzeug abschleppen möchtest (Keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist, ich bezweifle es).

Ansonsten zur Zulassungstelle. Grüne Doppelkarte und Kurzzeitkennzeichen holen, Kostenpunkt liegt bei ca. 50,- €.

Wenn du das Fahrzeug danach dann anmeldest, übernimmt nachträglich evtl. die Versicherung das Geld für das Kurzzeitkennzeichen.

Gruß :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rodney.dm« (6. Dezember 2009, 01:54)


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