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Schüler
Registrierungsdatum: 8. Oktober 2005
Wohnort: Gmund am Tegernsee
Typ: 300 CE + 300 TDT 4Matic + 200D
Baujahr: 1988
Zitat
Original von Fred
Soviel mal zu den Fakten.
CU Fred
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Schüler
Registrierungsdatum: 8. Oktober 2005
Wohnort: Gmund am Tegernsee
Typ: 300 CE + 300 TDT 4Matic + 200D
Baujahr: 1988
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Anfänger
Registrierungsdatum: 15. Januar 2007
Wohnort: Wuppertal
Typ: W124 250TD, R129 500SL, C208 320
Baujahr: 1991
Zitat
Original von Fred
Darf ich fragen, woher Du deine Infos hast? Mir sind da nur ANDERE INFORMATIONEN zugänglich.
Der Erste Link im letzten Absatz triffts eigentlich am besten.
Ich habe auch nie behauptet, dass eine Tankquittungsaufbewahrungspflicht existiert. Vielmehr sollte man solche Quittungen beim tanken im Ausland möglichst vernichten.
Was die Alditanknummer betrifft: gibt es einen Nachweis, dass die Buddels der Norm entsprechen? Du weißt ja - in Deutschland existiert nur etwas,. wenn man was mit Stempel in der Hand hat. Bei Steuern noch mehr als bei anderen Sachen.
Beim Alten...wer sich da weiter informieren will, soll das bitte im fmso machen. Diese Diskussion werd ich hier bestimmt nicht nochmal aufführen.
Fred
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Schüler
Registrierungsdatum: 8. Oktober 2005
Wohnort: Gmund am Tegernsee
Typ: 300 CE + 300 TDT 4Matic + 200D
Baujahr: 1988
Zitat
Original von Fred
Oki - ich hab mir mal die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG zu gemüte geführt. Streiten wir uns jetzt mal nicht um das "V" in der DIN *isshaltso*. Aber bei Pflanzenölen wird halt darauf explizit Bezug genommen. In dem für dich vom 29.11.07 als nicht relevant bezeichneten Link (iss dann doch schon wieder 18 Tage alt) ist auch eine Begriffserklärung zu der DIN 51605 dabei. Ich kann mir nicht helfen, aber es ist schon fast egal, wohin ich schaue. Die DIN bezieht sich immer wieder auf Rapsöl und nicht auf Soja oder Palmöl. Das nur nebenbei.
Jetzt mal zur Flaschentankerei: Es mag durchaus sein, dass Aldi diese Norm einhält, nur wird sie dir kaum diesen Nachweis beibringen, wie er nach der Durchführungsverordnung §23 Punkt 9. Anlage 1a zu §94 Abs. 3 beschrieben ist. Sollte dir zur Not jeder halbwegs gebildete Rechtsanwalt sagen können. Ergo müsste man diesen Nachweis selber führen. Dürfte etwas teuer werden :-)
Zu fmso: iss halt nicht jedermanns Geschmack und da sind schon mehrere Leute gescheitert. Ob nun die fmsoler da zu Arrogant sind oder der jeweils Gescheiterte... das überlass ich besser dem neutralen Beobachter. Meine Benze laufen jedenfalls völlig Problemlos. Mal schaun, wie sich die Neuerwerbung 200D mit 1.16 Mio km anstellt.
Fred
Zitat
Original von Fred
Oki - ich hab mir mal die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG zu gemüte geführt. Streiten wir uns jetzt mal nicht um das "V" in der DIN *isshaltso*. Aber bei Pflanzenölen wird halt darauf explizit Bezug genommen. In dem für dich vom 29.11.07 als nicht relevant bezeichneten Link (iss dann doch schon wieder 18 Tage alt) ist auch eine Begriffserklärung zu der DIN 51605 dabei. Ich kann mir nicht helfen, aber es ist schon fast egal, wohin ich schaue. Die DIN bezieht sich immer wieder auf Rapsöl und nicht auf Soja oder Palmöl. Das nur nebenbei.
Jetzt mal zur Flaschentankerei: Es mag durchaus sein, dass Aldi diese Norm einhält, nur wird sie dir kaum diesen Nachweis beibringen, wie er nach der Durchführungsverordnung §23 Punkt 9. Anlage 1a zu §94 Abs. 3 beschrieben ist. Sollte dir zur Not jeder halbwegs gebildete Rechtsanwalt sagen können. Ergo müsste man diesen Nachweis selber führen. Dürfte etwas teuer werden :-)
Zu fmso: iss halt nicht jedermanns Geschmack und da sind schon mehrere Leute gescheitert. Ob nun die fmsoler da zu Arrogant sind oder der jeweils Gescheiterte... das überlass ich besser dem neutralen Beobachter. Meine Benze laufen jedenfalls völlig Problemlos. Mal schaun, wie sich die Neuerwerbung 200D mit 1.16 Mio km anstellt.
Fred
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