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migo2000

Anfänger

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1

Donnerstag, 24. November 2011, 12:18

KLR ohne Papiere

Hallo zusammen,

hab mir im März einen Kaltlaufregler für meinen 230CE bei Taxiteile bestellt, wollte ihn letztens einbauen und hab gemerkt, dass mir die Papiere abhanden gekommen sind. :rant:

Hab ich irgend eine Möglichkeit den KLR eingetragen zu bekommen?

Grüße!

2

Donnerstag, 24. November 2011, 14:50

huhu,

nein, der KLR ist damit wertlos...

Losiman-tr

BRAUNTONSAMMLER

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3

Donnerstag, 24. November 2011, 17:12

Hallo



Hersteller an schreiben :-))))




Gruß Losi

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4

Donnerstag, 24. November 2011, 17:47

Zitat

Original von Sebast1an
huhu,

nein, der KLR ist damit wertlos...


Stimmt bedingt. Die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle nur mit Einbaubestätigung geht wohl nur mit dem Original. Ich habe meine allerdings kopiert und künstlich gealtert, sodass selbst ich zwischen Original und Kopie keinen Unterschied mehr feststellen kann (Laserdrucker ist Voraussetzung). Da ich es sauber haben möchte, wird bei mir die Abnahme beim TÜV gemacht, das geht auch, wenn man nur ABE und Einbauanleitung mithat. Abe gibts im Netz oder unter Angabe der Mailadresse bei mir, Einbauanleitung in meinem KLR Thread, da ist auch meine Fotostrecke drin, wie ich es gemacht habe. Dann müsste der TÜV dir die Abnahme machen, und du kannst es auf der Zulassungsstelle eintragen und Umschlüsseln lassen.


Mail an GAT ergab bei mir folgendes Ergebnis:

11.11.2011

Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt.
Danke
MfG Jörg Mesch

Original Message processed by David InfoCenter
Subject: Einbauanleitung fuer MB M104 (07-Nov-2011 8:43)
From: Steffen <xxxxxxxxxxxx>

To: info@gat-kat.de


Sehr geehrtes GAT Team,

ich habe für meinen gebraucht gekauften Kaltlaufregler leider keine Einbauanleitung und möchte gern wissen, ob Sie mir eine per Mail senden können. Es handelt sich um den Motor M104 in meinem Mercedes W124. Falls es für diesen Motor in diesem Modell keine spezifische Anleitung gibt, geht auch eine Andere. Ich muss ja nur wissen, wo welcher Anschluss hingehört. Die Einbausituation des Motors ist ja in fast allen Modellreihen nahezu identisch. Vielen Dank für ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen Steffen xxxxxxx
MfG, Steffen.

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sternenwind

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5

Donnerstag, 24. November 2011, 22:58

Hallo,

jetzt habe ich zwei Fragen:

In meinem Wagen (M104) ist eine von der Zulassungsstelle eingetragener bzw. akzeptierter KLR von GAT.

Reicht das für immer? Ich habe zu dem GAT-KLR keine Papiere mehr, da vom Verkäufer in Unkenntnis nicht aufbewahrt.

Zweite Frage:

Welche alternative, brauchbare gute Anbieter gibt es für den KLR für den M104-Motor und den 8 Zylinder-Motoren beim 124er.

Beste Grüsse
Sternenwind

6

Donnerstag, 24. November 2011, 23:17

freunde, wenn der steueränderungsantrag weg ist habt ihr n problem, das hat nix mit der ABE oder einbauanleitung zu tun. sowohl twintec als auch GAT rücken die formulare nachträglich nicht mehr raus...
ohne den bekommt ihr aufm amt das teil nicht eingetragen...
nen 3fachen durchschlag zu kopieren wird schwer, und da sich keiner n KLR wegen der umwelt einbaut isser damit wertlos...

sollte es hier gegenteilige erfahrungen geben, nur zu ;)

eggy

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7

Donnerstag, 24. November 2011, 23:24

Ebay machts möglich. Habe da auch einen Steueränderungsantrag bzw die Papiere komplett gekauft. Sehr zu empfehlen.

http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&…-All-Categories

sternenwind

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8

Freitag, 25. November 2011, 00:26

Zitat

Original von Sebast1an
freunde, wenn der steueränderungsantrag weg ist habt ihr n problem, das hat nix mit der ABE oder einbauanleitung zu tun. sowohl twintec als auch GAT rücken die formulare nachträglich nicht mehr raus...
ohne den bekommt ihr aufm amt das teil nicht eingetragen...
nen 3fachen durchschlag zu kopieren wird schwer, und da sich keiner n KLR wegen der umwelt einbaut isser damit wertlos...

sollte es hier gegenteilige erfahrungen geben, nur zu ;)


Bei mir ist ja der KLR bereits eingetragen, zwischenzeitlich ist der Wagen mehrfach umgemeldet worden.

Nur habe ich keine Unterlagen mehr zum KLR und keinen Steueränderungsantrag.

Wie sieht es dann? Brauche ich noch Unterlagen zum KLR, wenn er einmal eingetragen ist?

