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Marco

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1

Montag, 28. November 2011, 16:07

TÜV Bescheinigung für Original Oris AHK 300TD Auflastung auf 2100kg

Hallo,

Da mein neuer 300TD mit original oris abnehmbarer anhänger kupplung nur mit 1900kg eingetragen ist und ich im internet (auch nicht auf der seite von oris) eine bescheinigung für die Auflastung auf 2100kg finde, frage ich einfach mal hier nett nach ob jemand noch soetwas hat? braucht man dafür überhaupt eine bescheinigung? Es geht um einen 300TD BJ 92 mit 110PS.

Vielen Dank im Vorraus
Marco

adi

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2

Montag, 28. November 2011, 16:46

RE: TÜV Bescheinigung für Original Oris AHK 300TD Auflastung auf 2100kg

Zitat

Original von Marco
Hallo,

Da mein neuer 300TD mit original oris abnehmbarer anhänger kupplung nur mit 1900kg eingetragen ist und ich im internet (auch nicht auf der seite von oris) eine bescheinigung für die Auflastung auf 2100kg finde, frage ich einfach mal hier nett nach ob jemand noch soetwas hat? braucht man dafür überhaupt eine bescheinigung? Es geht um einen 300TD BJ 92 mit 110PS.

Vielen Dank im Vorraus
Marco


Hello !

Soviel ich weiß, hat das grundsätzlich nichts mit der Anh.Kupplung zu tun, sondern mit dem Zugfahrzeug. Denn die im Gesetz genehmigten u. zu Deinem Fzg. passenden Kupplungen brauchst nicht mehr einzutragen, da genügt die ABE.

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges.

Für die Erhöhung der Anhängelast müsste der Hänger eine eig. Bremsanlage haben, das ist aber eine eigene Geschichte, da durchgehende Bremsanlagen meines Wissens, bei Euch nicht mehr Typisiert werden. Da solltesat dich aber einlesen oder beim TÜV informieren, das ist nämlich auch nicht so mein Gebiet.

Zusätslich brauchst von MB eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bestätigung) od. eine Briefkopie einer Zulassung und den E-Schein.


Gruß adi

DIESEL

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3

Montag, 28. November 2011, 17:14

Hallo,

Du scheinst ein 300TD Handschaltung zu haben, der ist nur mit 1900kg zugelassen.

Der Automatik bis 2100kg.

Um an die 2100kg zu kommen, wie adi sagt, Unbedenklichkeitsbescheinigung bei MB beantragen.

Aber Vorsicht, wenn ich mich recht erinnere hat sich ein User hier darüber ausgelassen, dass das "richtig" Geld kostete.

"Forum durchsuchen" ist dann oben rot unterlegt :D

MfG DIESEL

Wurzel1966

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4

Dienstag, 29. November 2011, 01:57

Moin

Es gibt von seiten Mercedes eine Ausnahmegenehmigung zur Auflastung der AHK.
Allerdings bekommt man diese nicht mehr über die normalen NDL's sondern nur noch über das Classic-Center
http://www.mercedes-benz-classic.com/con…mer_center.html

Dort unter den Stichworten " AHK Auflastung für Sport-und Pferdeanhänger" Nachfragen.
Um die Genehmigung Nutzen zu können,muß das Zugfahrzeug einige Vorraussetzungen Erfüllen (Motorisierung, Getriebe und Niveauregulierung).

Gruß Ingwer

adi

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5

Dienstag, 29. November 2011, 13:35

Zitat

Original von Wurzel1966
Moin

Es gibt von seiten Mercedes eine Ausnahmegenehmigung zur Auflastung der AHK.
Allerdings bekommt man diese nicht mehr über die normalen NDL's sondern nur noch über das Classic-Center
http://www.mercedes-benz-classic.com/con…mer_center.html

Dort unter den Stichworten " AHK Auflastung für Sport-und Pferdeanhänger" Nachfragen.
Um die Genehmigung Nutzen zu können,muß das Zugfahrzeug einige Vorraussetzungen Erfüllen (Motorisierung, Getriebe und Niveauregulierung).

