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janleewe

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1

Dienstag, 1. April 2008, 18:50

Zugelassenen Geschwindigkeitsindex ändern lassen

Moin moin,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Bereifung. Für mein Auto ist im Fahrzeugschein ehemals der Geschwindigkeitsindex ZR eingetragen gewesen.
Inzwischen ist, im Zuge der Umstellung, ein "W" daraus gemacht worden. Das Auto (300E-24) fährt aber laut Fahrzeugschein sowieso nur 235km/h und da wäre ja eigentlich doch ein Geschwindigkeitsindex V angemessen.

Ich stelle die Frage, weil ich wissen möchte, ob es möglich ist, das in den Papieren ändern zu lassen und zwar aus zwei Gründen:

->Es gibt nur zwei Reifenmodelle, die bei einer Breite von 195 mm (Für die Original-Gullis) angeboten werden: Michelin und Pirelli. Pirelli möchte ich nicht, weil die zu schnell verschleißen. Der Michelinreifen ist ein Auslaufmodell. Bald gibt es also praktisch keine entspr. Reifen mehr.
->Reifen mit Index V sind leichter zu bekommen und überdies beträchtlich günstiger.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße,
jlb

  • »gs_230CE« ist männlich

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2

Dienstag, 1. April 2008, 18:53

RE: Zugelassenen Geschwindigkeitsindex ändern lassen

V geht zwar bis 240 aber das reicht nicht, weil unterstellt wird, dass der Wagen bergab und/oder mit Rückenwind schneller sein kann. Leider weiß ich im Moment nicht, wie groß der "Puffer" sein muß.

Gruß
Günter
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Sterntaler

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3

Dienstag, 1. April 2008, 20:19

Passen nicht auch 205/60 15? ...da gibts nähmlich ne größere Auswahl ;)

adi

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4

Dienstag, 1. April 2008, 22:35

RE: Zugelassenen Geschwindigkeitsindex ändern lassen

Zitat

Original von janleewe
Moin moin,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Bereifung. Für mein Auto ist im Fahrzeugschein ehemals der Geschwindigkeitsindex ZR eingetragen gewesen.
Inzwischen ist, im Zuge der Umstellung, ein "W" daraus gemacht worden. Das Auto (300E-24) fährt aber laut Fahrzeugschein sowieso nur 235km/h und da wäre ja eigentlich doch ein Geschwindigkeitsindex V angemessen.

Ich stelle die Frage, weil ich wissen möchte, ob es möglich ist, das in den Papieren ändern zu lassen und zwar aus zwei Gründen:

->Es gibt nur zwei Reifenmodelle, die bei einer Breite von 195 mm (Für die Original-Gullis) angeboten werden: Michelin und Pirelli. Pirelli möchte ich nicht, weil die zu schnell verschleißen. Der Michelinreifen ist ein Auslaufmodell. Bald gibt es also praktisch keine entspr. Reifen mehr.
->Reifen mit Index V sind leichter zu bekommen und überdies beträchtlich günstiger.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße,
jlb



Hello !

Da musst Du dir eine Unbedenklichkeit Bescheinigung von MB holen.

Ich kann Dir sagen wie das in Österreich vor sich geht, wird aber bei euch in Germany ähnlich sein.

Eine Unbed. Besch. gibt es beim Hersteller, wenn der Reifen Index die Bauartgeschwindigkeit abdeckt und die Traglast des Reifen ausreichend ist.

Zuständig für eine Eintragung ist bei uns die Bezirks Hauptmannschaft, bei euch wohl der TÜV oder DEKRA

Wenn es vom Hersteller eine Unbed. Besch. gibt, kann die Behörde keine Einwände zur Verweigerung geltend machen.

Eine eventuelle, kurzfristige Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit im Zuge eines Gefälles ist irrelevant und findet keine Berücksichtigung.

adi

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5

Mittwoch, 2. April 2008, 06:41

RE: Zugelassenen Geschwindigkeitsindex ändern lassen

Zitat

Eine eventuelle, kurzfristige Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit im Zuge eines Gefälles ist irrelevant und findet keine Berücksichtigung.

