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Profi
Registrierungsdatum: 21. August 2008
Wohnort: Bayern
Typ: W124-230E / W124-200D / W123-200D u.a.
Baujahr: 87-86-81
Zitat
Original von RayM
Hinweis:
Eine abnehmbare AHK muss bei Nichtbenutzung auch abgenommen sein und darf nicht am Kfz verbleiben.
Dies kann (theoretisch) bei Unfällen zu einer Teilschuld (z.B. beim Schaden des Unfallgegners) führen.
Gruss RayM
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Zitat
Original von RayM
Es gibt m.W. keine Vorschrift die das Abnehmen verlangt (ausser bei Fahrzeugen, bei denen die Kugel das Kennzeichen verdeckt).
Aber man erzählt sich von Unfallschäden, bei denen ein angeblich höherer Schaden durch die AHK am gegnerischen Fahrzeug entstanden sei und der in Rechnung gestellt wurde. Wie gesagt, erzählt man sich ...
Ich lasse meine auch immer dran, schon deshalb, weil's eine starre ist
Gruss RayM
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