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Profi
Registrierungsdatum: 21. Februar 2007
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Typ: 230CE
Baujahr: 1992
Zitat
Original von janleewe
Moin moin,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Bereifung. Für mein Auto ist im Fahrzeugschein ehemals der Geschwindigkeitsindex ZR eingetragen gewesen.
Inzwischen ist, im Zuge der Umstellung, ein "W" daraus gemacht worden. Das Auto (300E-24) fährt aber laut Fahrzeugschein sowieso nur 235km/h und da wäre ja eigentlich doch ein Geschwindigkeitsindex V angemessen.
Ich stelle die Frage, weil ich wissen möchte, ob es möglich ist, das in den Papieren ändern zu lassen und zwar aus zwei Gründen:
->Es gibt nur zwei Reifenmodelle, die bei einer Breite von 195 mm (Für die Original-Gullis) angeboten werden: Michelin und Pirelli. Pirelli möchte ich nicht, weil die zu schnell verschleißen. Der Michelinreifen ist ein Auslaufmodell. Bald gibt es also praktisch keine entspr. Reifen mehr.
->Reifen mit Index V sind leichter zu bekommen und überdies beträchtlich günstiger.
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße,
jlb
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Profi
Registrierungsdatum: 21. Februar 2007
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Typ: 230CE
Baujahr: 1992
Zitat
Eine eventuelle, kurzfristige Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit im Zuge eines Gefälles ist irrelevant und findet keine Berücksichtigung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gs_230CE« (2. April 2008, 06:41)
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Gast
Registrierungsdatum: 24. Juli 2006
Wohnort: Kaiserberg
Typ: C124
Typ: 300CE-24V
Baujahr: 08.91
Zitat
Original von -Ozzy-
also original sind beim 24v (bei meinem) eh nur 205/60/ ZR 15 zugelassen ,
195/65/15 hab ich mir damals als winterreifen eintragen lassen , also
wirst da wenig chancen haben einen anderen index eingetragen zu bekommen
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Anfänger
Registrierungsdatum: 18. Dezember 2006
Wohnort: Südhessen
Typ: S210 320 CDI
Baujahr: 12/2002
Zitat
Original von Henning-V1
Hey Adi,
ich mach bei meinen Reifen immer 2.5 bar vorne und hinten, egal, ob in der Tankklappe 2.2 oder so steht.
Aber 3.2 bar auf die Hinterachse ist doch ein bischen viel, oder?
Hat das irgendjemand bei seinem 300ce-24V?
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Profi
Registrierungsdatum: 21. Februar 2007
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Typ: 230CE
Baujahr: 1992
Zitat
Original von gs_230CE
Das steht bei uns in den Richtlinien zum §36 StVZO:
Können Fz eines Typs im Rahmen der fertigungstechnischen Toleranzen die durch die Geschwindigkeitskategorie festgesetzte Höchstgeschwindigkeit der Bereifung überschreiten, die für die nominelle bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Typs noch ausreichen würde, so ist für den FzTyp eine Bereifung der nächst höheren Geschwindigkeitskategorie zu wählen. D. h. bei der Auswahl der Bereifung muss die zu erwartende Streuung der bauartbedingten Geschwindigkeiten einzelner Fz eines Typs (Plus-Toleranzen) berücksichtigt werden. Wenn z. B. in der ABE für ein FzTyp eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h genannt und zu erwarten ist, dass einzelne Fz dieses Typs infolge der üblichen Fertigungsstreuung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 180 km/h haben, dürfen für diesen FzTyp keine Radialreifen der Geschwindigkeitskategorie S verwendet werden. Es müssen dem FzTyp Reifen der nächst höheren Geschwindigkeitskategorie zugeordnet werden.
Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den Bestimmungen der ECE-Regelung
30; dabei ist insbesondere auf die Bestimmungen des Begriffs „Geschwindigkeitskategorie“
hinzuweisen.
Wenn man damals bei Mercedes der Meinung war, dass es auch Fahrzeuge geben kann, die durch Serienstreuung schneller als 240km/h sein können (und das war man wohl, sonst hätten man ja die niedrigere Geschwindigkeitsklasse nehmen können), wird man es schwer haben dafür eine Freigabe zu bekommen.
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Profi
Registrierungsdatum: 21. Februar 2007
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Typ: 230CE
Baujahr: 1992
Zitat
Ist schon richtig, nur wird hier nicht von einem zu erwartendem Gefälle gesprochen sonder von erhöhter Leistung im Zuge von Fertigungstoleranzen, das ist ein gewaltiger Unterschied.
Zitat
Da würde ich nicht darauf wetten. Außerdem haben alle Fahrzeuge eine Serienstreuung, die auch die Höchstgeschwindigkeit betrifft. Und 5 km/h Reserve dürften da nicht ausreichen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gs_230CE« (2. April 2008, 18:50)
Zitat
Bei Winterreifen oder auch M&S ist ein niegrigerer Index erlaubt, aber auch nur um eine Klasse mit dem demenstsprechenden Schild im Sichtfeld des Fahrers.
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Profi
Registrierungsdatum: 21. Februar 2007
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Typ: 230CE
Baujahr: 1992
Zitat
In der StVZO steht z.B drin, dass die veralteten VR-Reifen (für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h) dann durch V-Reifen ersetzt werden dürfen, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 230 km/h beträgt. Und das obwohl der V-Reifen ja bis 240 km/h zugelassen ist....
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »gs_230CE« (4. April 2008, 16:59)