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e220t_kiel

Fortgeschrittener

  • »e220t_kiel« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 7. Januar 2013, 08:51

Autounfall mit E220T

Hallo!


Mir ist heute Morgen auf dem Weg zur
Arbeit leider ein Verkehrsunfall passiert, bin an einem Linksabbieger
ausgerechnet noch einer Arbeitskollegin hinten drauf gefahren. Die
Schuld habe eindeutig ich, ich war unaufmerksam und habe nicht
gesehen, dass sie blinkt, links abbiegen möchte und gerade den
Gegenverkehr durchlässt.


Sie fährt einen Golf IV, bei ihr ist
fast nichts am Auto zu sehen, lediglich an der Stoßstange hinten
sind ein paar Kratzer. Und ich fahre einen älteren Mercedes Kombi,
Baujahr 1994, bei mir ist auf den ersten Blick der linke
Scheinwerfer, der Blinker, der Kotflügel und die Stoßstange im
Eimer. Sehr ärgerlich.


Nun überlege ich, wie wir das am
besten regeln. Soll ich so eine Angelegenheit nun ohne Versicherung
regeln? Geschätzt liegt der Schaden an meinem Fahrzeug knapp an der
Grenze zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Ich rechne mal so mit
1.500 Euro. Hinzu kämen dann noch die Kosten für meine
Arbeitskollegin, die den Schaden unbedingt in einer
VW-Vertragswerkstatt reparieren lassen möchte. Sie wäre prinzipiell
aber auch einverstanden damit, wenn wir alles ohne Versicherung
regeln. Ich befürchte dann eine zu hohe Rückstufung im
Schadenfreiheitsrabatt. Habe Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung
und genieße den Vorteil, dass das Fahrzeug auf meinen Vater
versichert ist (SF-Klasse 21 und in der Kasko SF-Klasse 25), ich bin
nur als Halter des Fahrzeugs eingetragen.


Was würdet ihr mir in diesem Falle
raten? Ab in die freie Werkstatt, benötige Ersatzteile gebraucht
selbst besorgen lassen, günstig instandsetzen lassen und aus eigener
Tasche bezahlen? Oder ab zu Mercedes, Schaden schätzen lassen und
Rechnung an die Versicherung?


Liebe Grüße

stefano18

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2

Montag, 7. Januar 2013, 09:03

Hi

Schau ob du rabattschutz hast dann hast sozusagen einen unfall frei und die prozente bleiben da wo sie sind, und du kannst alles über die versicherung laufen lassen ärgerlich das das jahr noch so jung ist einen zweiten schaden darfst dir nicht erlauben, ansonsten musst du halt den taschenrechner rausholen und rechnen was am günstigsten ist, selbst zahlen oder regulieren lassen das hängt damit zusammen um wieviele stufen du höhergestuft werden sollst, natürlich geht so ein altes auto nicht zu mercedes in die werkstatt lass dir den schaden per gutachten abrechnen und such dir ne frei werkstatt so bleibt dir vielleicht noch ein kleines taschengeld
Gruss Tom

Elodian

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3

Montag, 7. Januar 2013, 09:08

guten Morgen!

Bezüglich der Vollkakso: solltest du den Schaden melden, wird es zumindest in der Kasko ein Rückstufung in SF22 geben, was beitragsneutral ist. Sprich: Du zahlst nix mehr als vorher, solltest aber die nächsten 3 Jahre vorsichtig fahren.

Zu der Unfallgegnerin: Wenn die Ihr auto zu VW bringt, wirds wohl teurer. Die Stoßstange wird fast immer getauscht mit Lackierung. Ich tippe mal so um die 1300 € wenns nur die Stoßstange ist. Da sollte sich die Rückstufung in der KH lohnen, zur Not aber einfach mal bei der Versicherung nachfragen.

Was ist es denn für eine Versicherung? Weil: Wenn die erstmal regulieren, kannst du den Schaden hinterher zurückkaufen. Die müssen dir mitteilen, was sie bezahlt haben und wenn du das ausgleichst, wirst du nicht gestuft. Vorteil: Viele Versicherer haben Hammertarife mit einzelnen Betrieben vereinbart (z.B. zahlst du bei Karo und Lacksätzen je nach Wohnort ca. 120€/std., manche Versicherer zahlen nur 70€/std.). So könntest du von den vergünstigten Versicherungsbedingungen bei der Werkstatt profitieren.