Da würde ich nicht darauf wetten. Außerdem haben alle Fahrzeuge eine Serienstreuung, die auch die Höchstgeschwindigkeit betrifft. Und 5 km/h Reserve dürften da nicht ausreichen.
In der StVZO steht z.B drin, dass die veralteten VR-Reifen (für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h) dann durch V-Reifen ersetzt werden dürfen, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 230 km/h beträgt. Und das obwohl der V-Reifen ja bis 240 km/h zugelassen ist....
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Ozzy

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Mittwoch, 2. April 2008, 10:42

also original sind beim 24v (bei meinem) eh nur 205/60/ ZR 15 zugelassen ,

195/65/15 hab ich mir damals als winterreifen eintragen lassen , also

wirst da wenig chancen haben einen anderen index eingetragen zu bekommen ;)
"Ich habe keine Lösung , aber ich bewundere das Problem :D "

adi

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Mittwoch, 2. April 2008, 11:10

Zitat

Original von -Ozzy-
also original sind beim 24v (bei meinem) eh nur 205/60/ ZR 15 zugelassen ,

195/65/15 hab ich mir damals als winterreifen eintragen lassen , also

wirst da wenig chancen haben einen anderen index eingetragen zu bekommen ;)


Hello !

Bei den Winterreifen ist die Bauartgeschwindigkeit eigentlich sekundär. Hier reicht ein Aufkleber am Armaturenbrett, mit der Angabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den Reifen. Muss jedoch im Sichtfeld des Fahrers liegen.
Diese Regelung ist in der BRD als auch in Österreich zulässig.

Nochmal, unabhängig von der Spezifikation des Reifen, ist die Zulassung des Reifen von den Vorgaben des Herstellers ausschlaggebend.
Ich kenne keine Behörde, die, die Vorgaben des Herstellers "overroult", damit würde ja dann die Behörde in die Pflicht genommen und der Hersteller wäre aus dem Schneider.

adi

volkswolf

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Mittwoch, 2. April 2008, 11:19

Beim 300D (Max 185 kmh) braucht man H Reifen (Also bis 210) Wenn man im Winter T (bis 190) fährt, braucht man diesen komischen Aufkleber.
Bei meinem jetzigen Fahrzeug (max 160) sind S (180) vorgeschrieben.
Gruß

adi

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9

Mittwoch, 2. April 2008, 11:55

Hello !

Zum besseren Verständnis. unsere Typenscheine, mit den div. Herstellervorgaben.

Bei uns muss jede Fahrzeugtype, vom Hersteller der Behörde vorgeführt und von der Behörde abgenommen werden. Sollte in der Baureihe eine Änderung der Fahrzeug relevanten Ausstattung erfolgen, muss diese Änderung ebenfalls von der zuständigen Behörde abgenommen werden.
" Diese Änderungen werden in einem Beiblatt der Typengenehmigung beigelegt ".

Aus diesem Anhang ist zu ersehen welche Reifen für welches Fahrzeug zugelassen sind. Für meinen 260 E, 1 Sommerrreifen und 2 Winterreifen. Bei den Winterreifen, da sie nicht der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen, müsste ich diesen Aufkleber am Armaturenbrett anbringen. Da ich jedoch als Winterreifen ebenfalls einen Reifen der entsprechenden Bauartgeschwindigkeit fahre, fällt dieser Aufkleber selbstverständlich weg.

Jetzt gehe ich davon aus, dass bei euch der Hersteller, ebenfalls eine Typengenehmigung der Behörde benötigt um das Fahrzeug zuzulassen. Dementsprechend wird in eurem KFZ - Brief oder Fahrzeugschein ebenfalls eine Angabe über die zugelassene Bereifung aufscheinen und diese Angabe wäre für den Fahrzeughalter verbindlich, ebenso jedoch auch für die Behörde.

Sollte ich aus einem Grund, egal welcher Art eine Änderung vornehmen wollen, so müsste ich eben beim Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen und in weiterer Folge von der Behörde, im Typenschein eintragen lassen.

adi
»adi« hat folgende Datei angehängt:

Henning-V1

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10

Mittwoch, 2. April 2008, 14:26

Hey Adi,
ich mach bei meinen Reifen immer 2.5 bar vorne und hinten, egal, ob in der Tankklappe 2.2 oder so steht.
Aber 3.2 bar auf die Hinterachse ist doch ein bischen viel, oder?
Hat das irgendjemand bei seinem 300ce-24V?
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

adi

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11

Mittwoch, 2. April 2008, 16:34

Zitat

Original von Henning-V1
Hey Adi,
ich mach bei meinen Reifen immer 2.5 bar vorne und hinten, egal, ob in der Tankklappe 2.2 oder so steht.
Aber 3.2 bar auf die Hinterachse ist doch ein bischen viel, oder?
Hat das irgendjemand bei seinem 300ce-24V?


Hello Henning-V1 !

Richtig, ich gebe auch immer 2,5 bar v. + h. Hat sich als beste Alternative herausgestellt. Bei den Winterreifen fahre ich 2,8 bar v. + h, damit das Profil offen bleibt und ich Gripp habe.

Die 2,2 in der Tankklappe dienen nur dem Komfort. Eine MB - Limousine soll eben Nahtstellen im Strassenbelag schlucken und das geht eben mit härteren Reifen nicht. Ist Firmen Philosophie.