Gruß Ingwer


Hello !

Ist bei Euch die Niveauregulierung nicht abhängig von der Stützlast?

Eine Auflaastung der Anhängelast, bedeudet ja nicht unbedingt eine Erhöhung der Stützlast. Dadurch wäre ja eine Niveauregulierung nicht unbedingt erforderlich.

Gruß adi

ulf r.

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6

Montag, 5. Dezember 2011, 09:53

"Du scheinst ein 300TD Handschaltung zu haben, der ist nur mit 1900kg zugelassen.

Der Automatik bis 2100kg.

Um an die 2100kg zu kommen, wie adi sagt, Unbedenklichkeitsbescheinigung bei MB beantragen."

das stimmt definitiv nicht.
mein einer 300TD sauger, 11/91, hat eine oris ab werk mit zulassung 2,1t, mein anderer allerdings, 7/89, eine oris ab werk mit 1,9t, sind beides schalter.
steht noch dabei bis 7% steigung oder so ähnlich.
der D-wert der AHK könnte allerdings unterschiedlich sein. ich meine, ich hätte mal auf dem typenschild nachgeschaut. ich habe auch noch eine 3. AHK rumliegen, da war der D-wert nochmal anders.
ich würde jetzt aber wegen der 200kg mehr nun keinen zwergenaufstand veranstalten, zumal, wenn das echt geld kostet.
ich würde und werde das nächste mal beim TÜV nachfragen. ich nehme mal an, daß die da ´ne liste drüber haben.
gut, die 200kg mehr könnten einen trailer mit 124T oben drauf legalisieren, aber ob die rennleitung das jetzt peilt? der eine darf, der andere nicht, dazu womöglich noch die getriebeart? glaube ich eher nicht.
trotzdem ist opamatik zum hänger ziehen klar besser, obwohl man mit 300TD schalter auch über 3t ziehen kann, fragt nicht, woher.... :D
ciao
ulf

DIESEL

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7

Montag, 5. Dezember 2011, 10:03

Quelle: (C) Mercedes-Benz-Clubs.com
http://et.mercedes-benz-clubs.com/mediaw…TDK-2-Abmessung



MfG DIESEL

ulf r.

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8

Montag, 5. Dezember 2011, 12:15

in meinem 93er tabellenbuch steht deine aussage sogar nur so für den 300TD mit OM606.
tatsache bleibt aber, daß mein 91er mit schaltgetriebe 2,1t ab werk hat, mein 89er aber nicht, beide schweinehaken haben aber verschiedene D-werte, mein noch liegender schweinehaken noch wieder einen anderen.
was nun?
ich würde und werde nächstes mal beim TÜV nachfragen.
ciao
ulf

DIESEL

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9

Montag, 5. Dezember 2011, 12:30

Hallo ulf,

ich kann das ja auch nur so wiedergeben, wie es die eigentlich zuverlässige Quelle hergibt.

Aber, es ändert doch nichts daran, dass der Themenstarter eben nur 1900kg hat, und, ob er einen Schaltwagen besitzt oder nicht, kann er ja mal nachschauen ;) und Rückmeldung geben.

Es wäre aber doch vorstellbar, dass der Erstbesteller in Deinem Fall gesagt hat, dass er bitte 2100kg möchte, und dann halt die Steigungsbegrenzung mitbekommen hat, und ein Auto ab Werk mit 2100kg.

Viele Grüße

DIESEL

ulf r.

