das passt schon, aber eintragen musst du das lassen...dürfte aber kein Problem sein. da die TÜV Onkel hauptsächlich auf die Freigängigkeit achten (Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex natürlich auch)
Da fällt mir grad ein... Wenn die Felge schon eingetragen ist, und ich die Reifenbreite verringern möchte, brauch der Tüv dann überhaupt irgendwelche Papiere?
Bei Verbreiterung oder Änderung des Radumfangs versteh ich's, aber bei Breitenverringerung? Muss das überhaupt explizit in der Kombi in den Schein?
Da fällt mir grad ein... Wenn die Felge schon eingetragen ist, und ich die Reifenbreite verringern möchte, brauch der Tüv dann überhaupt irgendwelche Papiere?
Bei Verbreiterung oder Änderung des Radumfangs versteh ich's, aber bei Breitenverringerung? Muss das überhaupt explizit in der Kombi in den Schein?
ja muss in den Schein, da auch der Abrollumfang stimmen muss