Außerdem schwimmt er in den Kurven nicht so, wenn Du härter fährst. Wichtig ist natürlich, es soll trotz mehr Luftdruck, die ganze Reifenfläche aufliegen.

adi

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12

Mittwoch, 2. April 2008, 18:19

Das steht bei uns in den Richtlinien zum §36 StVZO:

Können Fz eines Typs im Rahmen der fertigungstechnischen Toleranzen die durch die Geschwindigkeitskategorie festgesetzte Höchstgeschwindigkeit der Bereifung überschreiten, die für die nominelle bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Typs noch ausreichen würde, so ist für den FzTyp eine Bereifung der nächst höheren Geschwindigkeitskategorie zu wählen. D. h. bei der Auswahl der Bereifung muss die zu erwartende Streuung der bauartbedingten Geschwindigkeiten einzelner Fz eines Typs (Plus-Toleranzen) berücksichtigt werden. Wenn z. B. in der ABE für ein FzTyp eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h genannt und zu erwarten ist, dass einzelne Fz dieses Typs infolge der üblichen Fertigungsstreuung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 180 km/h haben, dürfen für diesen FzTyp keine Radialreifen der Geschwindigkeitskategorie S verwendet werden. Es müssen dem FzTyp Reifen der nächst höheren Geschwindigkeitskategorie zugeordnet werden.
Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den Bestimmungen der ECE-Regelung
30; dabei ist insbesondere auf die Bestimmungen des Begriffs „Geschwindigkeitskategorie“
hinzuweisen.

Wenn man damals bei Mercedes der Meinung war, dass es auch Fahrzeuge geben kann, die durch Serienstreuung schneller als 240km/h sein können (und das war man wohl, sonst hätten man ja die niedrigere Geschwindigkeitsklasse nehmen können), wird man es schwer haben dafür eine Freigabe zu bekommen.
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adi

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Mittwoch, 2. April 2008, 18:40

Zitat

Original von gs_230CE
Das steht bei uns in den Richtlinien zum §36 StVZO:

Können Fz eines Typs im Rahmen der fertigungstechnischen Toleranzen die durch die Geschwindigkeitskategorie festgesetzte Höchstgeschwindigkeit der Bereifung überschreiten, die für die nominelle bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Typs noch ausreichen würde, so ist für den FzTyp eine Bereifung der nächst höheren Geschwindigkeitskategorie zu wählen. D. h. bei der Auswahl der Bereifung muss die zu erwartende Streuung der bauartbedingten Geschwindigkeiten einzelner Fz eines Typs (Plus-Toleranzen) berücksichtigt werden. Wenn z. B. in der ABE für ein FzTyp eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h genannt und zu erwarten ist, dass einzelne Fz dieses Typs infolge der üblichen Fertigungsstreuung eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 180 km/h haben, dürfen für diesen FzTyp keine Radialreifen der Geschwindigkeitskategorie S verwendet werden. Es müssen dem FzTyp Reifen der nächst höheren Geschwindigkeitskategorie zugeordnet werden.
Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den Bestimmungen der ECE-Regelung
30; dabei ist insbesondere auf die Bestimmungen des Begriffs „Geschwindigkeitskategorie“
hinzuweisen.

Wenn man damals bei Mercedes der Meinung war, dass es auch Fahrzeuge geben kann, die durch Serienstreuung schneller als 240km/h sein können (und das war man wohl, sonst hätten man ja die niedrigere Geschwindigkeitsklasse nehmen können), wird man es schwer haben dafür eine Freigabe zu bekommen.


Hello !

Ist schon richtig, nur wird hier nicht von einem zu erwartendem Gefälle gesprochen sonder von erhöhter Leistung im Zuge von Fertigungstoleranzen, das ist ein gewaltiger Unterschied.
Wahrscheinlich wird MB keine Freigabe geben, weil eben diese Reifen auf den Typ typisiert wurden. Bestreite ich ja nicht.
Mein Einwand war eigentlich ganz anders gedacht. Wenn Änderungen in sicherheitsrelevanten Komponenten vorgenommen werden, erst die Unbedenklichkeit beim Hersteller zu klären.

adi

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14

Mittwoch, 2. April 2008, 18:49

Zitat

Ist schon richtig, nur wird hier nicht von einem zu erwartendem Gefälle gesprochen sonder von erhöhter Leistung im Zuge von Fertigungstoleranzen, das ist ein gewaltiger Unterschied.



