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Wolfgang R

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21

Donnerstag, 26. April 2007, 18:04

Ich würde es nicht riskieren - die ABE des Fahrzeuges geht damit verloren und die Versicherungen können einen dann bei Schäden in den Regress ziehen - das kann teuer werden.

Die H7-Lampen haben klar ne Prüfnummer, wurden ja z.B. im 202 so verbaut.

Gruß,

Wolfgang

ThomasV8

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22

Donnerstag, 26. April 2007, 18:09

Hallo,
es ist schon recht abenteurlich was verschieden Tüv-Spezialisten so erzählen.Mit 4 verschiedenen gesprochen und jeder hat was anderes auf Lager.Beim einen ist die automatische Leuchtweitenregelung Pflicht,beim anderen nicht.Auch sagte einer original Scheinwerfer geht,anderer sagt nein.Wieder ein anderer sagt es käme auf das Baujahr an.Wem oder was ich glauben soll weiß ich nun erst recht nicht mehr............
mfg Thomas




Technorocka

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23

Donnerstag, 26. April 2007, 20:45

das sind ja spezialisten...

FelixSteiner

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24

Donnerstag, 26. April 2007, 20:56

Zitat

Original von W124E500
Hallo,
es ist schon recht abenteurlich was verschieden Tüv-Spezialisten so erzählen.Mit 4 verschiedenen gesprochen und jeder hat was anderes auf Lager.Beim einen ist die automatische Leuchtweitenregelung Pflicht,beim anderen nicht.Auch sagte einer original Scheinwerfer geht,anderer sagt nein.Wieder ein anderer sagt es käme auf das Baujahr an.Wem oder was ich glauben soll weiß ich nun erst recht nicht mehr............
mfg Thomas


Sobald dirs doch einer "erlaubt", ist doch kein Problem da, oder? Er hat dir ja die Bescheinigung gegeben!?

viking1966

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25

Donnerstag, 26. April 2007, 21:08

Zitat

Original von FelixSteiner
Ja, aber Niveauregulierung = Niveauregulierung.. Oder machen die da Unterschiede?


ja , niveauregulierung der scheinwerfer , nicht des fahrzeuges. die reagiert viel schneller.

mfg viking
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viking1966

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26

Donnerstag, 26. April 2007, 21:12

Zitat

Original von Wolfgang R


Die H7-Lampen haben klar ne Prüfnummer, wurden ja z.B. im 202 so verbaut.

Gruß,

Wolfgang


wenn ich das richtig gelesen habe geht es hier um H4 , nicht um H7 ,und dafuer gibt es meines wissens nach keine pruefnummer.

mfg viking
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Mark-RE

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27

Freitag, 27. April 2007, 08:44

"Hier wissen die das nicht".

Wer ist "die"?
Haben dich schon alle Bullen angehalten, oder nur 2?
Ich kenn das, irgendwann findet dich wer :D

Aber, zugegeben ist die Chance bei so nem Auto eher gering. Eigentlich juckt die das nicht. Die sind froh wenn da SWs drin sind, die nicht gen himmel strahlen und du weder graß noch alkohol zugenommen hast...

SAGEN können dir Prüfer viel, nur, vorm Eintragen gucken sie in die Bücher oder rufen Friend mit Ahnung...

Mfg, Mark

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JohFriKn

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28

Sonntag, 10. Juni 2007, 19:31

Jetzt mal ganz im Ernst: Was kann denn passieren wenn die mich mit nicht zulässigen Scheinwerfern anhalten. Die können mir doch eigentlich nur ne Mängelkarte geben oder ?? Hab hier am Dorf ja schon so einige Sachen von den Rollerfahrern gehört. Von denen dürfte auch keiner ofiziell rumfahren.
Also bekommt man nen Punkt wegen der Lampen ??

Wäre noch schlecht wegen Probezeit.

mfg JohFriKn

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29

Sonntag, 10. Juni 2007, 20:34

Ne Mängelkarte ? Bißchen naiv oder ?
Wenn´s dumm läuft kannst Du zu Fuß weiter !

s35

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30

Sonntag, 10. Juni 2007, 20:49

Tja eihentlich is es Komisch so fern ein Leuchtmittel ein E zeichen besitzt ist normal dahinter die Prüfnummer. Diese Nummer ist praktisch die Kennung der Dokumentation zum Prüfvorgang. Wenn keine vorhanden ist, ist diese bei Hersteller einzuholen. Hat der aber auch keine giibt es keinen Nachweis des Prüfvorgangs für das Leuchtmittel. Also ist dann das Zeichen ungültig.

Polizei:

Man sollte sich im klaren sein wer in der gegend rumfährt. Aber US-Blinker und Xenon interessieren wirklich keine Sau. Es fahren auch schon manchmal welche mit Neons oder farbigem Standlich vorbei. Und wenn mich jemand anhält und frägt ob das eingetragen ist, dann schau ich erst mal Blöd. Und frage ob man zubehör mit E-Zeichen eintragen muss? Die meisten haben dann eh schon kein Bock mehr weil die Wissen was die Fragerei soll.

Zur Versicherung. Bin in meiner Probezeit in nen Zaun gedonnert, weil ich meine Servopumpe erst später machen lassen wollte. Ich habe auch nur eine Kontrollaufforderung bekommen.

