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Domino

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Montag, 4. Juli 2011, 19:08

beim Einparken Fahrertür beschädigt

Hallo zusammen,

da ist mir doch heute so ein Ar… beim Einparken in die Fahrertür gefahren. So eine dicke Beule, der kann eigentlich nur Gas mit Bremse vertauscht haben.
Von innen kann ich die Tür öffnen, von außen aber nicht. Fahre morgen zum Freundlichen und hole mir einen Kostenvoranschlag.
Was meint ihr, per Kostenvoranschlag abrechnen und unter der Hand reparieren lassen?
Wenn ja, wie wird dann abgerechnet? Wahrscheinlich ohne MwSt und auch ohne Leihwagen, oder?
Irgendeine Ahnung, wie hoch der Schaden sein könnte?




Gruß
Domino
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micha

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2

Montag, 4. Juli 2011, 19:15

bitte die wortwahl überdenken! das forum ist für jeden sichtbar.
das könnte man auch als versicherungsbetrug deuten.(das kann bis zu 5 jahre freiheitsentzug bedeuten im extremfall) wovon wir aber jetzt mal nicht ausgehen.

"unter der hand" bei mercedes? oder wo?
ob sich die firma drauf einläßt? eher nicht.
lieber dann voll abrechnen und machen lassen von mb, dann hat man auch gewissheit. neuteile, kein gepfusche usw.

solch ein schaden kann schon mal gute 1000 euro kosten. (ist nur ein grober anhalt) kann natürlich noch eine gewisse differenz nach unten geben bzw aufwärts.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »micha« (4. Juli 2011, 19:34)


4973

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3

Montag, 4. Juli 2011, 19:18

RE: beim Einparken Fahrertür beschädigt

So eine Schweinerei!
Ja ich denke das ist dann ohne MwSt und warscheinlich ohne Leihwagen. Wenn es du jemanden kennst der es so macht, fänd ich das eine gute Lösung. (Gegen einen Freundschaftsdienst kann man ja nichts sagen)

Ansonsten bei MB... du bekommst es ja bezahlt ;) und es ist in jedem Fall ordentlich.

Ist der Abgehauen?
-Zitat AutoBild Klassik-

Heute ist es wie früher. Wer einen Mercedes 124 fährt, gehört zu den Gewinnern.

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migo2000

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Montag, 4. Juli 2011, 19:35

Du hast die Möglichkeit es in einer Werkstatt reparieren zu lassen, dann bekommst die Kosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt (Werkstattkosten+Teile+Märchensteuer). Oder du sagst du gibts es nicht in die Werkstatt und bekommst dafür auch Geld, allerdings nicht so viel (da ja keine Löhne gezahlt werden müssen) und bekommst quasi nur den Materialwert. Ich schätze der liegt so bei 30-40% weniger, also der "Werkstatt-Betrag".

Lass es bei MB machen - wie schon gesagt: kein Pfusch, Originalteile und überhaupt ist´s umsonst :)

Domino

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5

Montag, 4. Juli 2011, 19:49

RE: beim Einparken Fahrertür beschädigt

Zitat

Original von 4973
So eine Schweinerei!
Ja ich denke das ist dann ohne MwSt und warscheinlich ohne Leihwagen. Wenn es du jemanden kennst der es so macht, fänd ich das eine gute Lösung. (Gegen einen Freundschaftsdienst kann man ja nichts sagen)

Ansonsten bei MB... du bekommst es ja bezahlt ;) und es ist in jedem Fall ordentlich.

Ist der Abgehauen?


nein, ist nicht abgehauen,

die Versicherung hat mich auch schon angerufen, ob ich reparieren lassen will, oder per Kostenvoranschlag bzw. Gutachten abrechnen lassen möchte.
Nur, wenn ich per Gutachten abrechnen lasse, so habe ich mich jetzt so ein bisschen im Netz schlau gemacht, sträuben sich die meisten Versicherungen und dann wird hier und da abgezogen.

Ich glaube nun doch, dass ich den Wagen zu MB bringe und ihn dort reparieren lasse und mir auch einen Leihwagen nehme.

Gruß
Domino
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4973

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Montag, 4. Juli 2011, 19:56

RE: beim Einparken Fahrertür beschädigt

Hatte sich angehört als ob er abgehauen wäre.