Nebenbei: Ziemlich bescheuert von deiner Kollegein, Ihren ollen Golf IV bei VW machen zu lassen. Nix für ungut, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass Sie sonst noch regelmäßig dorthin fährt. Zumindest hier auf dem Hof ist nen Golf IV mittlerweile ne rarität..

Warte mal den KVA ab, dann sie weiter! Viel Glück und Erfolg!

4

Montag, 7. Januar 2013, 09:17


Warte mal den KVA ab
Genau.
Dann kannst du rechnen. Nicht erschrecken, wenn der VW-Preis kommt.
______________________________________________________________

Lemberg

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5

Montag, 7. Januar 2013, 13:07

Nur keinen Ärger einheimsen und den Schaden der Unfallgegnerin über die Versicherung laufen lassen, wenn sie auf eine VW-Vertragswerkstatt besteht. Denn eine neue Stoßstange im Golf IV kann, je nach Fahrzeug, schon Richtung wirtschaftlichem Totalschaden tendieren.

Aber erstmal KVA abwarten und dann im Zweifel in den sauren Apfel beißen.

e220t_kiel

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6

Montag, 7. Januar 2013, 14:58

Hallo!

So, es gibt Neuigkeiten. Bin einmal in der MB Niederlassung gewesen, der dortige Unfallbeauftragte hat sich mein Auto angeschaut und grob den Schaden auf ca. 4000 Euro geschätzt (incl. Material und Arbeitslohn). Ein centgenauer Kostenvoranschlag wurde mir aber nicht ausgestellt. Der MB-Onkel sagte, dass ich der Versicherung diesen Wert erst einmal mitteilen soll und diese dann todsicher einen Gutachter beauftragen.

Er sagt, dass es also haarscharf an die Grenze eines Totalschadens geht.

Dann war ich noch in der freien Werkstatt meines Vertrauens, der Meister sagte, dass ich nur froh sein kann, dass ich ausschließlich die „Weichteile“ getroffen habe und er das auf keinen Fall als Totalschaden ansieht. Er würde das locker für ca. 1.000 bis 1.500 Euro günstiger reparieren und dann mit der Versicherung abrechnen. Sicher würde er vorher nochmal zum Gutachter fahren. Einen Ersatzwagen würde ich bei ihm gratis bekommen, da wir uns so gut kennen. Zwar keinen Mercedes, aber egal für einen gewissen Zeitraum.

Anbei noch zwei Bilder von dem Schaden an meinem Auto.

LG
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DIESEL

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7

Montag, 7. Januar 2013, 15:22

Hallo,

aus der Ferne immer bischen schwierig, mathematisch ergibt 4000-1500 immer noch 2500.

Dafür gäbe es bei mir noch nen geliehenen Benz gratis ;-)

MfG DIESEL

Elodian

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8

Montag, 7. Januar 2013, 16:27

Hallo!

So, es gibt Neuigkeiten. Bin einmal in der MB Niederlassung gewesen, der dortige Unfallbeauftragte hat sich mein Auto angeschaut und grob den Schaden auf ca. 4000 Euro geschätzt (incl. Material und Arbeitslohn). Ein centgenauer Kostenvoranschlag wurde mir aber nicht ausgestellt. Der MB-Onkel sagte, dass ich der Versicherung diesen Wert erst einmal mitteilen soll und diese dann todsicher einen Gutachter beauftragen.

Er sagt, dass es also haarscharf an die Grenze eines Totalschadens geht.

Dann war ich noch in der freien Werkstatt meines Vertrauens, der Meister sagte, dass ich nur froh sein kann, dass ich ausschließlich die „Weichteile“ getroffen habe und er das auf keinen Fall als Totalschaden ansieht. Er würde das locker für ca. 1.000 bis 1.500 Euro günstiger reparieren und dann mit der Versicherung abrechnen. Sicher würde er vorher nochmal zum Gutachter fahren. Einen Ersatzwagen würde ich bei ihm gratis bekommen, da wir uns so gut kennen. Zwar keinen Mercedes, aber egal für einen gewissen Zeitraum.

