Sie sind nicht angemeldet.

Henning-V1

Meister

  • »Henning-V1« ist männlich
  • »Henning-V1« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 093

Registrierungsdatum: 15. Juli 2007

Wohnort: FFM

Typ: 300CE-24V Cabrio

Baujahr: 1993

  • Nachricht senden

1

Samstag, 26. Juli 2008, 22:45

Allgemeine Frage zu AMG

Ich hab mal eine Verständnisfrage:
Da ich ja nun doch ein bischen weiter am Auto basteln muss und heute ein oder zwei defekte Sachen gesehen habe, muss ich mal fragen.

Sind Teile vom AMG für unsere Autos Original MB?
Oder darf man die anbauen, weil die sowieso eine ABE für unsere Autos haben?

Also, die Frage geht in die Richtung:
Wenn ich für meinen mit Sportline-Ausstattung etwas von AMG sehe, passt dass dann, weil Sportline vorheriges AMG war oder passt das, weil AMG grundsätzlich an unsere Autos passt oder hat AMG immer eine passende ABE, also keine Probleme beim TÜV?

Oder passt AMG automatisch für unsere Autos oder nur für Sportline oder wie?

Versuch ich mal ein Beispiel:
Wenn mein Auspuff jetzt kaputt ist, brauch ich einen neuen. Kann ich da einen von AMG benutzen, ohne die TÜV-Rennerei mit Eintragung, weil AMG?

Hab ich mich verständlich ausgedrückt ;)
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

>Stiegi<

unregistriert

2

Samstag, 26. Juli 2008, 22:51

RE: Allgemeine Frage zu AMG

Also den AMG Auspuff muß auf jeden Fall eintragen lassen, soviel ist sicher.
Bei den Felgen ist´s genauso... sonst könntest ja jede beliebige AMG-Felge
egal welcher Größe einfach mal so schnell montieren ;)
ABE ist eh immer so ne Sache bei den "alten" AMG Teilen, meist gibts
da nur Prüfberichte, ne richtige ABE hab ich noch nie in den Händen
gehabt für die Teile. Auch bei AMG Optik Paket ist das so... hab ich bei
mir auch alles mit eintragen lassen müssen.
Was meinst denn genau... also um welche Teile gehts denn?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »>Stiegi<« (27. Juli 2008, 10:29)


Henning-V1

Meister

  • »Henning-V1« ist männlich
  • »Henning-V1« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 093

Registrierungsdatum: 15. Juli 2007

Wohnort: FFM

Typ: 300CE-24V Cabrio

Baujahr: 1993

  • Nachricht senden

3

Sonntag, 27. Juli 2008, 17:30

Bei Felge seh ich das ein, egal was man drauf macht, solange es nicht im Fahrzeugschein steht.
Aber wie du schreibst ist mit ABE ein Problem, aber ein Prüfbericht würde meiner Meinung nach langen, dass das Teil verbaut werden darf und nicht iengetragen werden muss.
Mein nichts spezielles, mir gehts um die allgemeine Frage.
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

Ozzy

Gast

  • »Ozzy« ist männlich

Beiträge: 1 536

Registrierungsdatum: 24. Juli 2006

Wohnort: Kaiserberg

Typ: C124

Typ: 300CE-24V

Baujahr: 08.91

  • Nachricht senden

4

Sonntag, 27. Juli 2008, 17:58

Allgemeines

Prinzipiell müssen nahezu alle Veränderungen am Fahrzeug genehmigt sein. Diese Genehmigung kann je nach Art der Modufikation oder des Umbaus verschieden aussehen.

Fahrzeug Betriebserlaubnis

Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.

TÜV Teilegutachten

Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Einzelabnahme

Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden.
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung uns tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab und können sehr kostenspielig werde


noch fragen :P
"Ich habe keine Lösung , aber ich bewundere das Problem :D "

Henning-V1

Meister

  • »Henning-V1« ist männlich
  • »Henning-V1« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 093

Registrierungsdatum: 15. Juli 2007

Wohnort: FFM

Typ: 300CE-24V Cabrio

Baujahr: 1993

  • Nachricht senden

5

Sonntag, 27. Juli 2008, 19:21

Danke Ozzy, das klärt einiges.
Und da bei AMG nur Prüfberichte dabei sind, muss ich damit dann zum TÜV. Für die Felgen brauch ich aber ne Einzelabnahme, da die nicht für den W124 zugelassen sind.

Und dein verchromter Ventildeckel, ist der eingetragen? :stickpoke:
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

Ozzy

Gast

  • »Ozzy« ist männlich

Beiträge: 1 536

Registrierungsdatum: 24. Juli 2006

Wohnort: Kaiserberg

Typ: C124

Typ: 300CE-24V

Baujahr: 08.91

  • Nachricht senden

6

Sonntag, 27. Juli 2008, 19:24

der ist nicht verchromt ;)

selbst wenn , ist er keine bauliche veränderung ;)
"Ich habe keine Lösung , aber ich bewundere das Problem :D "

Social Bookmarks

Benutzername: Kennwort:

Registrieren Kennwort vergessen?