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10

Montag, 5. Dezember 2011, 13:09

tja, wir wissen es nicht, allerdings haste die steig-prozente bei schaltgetriebe immer, auch bei 1,9t. die werte sind bei meinen beiden autos gleich und, wenn die damals gewußt hätten, daß beide das 717.437 vom 250 turbo mit sehr langem 5. gang drin haben, hätten sie die prozente noch mal gesenkt. :D
ev. hängt es aber wirklich am D-wert, wobei ich jetzt vergessen habe, was der aussagt. 8)
ciao
ulf, der den 300TD sauger mit schaltgetriebe im 5. gang mit großem hänger(meiner ist ein viehanhänger, etwas niedriger als ein pferdehänger, lausiger cw-wert, 2 achsen, leergewicht ca. 600kg, zul. gesamtgewicht 2t) schon sehr grenzwertig findet, aber, wenn er rollt, dann rollt er :tongue:

adi

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11

Montag, 5. Dezember 2011, 14:37

Hello !

Der D-Wert bezeichnet die "Dauerfestigkeit! der AHK. Aus diesem Grund darf eine AHK-Kugel nicht nachträglich verchromt werden, da dadurch eine Materialversprödung stattfindet und dadurch der D-Wert verändert würde. Ist jetzt ganz einfach erklärt, ohne ins Detail zu gehen.

Die zulässige Anhängelast und deren Möglichkeit an einem Fzg. zu nutzen, wird durch eine EU-Verordnung geregelt.

Wenn in einem Fzg.-Brief (BRD) oder einem Zulassungsschein (Österreich) ein fixer Wert eingetragen ist dann muss bei einer Überschreitung dieses Wertes eine unbedenklichkeits Bescheinigung oder wie bei Euch geregelt eine Briefkopie beigebracht werden. Die Briefkopie, muss natürlich das baugleiche Fzg, dieser Serie betreffen.

Wenn durch eine AHK-Montage nämlich die Werte des im Brief angegebenen, Werdtes nicht übersteigen, würde eine ABE vollkommen ausreichend sein und es müsste keinbe gesonderte Eintragung einer AHK, im Brief stattfinden.

Natürlich kannst ganz einfach die AHK-Last um 200 Kg überschreiten und das wird auch möglicher Weise niemandem auffallen, ist aber ohne jeden Zweifel mit einem enormen Risiko verbunden. Wenn ich mein Boot ins Winterlager führe oder im Frühjahr ins Wasser krane, dann fahre ich auch wesentlich überladen, ca. 3 T Gesamtmasse und zusätzlich noch ohne Nummern am Hänger. Wird aber, da es sich um eine Freizeitregion handelt, von der Rennleitung gedudet, "passieren darf aber nichts", es achaut halt Gott sei Dank im Normalfall niemand hin.

Gruß adi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »adi« (5. Dezember 2011, 14:40)


ulf r.

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12

Montag, 5. Dezember 2011, 20:13

und wie erklärst du dir die unterschiedlichen D-werte der 3 mir zugänglichen orginale mb-oris-kupplungen?
haste ´ne idee? die sind alle 3 für´nen T, einer 89, einer 91, die dritte weiß ich nicht, könnte aber mopf2 sein.
optisch kann ich keinen unterschied ausmachen.
könnte das in die gewichtszulassungen mit reinspielen?
ich werde jedenfalls den brief des einen dem TÜV unter die nase reiben, wenn ich wegen des anderen frage. :D
ciao
ulf

adi

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13

Montag, 5. Dezember 2011, 21:09

Zitat

Original von ulf r.
und wie erklärst du dir die unterschiedlichen D-werte der 3 mir zugänglichen orginale mb-oris-kupplungen?
haste ´ne idee? die sind alle 3 für´nen T, einer 89, einer 91, die dritte weiß ich nicht, könnte aber mopf2 sein.
optisch kann ich keinen unterschied ausmachen.
könnte das in die gewichtszulassungen mit reinspielen?
ich werde jedenfalls den brief des einen dem TÜV unter die nase reiben, wenn ich wegen des anderen frage. :D
ciao
ulf


Hello ulf !