Ja ich denke das wird das beste sein, das bei MB machen zu lassen.

P.S. Nimm dir nen schönen Leihwagen, dann geht das hoffentlich ganz schnell wieder vergessen ;)
-Zitat AutoBild Klassik-

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »4973« (4. Juli 2011, 19:56)


Miguel

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Dienstag, 5. Juli 2011, 12:57

Wenn eine fachmännische Reparatur einen gewissen Betrag kostet, den er sich ausbezahlen lässt, bekommt er die Möglichkeit, den Wagen in den Zustand von vor dem Unfall zu bringen, muss er aber nicht, da dieser Betrag dann als Entschädigung für den Wertverlust dient. Lässt er den Wagen dann in einer Hinterhofklitsche reparieren, dann hat er sich entschieden, es nicht ganz so fachmännisch richten zu lassen, und behält den Differenzbetrag weiter ein als Entschädigung. Wo ist denn das nun Betrug?
SUCHE: Stoßstange Mopf2 vorn (geöffnet) und hinten


micha

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Dienstag, 5. Juli 2011, 13:40

Ist dem denn so? bzw wird es so von den versicherungen anerkannt?

weil ein eingereichter kva bei der versicherung mit betrag x und den realen kosten von y (bsp 1000€ zu 500€) KANN als betrugsversuch seitens der versicherung gehandelt werden.
auf dieses waffeldünne eis würde ich kich nicht so ohne weiteres begeben. sondern erstmal einen rechtsbeistand konsultieren um mich zu vergewissern.

weil ja "leider" noch immer der grundsatz gilt "unwissenheit schützt vor strafe nicht"

und selbst nur der versuch kann angezeigt werden.

ich kann mich auch völlig irren.

wo sind die anwälte und gesetzes kenner hier? :)
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Pixeldoc

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Dienstag, 5. Juli 2011, 14:59

Hallo,

@Miguel hat es korrekt erläutert, so wurde es schon immer gehandhabt.
Ich habe sogar schon mal 3 Wochen lang einen Mietwagen bezahlt bekommen (und auch genutzt), obwohl die Reparatur nicht über die Vertragswerkstatt gemacht wurde. Lediglich die MWSt wurde einbehalten, da der Versicherung von mir keine Rep.Rechnung mehr vorgelegt wurde.

Grüsse
Max
Betr.: Bilder im Board:http://www.w124-board.de/feedback-f139/b…-t68738/p1.html

Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

Mr_Al_E500

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10

Dienstag, 5. Juli 2011, 15:45

Wenn du per Gutachten abrechnest bekommst du alles ausser der MwSt.

Auch Leihwagen und Nutzungsausfall, sobald du der Versicherung nachweist, dass der Schaden (wie auch immer) instandgesetzt wurde.

Mein Bruder hatte fast den identischen Schaden und der Kostenvoranschlag belief sich auf 2.000 Euro.
Hat sich dann aufm Schrotti ne neue Tür geholt, selbst eingebaut, fertig.

Domino

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11

Dienstag, 5. Juli 2011, 17:59

Hallo zusammen,

komme soeben vom Freundlichen. Auf Grund des Alters vom Pkw soll ich anstatt eines Kostenvoranschlages ein Gutachten machen lassen.
Hier hätte ich die Wahl eines unabhängigen Gutachters oder das der Versicherung.
HALLO, als ob ich ein Gutachter der Versicherung kommen lasse. ;) Habe jetzt am Donnerstag bei MB ein Gutachtertermin.
Vorsichtige Schätzung 2.000 – 2.500 Euro. Hätte ich nicht gedacht.

Habe eine freie Werkstatt an der Hand und bin jetzt am überlegen, per Gutachten abzurechnen um dann die Reparatur bei meiner
Werkstatt machen zu lassen. Vielleicht bleiben ja ein paar Euro übrig, die dann in die Spardose für zukünftige Reparaturen kommen.

Meint ihr, es würde ausreichen, mir dann von der Werkstatt die Reparatur bestätigen zu lassen (natürlich ohne Angabe der Kosten)
um sie dann bei der Versicherung einzureichen? So müsste man mir ja auch die MwSt erstatten :D

Ich halte euch auf den Laufenden.