Und als weitere Angabe: Der W124 ist nicht das Standart Tuningauto schlechthin. Ich bin 7 Mal mit US.Blinker und Voll aufgdrehter Anlage an der Kontrolle vorbeigekommen und wurde nicht einmal rausgewunken. Aber jeder Golf oder Sonstige Wagen mit jugendlichen schon. Ich glaube auch nicht das bei der Vorstellung von uneingetragenen Tuningmaßnahmen ein Bulle als erstes an einen W124 denkt. Das erste is da Golf, Kadett und wie Sie alle Heißen.

Es sei denn das Fahrzeug is natürlich extrem auffälig. Beispiel: Spachtelbenze von Ebay, oder lustige Umbauten.

Ich glaub nicht mal bei Cheval oder Ozzy würde da was groß auffallen, weil die Fahrzeuge einfach mit stark nach dem Bild "DEZENT" umgebaut wurden.

JohFriKn

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31

Sonntag, 10. Juni 2007, 21:32

Also erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Habe auch die Erfahrung gemacht dass man mit so einem Auto gerade beim Kombi so gut wie nie angehalten wird. Ich hab da ein verhältnis von mindestens 1:10. So was die anderen im gleichem Alter angehalten werden und das bei einer wesentlich höheren Fahrleistung.

Aber eigentlich interessiert mich nur ob man theoretisch nen Punkt bekommen würde. Denn meine Probezeit will ich nicht unbedingt verlängern. Für abgefahrene Reifen bekommt man ja z.B. auch Punkte seit neuestem.

mfg JohFriKn

s-dino

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Sonntag, 10. Juni 2007, 23:35

also wie schon angesprochen, denke ich auch, dass es sogut wie keinem polizisten auffallen wird. und wenn die was sagen, dann macht man halt die standart h4 lampen wieder rein. die umbausätze sind ja so, dass man die fassung beibehält. dann kann der nette polizist auch nicht das auto stilllegen.

oder man nimmt halt die 100watt leuchten und gibt sich damit zufrieden. ist zwar nicht 100pro wie xenon aber schon um eine weites besser als die standart lampen.

Silvereye

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Sonntag, 10. Juni 2007, 23:37

schau doch mal nach vielleicht schaffst du eine H7 birne irgendwie zu montieren wenn das geht est voila und du hast dein antrag probieren geht über studieren oder etwa nicht
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Mark-RE

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Sonntag, 10. Juni 2007, 23:50

Danke, mir habens einmal das Coupe komplett auf den Kopf gestellt, incl. Reifenprofil, Warndreieck, Verbandskasten, Anhängerkupplung und dem komischen Schlauch im Motorraum, der so geglänzt hat.

Mfg, Mark

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Silvereye

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35

Sonntag, 10. Juni 2007, 23:52

Also ich habe garkeine probleme mit den Grünenflotte!!!
habe sogar einige gute Freunde unter ihnen ;-)
die gerne mal äuglein zu drücken!
91er 230TE 2.6

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Montag, 11. Juni 2007, 06:58

Zitat

Original von s-dino
die umbausätze sind ja so, dass man die fassung beibehält. dann kann der nette polizist auch nicht das auto stilllegen.


Das halte ich für ein Gerücht. Der Scheinwerfer wurde verändert und somit ist die ABE des Fahrzeugs erloschen und kann stillgelegt werden.

Verschwindibus

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37

Montag, 11. Juni 2007, 09:17

Zitat

Original von JohFriKn
Für abgefahrene Reifen bekommt man ja z.B. auch Punkte seit neuestem.

mfg JohFriKn


MÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖP, die gibt es schon lange, wenn man richtig runtergefahrene Schlappen hat......... Sehr lange sogar... Mein Gott, ich fahr seit mehr als 20 Jahren schon Auto....... 8o
FoFo TDCI :D

Rapsbenz

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38

Montag, 11. Juni 2007, 11:25

Die Eintragung ist ein Verwaltungsakt, der widerrufen werden kann...

...es ist nicht so, daß die Eintragung in Stein gemeißelt ist. Er hätte Dir das eh nicht eintragen dürfen, denn den 124er gab es nie mit Xenon, schon gar nicht mit Bi-Xexon.

Vielleicht hätte man dem TÜV Prüfer sogar ein Dienstvergehen anlasten können, denn so doof sind die Kollegen in der Regel nicht.

Ich habe normales Xenonlicht verbaut und es ein wenig niedriger eingestellt. Perfekte Ausleuchtung, keine Blendung, aber nicht legal. SRA und Niveauregulierung habe ich, ersetzt aber nicht die gesetzlich geforderten Dinge.

Der Rapsbenz
Doof bleibt doof ;-)

JohFriKn

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39

Montag, 11. Juni 2007, 12:32

RE: Die Eintragung ist ein Verwaltungsakt, der widerrufen werden kann...

Was ist der Unterschied zwischen Bi-Xenon und normalem ???

Rapsbenz

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40

Montag, 11. Juni 2007, 14:58

Folgender...

...Xenon Fahrlicht bei normalem Xenon.

Bi-Xenon hat auch Fernlicht dabei

Der Rapsbenz
Doof bleibt doof ;-)

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