Gruss
Sternenwind

Pixeldoc

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9

Freitag, 25. November 2011, 00:35

Wenn der Steuerbescheid ok ist, wozu?

Man sollte nur bei Ummeldungen aufpassen, dass immer alles korrekt übernommen wird. Bei mir hat ein "Träumer im Dienst" vergessen, die Umschlüsselung zu übernehmen. Als der Steuerbescheid kam, habe ich einfach den alten und neuen Brief zu seinem Chef getragen. Zehn Minuten später hatte ich wieder korrekte Papiere und einige Tage später einen neuen Steuerbescheid. Als Beleg haben die alten Fahrzeugpapiere ausgereicht, muss ja nicht immer ein Pedant hinterm Schreibtisch sitzen.

Grüsse
Max
Betr.: Bilder im Board:http://www.w124-board.de/feedback-f139/b…-t68738/p1.html

Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

bb1

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10

Freitag, 25. November 2011, 10:43

Der Steueränderungsantrag (3 facher Durchschlag) wird nicht benötigt und dieser ganze Kram mit AU Messung etc, wenn man das ganze als als Eintragung nach §19.3 machen lässt..
Die ABE muss dafür aber vorhanden sein!!
Das ganze wird dann in die Fahrzeugpapiere nachgetragen beim Amt und schon ist die neue Steuerklasse vorhanden :D
In der MB Garage:

92 - 500E
94 - E320 Cabrio
95 - E320T - Sonderwerkslackierung - Code 009 - Limited Saphirschwarz Metallic
97 - SL500 - 40th Anniversary Edition
05 - SLK55 AMG
16 - CLA200 AMG Shootingbrake
16 - E63s T (212)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bb1« (25. November 2011, 10:44)


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11

Freitag, 25. November 2011, 11:43

Zitat

Original von bb1
Der Steueränderungsantrag (3 facher Durchschlag) wird nicht benötigt und dieser ganze Kram mit AU Messung etc, wenn man das ganze als als Eintragung nach §19.3 machen lässt..
Die ABE muss dafür aber vorhanden sein!!
Das ganze wird dann in die Fahrzeugpapiere nachgetragen beim Amt und schon ist die neue Steuerklasse vorhanden :D

So habe ich meinen Post auch gemeint und so wirds bei mir auch gemacht.
MfG, Steffen.

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12

Freitag, 25. November 2011, 13:17

Ich hatte das Glück im August noch einen neuen KLR für den 320er incl. aller Papiere zu bekommen.
Da das Teil ja nicht mehr produziert wird und man nie weiß ob man es nicht nochmal für ein anderes Fahrzeug benötigt, habe ich den Steueränderungsantrag einfach kopiert.
Wozu nochmal 36 € für §19.3 zahlen.
Ist eine einfache Seite ohne Durchschläge.
Nur die Garantieurkunde hat 3 Durchschläge.
Die Werkstatt hat die Kopie ausgefüllt und die Zulassungsstelle hat es in die Papiere übernommen.
Den Antrag erhielt ich auch wieder zurück, genau wie anschließend die zuviel bezahlte Steuer. ;)

Da Google unser Freund ist, in Ergänzung von Motor-Talk

ABE GAT KLR E320 und Andere

Einbauanleitung dto.

@ miggo das findet man auch für andere KLR-Hersteller.
»BornToRun« hat folgende Datei angehängt:
Grüßle
Wie immer, völlig wirr und für Ahnungslose kaum verständlich. :D
Nett kann ich auch, bringt mir aber NIX
:prost:

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13

Freitag, 25. November 2011, 15:20

Danke für die Info, dann waren meine Papiere dazu ja doch vollständig, bis auf die ABE und die Einbauanleitung. Also ich seh der Sache gelassen entgegen, und freue mich auf die Rücküberweisung.
MfG, Steffen.

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bb1

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14

Freitag, 25. November 2011, 16:37

@ BornToRun..

Glück gehabt! Normal wollen die eine AU Bescheinigung nach dem Einbau sehen mit den veränderten Werten!!! und nicht nur die Bestätigung der Werkstatt das alles Ok sei ;)
In der MB Garage:

92 - 500E
94 - E320 Cabrio
95 - E320T - Sonderwerkslackierung - Code 009 - Limited Saphirschwarz Metallic
97 - SL500 - 40th Anniversary Edition
05 - SLK55 AMG
16 - CLA200 AMG Shootingbrake
16 - E63s T (212)

migo2000

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15

Freitag, 25. November 2011, 20:21

Vielen Dank für die bisherigen Postings!

Ich hab inzwischen die ABE für den KLR auftreiben können, zunmindest eingescannt als pdf. (KBA 16846)
Hier im Forum hab ich auch einen Steueränderungsantrag finden können:
Steueränderungsantrag für Twintec KLR´s

Ich denke ich werd mal zur Werkstatt fahren und fragen ob die das damit "Amt-tauglich" machen können.

Grüße,
Michael

PS: wer die ABE braucht, darf gern bescheid geben ;)

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