Siehe meinen Beitrag von 6:41:

Zitat

Da würde ich nicht darauf wetten. Außerdem haben alle Fahrzeuge eine Serienstreuung, die auch die Höchstgeschwindigkeit betrifft. Und 5 km/h Reserve dürften da nicht ausreichen.
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Richie

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Donnerstag, 3. April 2008, 12:45

Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen...

also die Indexe müssen 10% höher sein als die bbH. Dies erfolgt, wie weiter oben schon erwähnt durch die Serienstreuung und Kartographischen Gegebenheiten der Umgebeung. Sich einen anderen Index "Eintragen" lassen ist so gut wie unmöglich, es sein denn das Fzg würde mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet, was ich jedoch für fragwürdig halte...
Bei Winterreifen oder auch M&S ist ein niegrigerer Index erlaubt, aber auch nur um eine Klasse mit dem demenstsprechenden Schild im Sichtfeld des Fahrers.

Kleiner Tipp, andere Größe, und der dumme Spruch, wo was raus kommt, muss auch was rein gesteckt werden...

LG Richie

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Donnerstag, 3. April 2008, 16:26

Hello !

janleewe hat eine einfache Frage zu seiner Bereifung gestellt.
Darauf gibt es eine einfache Antwort: Sich beim Hersteller schlau machen ob gegen seine Vorstellung des zu verwendeten Reifen, Bedenken bestehen oder nicht. Habe ich ganz wertfrei beantwortet und keinerlei Empfehlung ausgesprochen.

@ Richie

Zitat

Bei Winterreifen oder auch M&S ist ein niegrigerer Index erlaubt, aber auch nur um eine Klasse mit dem demenstsprechenden Schild im Sichtfeld des Fahrers.


Siehe Dir mal meine Kopie des Typenscheines an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass MB für Österreich und Deutschland unterschiedliche Parameter anlegt.

Obwohl für Sommerreifen der Index " V " gefordert wird, sind für Winterreifen sowohl " Q " als auch " T " zulässig.

Bevor jetzt wieder eine Debatte ensteht: Ist der original MB - Typenschein, gilt verbindlich für den Halter und auch Behörden und somit auch im Versicherungsfall.

adi

janleewe

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Donnerstag, 3. April 2008, 17:58

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde wohl einfach mal bei MB anfragen, ob es Chance gibt, eine solche "Unbedenklichkeitserklärung" zu erhalten.

Das Hauptproblem ist halt, dass so langsam die Reifen, die überhaupt auf das Fahrzeug (in der Größe 195 jedenfalls) montiert werden dürfen, von Markt verschwinden.

Dass es diese 10% gibt, die auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit aufgeschlagen werden müssen, hatte ich auch schonmal gehört. Ich habe aber selbst von Reifenfachleuten (Reifen Helm, ATU) immer unterschiedliche Sachen gehört. Grundsätzlich meine ich, dass das blödsinnig ist: Wenn man dem Auto unterstellt, 10% mehr fahren zu können, kann man das dem Reifen doch genau so unterstellen :rolleyes:

Noch eine Frage, weil die These hier aufgetaucht ist: Stimmt es, dass man Winterreifen nur eine Stufe unter dem Geschwindigkeitsindex fahren darf? Denn ich fahre jetzt Winterreifen mit Index H.

Vielen Dank und Gruß,
janleewe

adi

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Donnerstag, 3. April 2008, 18:13

@ janleewe !

Bei mir hatte ich das Problem, allerdings war das ein B - Admiral 2800 E, bei dem gab es Seinerzeit, keine 195 / 80 Dimension. Um einen gleichwertigen Reifen montieren zu können musste ich von GM eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen, damals bekam ich von GM 2 Dimensionen zur Auswahl 205 / 70 od. 225 / 70, die wurden von der BH eingetragen und der Fall war erledigt, so einfach geht das!

Bezüglich der Winterreifen brauchst Du nur die Kopie meines original Typenscheines, weiter oben anzusehen. Das sind die Vorgaben von MB.

Aber rufe doch mal bei MB in Stuttgart an.

adi

peter001

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Freitag, 4. April 2008, 14:16

also mein 320er coupe (automatik) ist jetzt auch mit vr bereifung zulässig ! tüv abgenommen
also es geht !!

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Freitag, 4. April 2008, 16:15

VR ist nicht das gleiche wie V
siehe hier:
http://www.reifen.de/kennungen.html
letzter Absatz und mein Zitat aus der StVZO weiter oben:

Zitat

In der StVZO steht z.B drin, dass die veralteten VR-Reifen (für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h) dann durch V-Reifen ersetzt werden dürfen, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 230 km/h beträgt. Und das obwohl der V-Reifen ja bis 240 km/h zugelassen ist....


Und hier bekommt man an einem Fahrzeug, dass zufällig auch 235 km/h schnell ist vorgerechnet, dass es W-reifen sein müssen:

http://www.reifensicherheit.de/wissenswertes.php
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