Anbei noch zwei Bilder von dem Schaden an meinem Auto.

LG

Du kannst auch im Kaksoschadenfall eine Abrechnung nach KVA machen. Heißt: Die Versicherung reguliert dir den Schaden nach dem erstellten gutachten auf dein Konto abzüglich der MWST. und diverser Arbeiten (beilackieren etc).
Dann önntest du von dem Betrag dein FZG in der freien Bude machen lassen und von dem was übrig ist ggfls. die Reparatur des Golfs zahlen..Zumindest würde ich das so machen. Und wenn du nachdem du alle Unterlagen hast mal nett mit deiner Arbeitskollegin redest, ob sie nicht Ihr FZG zu nem Karobetrieb bringen könnte, sollte das spielchen +/- 0 rauslaufen...

Aber wie schon geschrieben: Warte mal den KVA der Arbeitskollegin ab und hoffe, dass die nicht sofort ne Abtretung vor Ort mit Auftrag unterschrieben hat, dann kann obiges gut und günstig für beide Seiten funktionieren.

Halt uns mal auf dem Laufenden, bin ja auch beruflich daran interessiert.

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9

Montag, 7. Januar 2013, 16:56

Hi

Kaskoschaden

Der schaden darf den Wert des Fahrzeuges um 30% übersteigen das ist die sogenannte 130% Regel aber nur wenn du das Fahrzeug mit rechnung reparieren lässt und die regulierung zwischen fachwerkstatt und versicherung läuft, selbstverständlich kannst du keine 130% kassieren und nach gutachten abbrechen. Mein tip wenns kein totalschaden ist kassier das geld vom gutachten minus MwSt. und reparier das fahrzeug in einer freien werkstatt für den tausender der dir in der tasche bleibt fährst ne woche nach Mallorca :-) völlig legal
Gruss Tom

10

Montag, 7. Januar 2013, 17:12

Zitat

für den tausender der dir in der tasche bleibt fährst ne woche nach Mallorca :-) völlig legal


genau und nimm die Arbeitskollegin mit, die kann dann dort noch deinen "Herzschmerz" reparieren :rofl

Gruß Manni

Elodian

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11

Montag, 7. Januar 2013, 23:36

Hi

Kaskoschaden

Der schaden darf den Wert des Fahrzeuges um 30% übersteigen das ist die sogenannte 130% Regel aber nur wenn du das Fahrzeug mit rechnung reparieren lässt und die regulierung zwischen fachwerkstatt und versicherung läuft, selbstverständlich kannst du keine 130% kassieren und nach gutachten abbrechen. Mein tip wenns kein totalschaden ist kassier das geld vom gutachten minus MwSt. und reparier das fahrzeug in einer freien werkstatt für den tausender der dir in der tasche bleibt fährst ne woche nach Mallorca :-) völlig legal

Dafür bleibt leider kein Geld, er muss dem kleinem Golf noch ne Stoßstange zahlen.. ;)

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12

Montag, 7. Januar 2013, 23:42

Hi

Doch bleibt trotzdem wenn auch ihr schaden über die versicherung läuft ;-) aber erstmal abwarten was die gutachter so schönes errechnen für beide fahrzeuge
Gruss Tom

eggy

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13

Montag, 7. Januar 2013, 23:45

Mit Gebrauchtteilen ist der Schaden recht günstig zu beheben

Kotflügel original gebraucht 40-150 €
Scheinwerfer 20-50€
Leiste 10-20€
Blinker 10-30€
Stosstangenpralleiste ca 100€ original MB oder gebrauchte Stossstange für auch ca 80-100€

Lackieren von Koti, Leiste und Stosstange 200-500€

Also liegst du zwischen- 360- 850€ wenn du die Teile selbst organisierst. Benötigst dann nur noch jemand für die Montage (ca max 4 Stunden)

dannydevil

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14

Mittwoch, 9. Januar 2013, 13:11

Seh ich genauso ! Dein Schaden kannst du gut und günstig selber beheben ! Stoßstange muss nicht lackiert werden !
First rule, no rules !

gaststarter

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15

Mittwoch, 9. Januar 2013, 13:28

Frontschürze in 199 hab ich nich hier rumliegen. Bei Interesse einfach melden.