Ich bin auf dem Gebiet auch nicht so der Guru. Der D-Wert gibt jedoch Auskunft darüber wieviel ein Werkstoff durch dynamische Belastung ohne wesentliche Materialermüdung aushält. Ist natürlich "akademisch" den jedes Material unterliegt Ermüdungserscheinungen.

Wahrscheinlich sind bei Deinen Kupplungen verschiedene Materialien verarbeitet worden, daher der unterschiedliche D-Wert.

Jedenfalls gab es bei MB, Baujahr bedingt, unterschiedliche Anhängelasten.

Die EU Vorschriften diesbezüglich legen fest, dass je nach Eigengewicht die dementsprechende Anhängemasse erlaubt ist. Bei Allrad getriebenen kann dieser Wert um 50% erhöht werden. Höhere Lastn wären nur möglich, wenn die Automobilbauer höhere Werte als zulässig erklären würden. MB hat das ja von sich aus bei einigen Modellen schon gemacht. Bei meinem 260er darf ich gebremst nur 1.440Kg anhängen. Wollte ich eune Auflastung dann müsste ich mir von MB eben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen, dann könnte ich eine andere Kupplung montieren und fertig. Lt. EU bräuchte ich die jedoch nicht eintragen lassen, sondern nur die Bescheinigung und die ABE der Kupplung mitführen.

Ich hänge Dir mal, wenn ich es jetzt anhängen kann, den entsprechenden § 22 a KfG an. Wird bei Euch anders lauten, aber im Prinzip ist es die gleiche rechtliche Grundlage, weil EU-Recht.
»adi« hat folgende Datei angehängt:

ulf r.

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14

Dienstag, 6. Dezember 2011, 06:31

siehste und da haste es. die beiden Ts unterscheiden sich gewichtsmäßig absolut marginal, der 91er hat mehr als der 89er:
AGR und vorne eFh, lastenösen hinten.
abgesehen davon stimmen die von mb angegeben gewichte aber auch überhaupt gar nicht, wie ich seit vollabnahme meines 116ers und LKW-zul. des 91ers weiß.
letztere habe ich allerdings nicht mehr. :rant:
ciao
ulf

adi

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15

Dienstag, 6. Dezember 2011, 11:04

Hello ulf !

Gebe Dir Recht, ist alles unlogisch.

Vor einiger Zeit, konntest Du noch die Stützlast von der Anhängelast abziehen und dem Zugfahrzeug zurechnen, war fallweise auch noch eine kleine Hilfe. Das ist jetzt auch vorbei.

Blöder Weise darfst jetzt nicht mal den leeren Anhänger ziehen, wenn dessen Gesamtmasse das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt, obwohl der Hänger eventuell nur 200Kg. wiegt. Uns betrifft das besonders, denn bevor die EU-Regelung in Kraft gesetzt wurde, war bei uns das tatsächliche Gewicht auf Achse ausschlaggebend. Also konnte ich einen Hänger mit 2100Kg Gesamtmasse, dessen Eig. Gewicht 200Kg hatte mit einer aufgeladenen Last von 900 od. 1000Kg. ziehen. Das ist jetzt Geschichte.

Aber Gesetze und Verordnungen darfst nicht hinterfragen.

Gruß adi

Kombizombi

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16

Dienstag, 6. Dezember 2011, 12:32

AHK-Auflastung

Hallo zusammen,

die (unverschämt teure) Unbedenklichkeitsbescheinigung "nur für Pferde" o. Ä. brauchts nur bedingt.
Abgesehen davon, daß bei Benz heute selbst keiner mehr weiß was geht oder nicht.

Fakt ist, in den Service-Informationen unter SI31.00 P 0002A steht, daß T-Modelle außer 124.080/081/180/185 mit mechanischem Getriebe ohne weiter Dokumente auf 2100kg umgeschrieben werden können.
bzgl. der AHK heißt es: Bei nachtrßglicher Erhöhung der Anhängelast ist darauf zu
achten, dass die Angaben auf dem Typschild der Anh.-Vorrichtung
auch den geßnderten Gewichtsverhßltnissen entsprechen
(D-Wert), ggf. ist ein neues Typschild vom Kupplungshersteller zu
beschaffen.

