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filosof

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1

Samstag, 26. März 2011, 11:38

Abnehmbare AHK abnehmen

Hallo,

ich habe eine wohl serienmäßig verbaute abnehmbare AHK von Oris, die ich selten/noch nie abgenommen habe. Ich wollte sie heute mal abnehmen, bin aber gescheitert. Es steckt kein Schloß, der Drehschalter läßt sich reindrücken und auf "auf/rot" drehen. Wie sollte es dann aber weitergehen?

Danke

Wetterauer

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2

Samstag, 26. März 2011, 14:04

RE: Abnehmbare AHK abnehmen

Wenn die nicht einzudrücken und zu drehen geht erstmal mit WD40 o.ä. fluten.

RayM

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3

Samstag, 26. März 2011, 15:29

RE: Abnehmbare AHK abnehmen

Hinweis:
Eine abnehmbare AHK muss bei Nichtbenutzung auch abgenommen sein und darf nicht am Kfz verbleiben.
Dies kann (theoretisch) bei Unfällen zu einer Teilschuld (z.B. beim Schaden des Unfallgegners) führen.

Gruss RayM
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Kai

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4

Samstag, 26. März 2011, 18:24

Wenn der Drehknopf reingedrückt und verdreht wird sollte die Kupplung einfach abgehen. Da gibt es nix weiteres.

5

Samstag, 26. März 2011, 18:38

Wenn der Kopf lange nicht abgenommen wurde und womöglich Streusalz und seine Auswirkungen erlebt hat, dann ist er einfach festgerostet.
Ein Hammer hilft, dazu ein gutes Rostlöser-Spray und viel Geduld.

Oder das Teil für den Rest des Autolebens dran lassen.
______________________________________________________________

Hartmut-HB

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6

Montag, 28. März 2011, 12:51

Moin aus HB,


da müßt du wohl mal mit nem Fäustel , und Drehknopf auf grün, mit Gefühl etwas von unten klopfen,
mußte ich bei meinem auch
Anschließend mit ner Stahlbürste reinigen.


Mfg Hartmut aus HB

Werner

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7

Montag, 28. März 2011, 13:57

Da musst du wohl noch ein paar Butterbrote essen ^^

Die wird nur sehr fest sitzen mit der Zeit.

Einfach Draufkloppen ^^ :D

Hartmut-HB

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8

Montag, 28. März 2011, 17:08

Moin aus HB,


naja, mit 72 hat Man(n) nicht mehr so die Kraft, da mußte eben der Fäustel her , die war aber auch sehr fest....................

Selbst mein Scwiegersohn hat die nicht losbekommen , und det will wat heissen....

Ich sag nur : ROOOOSSST


Mfg hartmut aus HB

9

Montag, 28. März 2011, 23:48

RE: Abnehmbare AHK abnehmen

Zitat

Original von RayM
Hinweis:
Eine abnehmbare AHK muss bei Nichtbenutzung auch abgenommen sein und darf nicht am Kfz verbleiben.
Dies kann (theoretisch) bei Unfällen zu einer Teilschuld (z.B. beim Schaden des Unfallgegners) führen.

Gruss RayM


nein, stimmt so nicht.
habe mit meine Versicherungsvertreter gesrprochen und der hat sich informiert, dies ist ein Irrglaube, den ijmd mal in den Raum geschmissen hat, und den jetzt alle glauben.
ich lasse meine dran, weil der der mir auf den Kombi bzw meine Limo draufbrummt, den soll der Teufel holen ^^
grüße uli

RayM

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10

Dienstag, 29. März 2011, 00:04

RE: Abnehmbare AHK abnehmen

Es gibt m.W. keine Vorschrift die das Abnehmen verlangt (ausser bei Fahrzeugen, bei denen die Kugel das Kennzeichen verdeckt).
Aber man erzählt sich von Unfallschäden, bei denen ein angeblich höherer Schaden durch die AHK am gegnerischen Fahrzeug entstanden sei und der in Rechnung gestellt wurde. Wie gesagt, erzählt man sich ...
Ich lasse meine auch immer dran, schon deshalb, weil's eine starre ist :P

Gruss RayM
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11

Dienstag, 29. März 2011, 06:31

RE: Abnehmbare AHK abnehmen

Zitat

Original von RayM
Es gibt m.W. keine Vorschrift die das Abnehmen verlangt (ausser bei Fahrzeugen, bei denen die Kugel das Kennzeichen verdeckt).
Aber man erzählt sich von Unfallschäden, bei denen ein angeblich höherer Schaden durch die AHK am gegnerischen Fahrzeug entstanden sei und der in Rechnung gestellt wurde. Wie gesagt, erzählt man sich ...
Ich lasse meine auch immer dran, schon deshalb, weil's eine starre ist :P

Gruss RayM



Das ist richtig.
War früher oft der Fall bei Fahrzeugen, die das Kennzeichen unter der Stoßstange hatten, z.B. BMW 3er E21.
Bei denen stand dann aber ausdrücklich im Fahrzeugschein, dass der Kugelkopf nur bei Anhängerbetrieb am Fahrzeug montiert sein durfte.
Beim W124 darf die AHK montiert bleiben bis sie fast untrennbar mit dem Fahrzeug verrostet ist.
______________________________________________________________

tom-124

unregistriert

12

Dienstag, 29. März 2011, 18:23

Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung:

Unsere allseits bekannte StVZO:

§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme

(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.


Ist die AHK abnehmbar, so ist die durch sie hervorgerufene Gefährdung vermeidbar.

Ist sie starr und zugelassen, so ist die Gefährdung unvermeidbar.

Also:

Abnehmen, wenn abnehmbar!


Munter bleiben
Tom

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