Gruß
Domino
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12

Dienstag, 5. Juli 2011, 18:17

Zitat

Original von Domino
Meint ihr, es würde ausreichen, mir dann von der Werkstatt die Reparatur bestätigen zu lassen (natürlich ohne Angabe der Kosten)
um sie dann bei der Versicherung einzureichen? So müsste man mir ja auch die MwSt erstatten :D
Gruß
Domino


Klar das reicht... mach man :stickpoke: Ohne Preisangabe ist immer gut. Vielleicht bekommst noch von der Versicherung 100 Euro Extra für Superschlaue Ideen.

Also endweder Du lässt es in der Werkstatt reparieren und die Versicherung zahlt die Reparatur.

Oder Du lässt Dir das Geld laut Gutachten auszahlen, und kannst danach machen was Du willst mit dem Geld und dem zerbeulten Auto.

Aber nicht Geldauszahlen lassen, dann reparieren und sagen:
"Hey habs doch reparieren lassen, nu gib mir noch die Mehrwertsteuer..."

124benz87

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13

Dienstag, 5. Juli 2011, 18:54

Hallo Domino,
also ich würd an deiner Stelle nach Gutachten abrechnen und dann selbst reparieren. Ne Rostfreie Tür in Wagenfarbe kriegste beim Schrotti so ab 50 €. So viel hab ich für meine Tür in Wagenfarbe letztes Jahr gezahlt. Hab auch schon mal eine Umlackieren lassen da biste mit ca. 300€ aufwärts dabei. Der Einbau ist auch keine Hexerei. Legst dir den Etzold daneben dann geht das. Und wenns Probleme gibt, weist du ja wo du imme ne Antwort auf deine Fragen bekommst :D
Wichtig ist: Wenn du ne vordere Tür beim Schrotti holst, sofort das Schloß ausbauen, Schrotti hat Schlüssel damit geht das in n paar sekunden, ansonsten mußte Schloß von innen knacken das dauert.

Die Ersparnis steckste dann in die Benzi-Rep-Spardose. =)

So würds ich machen :D und legal ists auch :D

Schöne Grüße Jürgen :D

Domino

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Montag, 11. Juli 2011, 17:51

Hallo zusammen,

habe das Gutachten noch nicht vorliegen. Ich werde auf Gutachterbasis abrechnen und daher benötige ich
eine Fahrertür in Turmalingrünmetallic (269). Sollte jemand eine zufällig rumliegen haben, dann bitte ein
Preisangebot per PN an mich.
Sollte keine in meiner Farbe vorrätig sein, ich nehme auch eine andere Farbe. Egal wie, sie sollte rostfrei und
möglichst ohne Dellen sein.

Wie ist das eigentlich bei den Türen, meiner ist ja Baujahr 1995, welche Türen, Baujahr von – bis, passen.
Bin ja ein Dummi, worauf muss ich dann noch achten? Meine Türen haben elektr. Fensterheber, oder ist das egal?

Danke schon mal im Voraus
Domino
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Domino

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15

Dienstag, 12. Juli 2011, 17:11

Zitat

Original von Domino
Hallo zusammen,

habe das Gutachten noch nicht vorliegen. Ich werde auf Gutachterbasis abrechnen und daher benötige ich
eine Fahrertür in Turmalingrünmetallic (269).


hat sich erledigt. Habe heute eine super Tür beim örtlichen Verwerter bekommen, allerdings nicht in meiner Farbe, aber das ist egal.
Liegt schon bei dem Schrauber meines Vertrauens :D und wird nächste Woche lackiert und umgebaut.

Domino
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124benz87

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16

Dienstag, 12. Juli 2011, 18:27

Hallo Domino,
na das freut mich zu hören, das alles so geklappt hat. Das teuerste an der Aktion wird wohl das Lacken und der Lack selbst sein. Da bleibt aber trotzdem noch genügend für die Benzi-Rep-Spardose übrig :D

Wünsch dir viel Freude an deinem wiederhergestellten Benzi

Schöne Grüße aus der Metropolregion

Jürgen :D

Domino

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17

Donnerstag, 14. Juli 2011, 11:56

zuerst einmal meinen Dank an Alle.