Das erklärt auch die unterschiedlichen AHKs.

adi

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17

Dienstag, 6. Dezember 2011, 12:49

RE: AHK-Auflastung

Zitat

Fakt ist, in den Service-Informationen unter SI31.00 P 0002A steht, daß T-Modelle außer 124.080/081/180/185 mit mechanischem Getriebe ohne weiter Dokumente auf 2100kg umgeschrieben werden können.

Zitat



Genau das habe ich ja weiter oben geschrieben.

Das ist ja eine Freigabe von MB.

Damit kann es ja gar keine Schwierigkeiten mehr geben.

Gruß adi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »adi« (6. Dezember 2011, 12:50)


ulf r.

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18

Dienstag, 6. Dezember 2011, 16:18

nur wer trägt dir das ein, nur der TÜV ohne mb-zettel oder sollte man´nen WIS-ausdruck mitnehmen?
D-wert bedeutet wirklich andere AHK, obwohl´s gleich aussieht?
ciao
ulf

19

Dienstag, 6. Dezember 2011, 22:11

hi
es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Zugpferdes beim Auflasten
die 200er E und D hatten von Haus aus 1800kg zGG eine Auflastung des Zugpferdes um 50 kilo auf 1850 ermöglichte eine Auflastung der Anhängelast auf 1900kg.
im Normalfall muss aber das zGGPferd>=angehängte Last sein

beim 300TD ist eine auflastung auf 2100 kg definitv mgl
auch als schalter.
bis 1500kg als als schalter 14% bis 1900 12% und bis 2100 10%
als automatik :10% mehr bei 15 und 1900kg und bei 2100 11% mehr

ulf: den ausdruck mitnehmen, zum tüv und davor schauen ob der d wert reicht, einfach in google d wert rechner eingeben, dann kommt diese Formel:

Berechnung des d-Wertes:
D = ( G * A * g ) / ( G + A )

d = d-Wert (=kN)
A = Anhängelast
G = Gesamtgewicht
g = Erdanziehungskraft (9,81)
Immer mit der gleichen Einheitsgröße rechnen!

grüße uli

adi

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Dienstag, 6. Dezember 2011, 22:42

Hello !

Ich verstehe jetzt nicht ganz, wo bei Euch das Problem liegt.

Nachdem die EU-Verordnung eine Vereinfachung der Legalisierung div. Anbauteile durchgeführt hat, vor allem um der Rennleitung eine Handhabe gegen ausländische Lenker zu geben, wurde also für jeden der Beteiligten eine nachvollziehbare Lösung gefunden.

Im normal Fall gilt, Leergewicht des Zugfzg. = anhängbare Gesamtmasse der Anhängelast.

Wird diese Norm überschritten, bedarf es einer Genehmigung od. Unbed.Besch. des Herstellers, zusätzlich der ABE der Kupplung. Diese beiden Papiere sind mit zu führe, ein zusätzlicher Eintrag in die Fzg. Papiere ist nicht erforderlich.

" Das ist derzeit geltendes Recht ".

Es sei denn, die BRD vollzieht geltendes EU-Recht nicht.

Außerdem sollte ein Blick in Euren Gesetzestext ausreichende Klarheit darüber geben können. Bei uns ist das im KFG bzw. in der StVO geregelt. Ich weiß jetzt nicht wo bei Euch diese § stehen und wie bei Euch die Strassen Verkehrsordnung und das Kraftfahrgesetz heissen.

Der D-Wert würde mich gar nicht interessieren, denn wenn Du eine dementsprechende Kupplung kaufst, wirst Du die richtige bekommen und da steht der D-Wert sowie die Stüzlast drauf, ist ja Teil der ABE.


Gruß adi

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