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Sleepy_Tomcat

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Dienstag, 1. März 2011, 20:02

Autom.-Getriebe 722.414 Parksperre klemmt

Moin-Moin...
ich bräuchte einmal eure Hilfe:

Heute wollte ich meinen 250TD, der einen Motorschaden hat und schon ein halbes Jahr auf meiner Auffahrt steht, in`s Nachbardorf in meine neue Halle schleppen.
Doch Pustekuchen... das Getriebe blockiert.
Trotz "Zündung an" und Wahlhebel auf "N" lösst die Parksperre nicht !
Kann man die manuell lösen? Ich vermute mal, das der Sperrmechanismus festgerostet ist !?
Habe mehrfach, auch ruckartig, versucht, mit einem zweiten Wagen und Abschlepptampen das Ganze zu lösen... will aber nicht.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Mit sternigen Grüßen,
Matse
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2

Mittwoch, 2. März 2011, 20:59

RE: Autom.-Getriebe 722.414 Parksperre klemmt

Ist die Auffahrt eben oder stand er quasi am Berg? War die Feststellbremse dabei ordentlich angezogen?

Ich frage mich gerade, ob es überhaupt möglich ist, in Stellung "N" Parksperre aktiv!?!?!?



Xoor

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Mittwoch, 2. März 2011, 21:04

Das ist bestimmt die Bremse die fest ist.

Deutztreiber

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Mittwoch, 2. März 2011, 21:20

Ist da nicht eine sperre das zwar die Zündung angeht aber man nicht starten kann und das sich der Wahlhebel nicht von der Position "P" verstellen lässt.

Pixeldoc

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Donnerstag, 3. März 2011, 01:38

Hallo Matse,

wenn deine Bremsen nicht fest sind (einseitig hinten Wagen anheben muss sich das Rad drehen lassen) könntest du die Kardanwelle rausnehmen. Dann kannst du den Wagen wenigstens erstmal in deine Halle bringen (Abschleppstange).
Alternativ käme auch eine Schleppachse hinten in Frage, wenn du ihn hoch genug heben kannst.

Viel Erfolg
Max
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Big R

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6

Donnerstag, 3. März 2011, 08:03

Ich will nur mal kurz darauf hinweisen das das Schleppen (nicht das Abschleppen) in Deutschland nicht so einfach rechtlich einwandfrei hinzukriegen ist.

Das geschleppte Fahrzeug gilt als zweiachsiger Anhänger mit allen Konsequenzen (Fahrer des Zugfahrzeuges benötigt LKW-Schein und der im geschleppten einen Autoführerschein). Zusätzlich benötigt man meines Wissens auch noch eine Schleppgenehmigung vom Landratsamt.

daimler1980

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Donnerstag, 3. März 2011, 08:34

Jetzt musst du nur noch den feinen Unterschied dieser beiden (Ab)-Schleppvarianten erklären.
Was machst du denn in einer solchen Situation?
Klasse 2 :stickpoke: ;)

Mit freundlichen Grüßen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »daimler1980« (3. März 2011, 08:35)


Big R

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8

Donnerstag, 3. März 2011, 08:43

Meines Wissens:

Abschleppen ist das verbringen eines liegengebliebenen Fahrzeuges vom Pannenort zur nächstgelegenen Werkstatt oder Schrottplatz (Hier geht es um den Nothilfegedanken).

Schleppen ist alles andere.

In so einer Situation kann man sich entscheiden ob man es drauf ankommen lässt und hofft, nicht erwischt zu werden oder das ganze halt legal mit Hänger macht.

Wenn der Fahrzeugführer keinen LKW-Schein hat oder der Führer des geschleppten keinen PKW-Schein so handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat (gibt glaub ich auch 6 Punkte), also beileibe kein Kavaliersdelikt.

Sleepy_Tomcat

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Donnerstag, 3. März 2011, 10:56

Moin-Moinsens.....
erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und Tipps.

Zum Auto:
Hinterräder gehen frei (DAS habe ich als erstes geprüft),Kardanwelle bewegt sich beim Ruckeln an den Hinterrädern ja auch millimeterweise mit.
Zum Lösen der Kardanwelle:
DA gibt es ein Problem! Da sich ja die Welle nicht richtig drehen läßt, liegt die eine Schraube am vorderen Flansch sooooo ungünstig, das man nicht mit normalem Werkzeug drankommt :-( !! Hinten siehts ähnlich aus.

Naja...schaun mer mal, wie es weiter geht.

