Moin Unbekannter,
es gibt nichts was es nicht gibt, bei den TÜV-Ing., manche kennen sich mit Oldtimerfahrzeugen sehr gut aus, andere weniger.
Wenn du keine Extremtieferlegung (z.B. FW.-Modifikation -60mm) durchführen möchtest gibt es in der Regel keine Probleme mit einer H-Zulassung, wenn sich dein auserwählter TÜV-Onkel nicht so gut damit auskennt, such dir einen anderen (wie schon geschrieben).
Wenn die Teile, die du gern verbauen möchtest mit einer ABE auch explizit für dein Fahrzeug ausgestattet sind ist das somit nicht eintragungspflichtig, TÜV Vorführung somit nicht erforderlich, es genügt die ABE mit zu führen.
H-Zulassung ist noch mal eine andere Nr., mit vorhandener gültiger ABE würde es ausreichen bei der nächsten HU/AU zu klären ob das ABE-FW eingetragen werden sollte, da die ursprüngliche H-Abnahme in einem anderen Zustand erfolgte (besser technische Änderungen vor der H-Zulassung machen), ist aber nur eine kostenpflichtige Formalie.
Dein ausgesuchter TÜV-Onkel ist unsicher, deshalb die Nachfrage nach einem Nachweis, ist aber Unfug.
Zu Zeiten von W124 & Co war leider ABE oft noch nicht so verbreitet, es gab oft Typ-Gutachten, diese sind leider beim TÜV & Co vor zu führen und eintragungspflichtig, das ist ein wesentlicher Unterschied den du vorab klären musst.
Bei meinem W124 TE z.B. ist ein AMG-Tieferlegungs FW. mit 30mm eingetragen, zuzüglich diverser Rad/Reifenkombinationen und gezogener Kotflügel vorn.
Mit nur einem techn. Gutachten zum Tieferlegungs-FW. ist Vorführung und Eintragung Pflicht!
Hoffe das hilft dir weiter.
Gruß
Jo