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e220t_kiel

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16

Mittwoch, 16. Januar 2013, 16:35

So, es gibt mittlerweile ein paar Neuigkeiten. Ich habe mich dazu entschieden, den Schaden von meiner Versicherung regulieren zu lassen. Letzte Woche war nun ein Gutachter in der KFZ-Werkstatt meines Vertrauens, der von der Versicherung geschickt wurde.

Nun habe ich heute das Gutachten erhalten und es ist wohl leider ein Totalschaden. Zwar knapp, aber egal. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 3.700 Euro incl. Mehrwertsteuer, der Restwert wurde mit ca. 700 Euro berechnet und der Wiederbeschaffungswert mit ca. 3.100 Euro. Meine Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro.

Nun habe ich knapp 2.000 Euro von meiner Versicherung ausgezahlt bekommen, aber damit kommt selbst mein vertrauter KFZ-Meister nicht aus, wenn er das Auto repariert.

Da ich das Auto unbedingt behalten möchte und es nicht an irgendeinen dubiosen Exporthändler verkaufen möchte o.ä., überlege ich nun, ob ich die knapp 2.000 Euro von der Versicherung und noch etwas Eigenanteil obendrauf an meinen KFZ-Meister zahle und er mir das Auto repariert. Die Frage ist nur, ob das versicherungstechnisch so okay ist. Oder geht die Versicherung nun davon aus, dass ich das Auto nicht reparieren lasse und es eigenständig verkaufe oder verschrotten lasse?

Was meint ihr?

Liebe Grüße
e220t

thowing

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Mittwoch, 16. Januar 2013, 17:03

Du kannst mit den knapp 2.000 € machen was Du möchtest.
Aber grundsätzlich würde ich bei einer fachgerechten Reparatur Bilder nach der Reparatur machen, vorausgesetzt du bist weiterhin Vollkasko versichert. Es könnte ja nochmals ein Vollkaskoschaden eintreten und dann bist du in der Nachweispflicht, dass der vorherige Schaden auch fachmännisch behoben wurde. Ansosten könnte es dann Schwierigkeiten mit der eigenen Versicherung geben.

Zuvor wurde erwähnt, dass die Reparatur 130% vom Wiederbeschaffungswert sein darf. Das stimmt in der Vollkasko nicht, hier wird max. der Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert abzügl. SB ausbezahlt. Bei Abrechnung nach KV nur der Nettobetrag. Die 130% Regelung ist nur für Geschädigte bei ein Haftpflichtschaden.
gruß

thomas

micha

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Mittwoch, 16. Januar 2013, 17:10

Hallo,

vielleicht etwas blauäugig, aber wieso kommt er mit 2000€ nicht aus?

2 Scheinwerfer von Depo (wenn schon, denn schon)
2 Blinker (s.o.)
1 Kotflügel
1 Pralleiste
1 Scheinwerblende

Macht ca 400-500€ teile

Lack 300-400€

Und halt Arbeit

Er kommt mit 1100€ für seine Arbeit und etwas richten nicht klar?

Hmm, komisch..

Geht in meiner Rechnung irgendwie nicht auf!

Grüße

Micha
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koesek

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19

Mittwoch, 16. Januar 2013, 18:29

Teurer Meister

Moin Micha,

das seh' ich auch mal so, deine Kalkulation sollte hinhauen.
Ich hab' die Fotos vorhin mal meinem Nachbarn gezeigt, der solche Sachen akkurat und fachmännisch fertig macht, inkl. Richt- und Lackierarbeiten. Er schüttelte lächelnd den Kopf als er hörte, dass 2k dafür nicht ausreichen sollten.

LG koesek
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micha

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Mittwoch, 16. Januar 2013, 19:13

Such dir nen anderen!

Oder jemanden hier aus dem Board aus deiner nähe.

Grüße

Micha
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