P.S.: Klasse 2 habe ich...um alle Bedenken diesbezüglich auszuräumen ;-) !

Mit sternigen Grüßen,

Matse
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Pixeldoc

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Donnerstag, 3. März 2011, 14:20

Ungünstig.
Ich würde mir eine Schleppachse von einer Werkstatt leihen und ihn mit der Hinterachse draufstellen.

Viel Erfolg
Max
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Donnerstag, 3. März 2011, 20:20

Wie wird denn die geschaltet ?? ich hatte schon einmal auch den Fall und zwar geht die Zündung an aber man kann nicht starten und der Automatikwahlhebel hängt auf "P" und lässt sich nicht bewegen.

Sleepy_Tomcat

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Donnerstag, 3. März 2011, 20:25

Moin-Moin Deutz...
DU redest jetzt aber von der "START-Sperre" ... ich dagegen meinte die "PARK-Sperre" !

Mit freundlichsten Grüßen,

Matse
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Donnerstag, 3. März 2011, 20:38

Hängt das nicht irgendwie zusammen weil wie ich geschrieben habe konnte ich ja auch nicht aus der "P" Stellung schalten.

Sleepy_Tomcat

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Donnerstag, 3. März 2011, 21:35

Hello nochmal...

nee... das sind zwei Paar Socken !
Das Zündschloß wird über eine Schaltstange und den Startsperrschalter (und dann über eine Unterdruckleitung zum Zündschloß) gesperrt. Andersrum wird der Schalthebel durch das Zündschloß in Stellung "P" gesperrt, wenn die Zündung nicht eingeschaltet ist und das Bremspedal nicht getreten ist.

Die Parksperre ist, laienhaft ausgedrückt, ein Bolzen, der in Stellung "P" des Wahlhebels in die Verzahnung des Ausgangszahnrades geschoben wird und somit das Getriebe blockiert.

Grüßkens,

Matse
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Dienstag, 12. April 2011, 09:52

--- push ---

Moin-Moin zusammen...
also... Herz-OP und Reha habe ich hinter mir... aber der "Rudolph" bewegt sich immer noch nicht ;-) !
Hat irgendjemand noch eine Idee?

Mit sternigen Grüßen,

Matse
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Freitag, 15. April 2011, 10:24

Moin-Moin nochmal...
da sich ja keiner gemeldet hat,vermute ich mal, das zu meinem Problem allgemeine Unwissenheit herrscht !?

Nun mal eine Frage(kam mir so in den Sinn):
braucht das Getriebe Hydraulikdruck zum Schalten?
DAS wäre dann eine Erklärung, warum`s nicht in "N" schaltet...oder denke ich da falsch?

Mit sternigen Grüßen,

Matse
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Sleepy_Tomcat

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Sonntag, 17. April 2011, 19:51

-- H A L L O -- .... hat keiner einen Tipp für mich???

Matse
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Tobulus

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18

Sonntag, 17. April 2011, 22:26

Stell mal auf N und drück das Auto ein gutes Stück die Auffahrt rauf.

paul-hoo

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Montag, 18. April 2011, 03:23

siehe unten

Zitat

Original von Big R
Ich will nur mal kurz darauf hinweisen das das Schleppen (nicht das Abschleppen) in Deutschland nicht so einfach rechtlich einwandfrei hinzukriegen ist.

Das geschleppte Fahrzeug gilt als zweiachsiger Anhänger mit allen Konsequenzen (Fahrer des Zugfahrzeuges benötigt LKW-Schein und der im geschleppten einen Autoführerschein). Zusätzlich benötigt man meines Wissens auch noch eine Schleppgenehmigung vom Landratsamt.


hallo, das ganze gilt aber auch nur, wenn du den führerschein bis zu einem gewissen alter gemacht hast. die meisten user können hier nur 3,5, oder 3,8 to fahren. aber manche können 7,5 to fahren. diese können laut eu recht auch zugmaschinen mit12 to fahren, alterseingeschränkt. such dir einfach jemanden der das kann, oder jemand, der schwere kettenfzge fahren kann. der darf das nämlich auch.
lg

Sleepy_Tomcat

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Montag, 18. April 2011, 08:41

Moin Tobulus...
wenns mal sooo einfach wäre !
Auf N habe ich schon gestellt...die Hinterreifen blockieren und schrubbeln beim Schieben entsetzlich auf der Auffahrt.
Da lößt sich leider nichts :-( !

LG,
Matse
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