Nun meine Frage an euch, ich würde gerne auf Gutachterbasis abrechnen.
Mein Wagen hat noch einen Wert lt. Gutachten von 4.200 Euro, sehr gepflegtes Fahrzeug.
Die Reparaturkosten sind inkl. MwSt ca. 2.500,- Euro.
Gibt es irgendwo ein Formular, um auf Gutachterbasis abzurechnen, im Netz finde ich keinen Vordruck.
Wie formuliere ich? Eigenreparatur oder evtl. Verkauf des beschädigten Fahrzeug?
Was steht mir zu, nur die Reparaturkosten ohne MwSt, oder auch Wertverlust, Leihwagen etc.?

Wäre schön, wenn ich aussagefähige Antworten von euch bekommen könnte, damit ich Anfang
nächster Woche die Versicherung anschreiben kann.

Ist nämlich der erste Unfall, mit Abrechnung auf Gutachterbasis.

Danke schon mal im Voraus sagt
Domino
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Tobulus

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18

Dienstag, 19. Juli 2011, 11:52

Meinem Vater ist vor zwei Jahren mal einer in sein Cabrio reingefahren. Exakt der gleiche Schaden, Fahrertür im Eimer, sonst nichts. Ich bin mit dem Auto zur Dekra und habe ein Gutachten anfertigen lassen. Die Kosten dafür übernimmt natürlich die Versicherung des Verursachers. Die Schadenssumme lag dann irgendwo bei über 3000€. Die Versicherung hat diese dann auf Verlangen umgehend ausgezahlt, natürlich abzüglich der Mehrwertsteuer. Ich hab das Auto dann natürlich selbst repariert. Eine gebrauchte, rostfreie Fahrertür vom Coupe von privat, einen neuen vorderen linken Kotflügel weil der vorher angebaute eine Delle hatte, Fensterhebermechanik und Motor neu, und halt die linke Fahrzeugseite neu lackieren lassen. Das waren irgendwie so ca. 1000€ Kosten. Alle Teile- und Arbeitsrechnungen hatte ich hinterher kopiert und eingereicht und von der Versicherung anstandslos die Mehrwertsteuer bekommen, waren ca. 150€.

Gruß

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19

Dienstag, 19. Juli 2011, 16:02

Hi


das ist dein Fahrzeug kannst reparieren oder nicht und wo du möchtest nur ohne rechnung gibt es keine Mwst, kriegst ca 2000.- EURO ausgezahlt 4 Tage reparaturzeit ca 80.- am tag, Mwst bekommst auch nachträglich wenn du ne rechnung vorlegen kannst, hol dir für 200 ne rostfreie tür 150 lackieren dann kannst 1650 in die tasche stecken du kannst das fahrzeug auch selber instandsetzen dann brauchst keine rechnung und schwarzarbeit ist es auch nicht, gib alles dem anwalt kein wort mit der versicherung und lass es nach gutachten abrechnen.


UND ALLES LEGAL ALSO KEINE SORGE !!!!
Gruss Tom

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tomi.Tom« (19. Juli 2011, 16:05)


Jewiberg

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20

Mittwoch, 20. Juli 2011, 15:53

Das mit dem Gutachten kann bei einem vorsichtigem Versicherungsnehmer aber auch nach hinten losgehen.

Mein Vater ist vor 2 Jahren mit seinem Benz einem Corsa (ca. 5 Jahre alt) beim rangieren auf einem Parkplatz gegen die Stoßstange gefahren.
Der Gutachter hat da einen Schaden von fast 1.500€ draus gemacht. Angeblich Stoßstange gerissen und Aufhängung der Stoßstange abgerissen und sonst was. Meinem Vater kam das ziemlich komisch vor. Er wollte den Schaden eigentlich ohne versiherung regulieren, bzw. die Kosten der Versicherung zahlen um seinen Schadensfreiheitsrabatt zu retten.
Er hat dann über seinen Anwalt die Versicherung zu einem Gutachten bewegt. Schaden: nicht mal 800€. Der Gutachter hatte halt statt der verwendung von Neuteilen auf die Reparatur der Altteile gesetzt.

Die 800€ hat die Versicherung dann auch nur gezahlt und da ist auch nichts nachgekommen.
______________________________________

Viele Grüße Odenthal

Jens

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