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BRAUNTONSAMMLER
Registrierungsdatum: 24. Januar 2004
Wohnort: TRIER
Typ: W124-220CE - 6/93
Typ: W212 E300CDI-6/2012
Zitat
Original von Sebast1an
huhu,
nein, der KLR ist damit wertlos...
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Erleuchteter
Registrierungsdatum: 25. Juli 2007
Wohnort: Grafschaft
Typ: 200D 300TE-24 320TE E320cdi KFX 700
Baujahr: 88 91 93 02 04
Zitat
Original von Sebast1an
freunde, wenn der steueränderungsantrag weg ist habt ihr n problem, das hat nix mit der ABE oder einbauanleitung zu tun. sowohl twintec als auch GAT rücken die formulare nachträglich nicht mehr raus...
ohne den bekommt ihr aufm amt das teil nicht eingetragen...
nen 3fachen durchschlag zu kopieren wird schwer, und da sich keiner n KLR wegen der umwelt einbaut isser damit wertlos...
sollte es hier gegenteilige erfahrungen geben, nur zu
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bb1« (25. November 2011, 10:44)
Zitat
Original von bb1
Der Steueränderungsantrag (3 facher Durchschlag) wird nicht benötigt und dieser ganze Kram mit AU Messung etc, wenn man das ganze als als Eintragung nach §19.3 machen lässt..
Die ABE muss dafür aber vorhanden sein!!
Das ganze wird dann in die Fahrzeugpapiere nachgetragen beim Amt und schon ist die neue Steuerklasse vorhanden
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