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  • »Elmar aus Mainz« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 23. März 2015, 17:45

Eintragung / Problem kleines Kennzeichen hinten US-Modell

Hallo liebes Forum,

ich habe leider wieder ein Problem, dieses mal ein bürokratisches. Ich konnte mein US-Cabrio zwar zulassen, jedoch habe ich kein passendes Kennzeichen für hinten erhalten.
Im Fahrzeugschein steht exakt so:

BAUARTBED.PL.F.HINT.KENNZ.MAX.340x160MM (GGF.HINT.KENNZ.NUR NACH 1D MÖGL.;DANN AUSN.GEN.V.§10 FZV I.V.M. ANL .4 ABSCHN.1 NR1 FZV ERFORD.)

Für die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle neu, für den Chef dort problematisch da ich keine Ausnahmegenehmigung habe (habe ich nicht? Wozu steht das dann im Schein?)

Hat hier jemand so eine tolle Genehmigung oder sowas in seinem Schein stehen? Ich wollte jetzt keinen noch größeren Aufstand machen sonst hätte ich ganz ohne Kennzeichen gehen müssen, jetzt habe ich für hinten halt eins was 20cm hoch ist und nicht passt. Aber wenigstens kann ich das Auto jetzt bewegen um ggf. zum TÜV oder sonstwo hin zu fahren.
Ich habe auch extra eine ganz kurze Autonummer MZ-E und nur 2 Zahlen genommen.
Das erste Argument warum ich das "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" nicht bekomme war dass es das mit Saisonkennzeichen nicht gibt. Das stimmt ja wohl schonmal gar nicht:



Sowas da brauche ich, das wäre technisch passend und optisch schön.

Danke und Grüße

Elmar
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micha

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2

Montag, 23. März 2015, 18:08

Hallo,

da es aber beim Cabrio/Coupe bei Mopf2 möglich ist die Blende gegen eine "Euroblende" zu tauschen wird man dich damit abweisen. Selbst bei Limos mit US Heckdeckel wird man dich dazu verdonnern können, da es Bauartbeding auch hier Europäische Versionen gibt.

Und da liegt der Hase im Pfeffer begraben.

Grüße
Micha
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3

Montag, 23. März 2015, 18:17

Servus Elmar,

habe grade mal die § der FZV gegoogelt.....lt. deinem Eintrag im Fzgschein brauchste für die Moppedkennzeichen die geforderte Ausnahmegenhmigung....ohne die geht nix. Ich denke, das geht nur über TÜV, der dann begutachtet, ob das derzeitige Kuchenblech ordentlich ausgeleuchtet wird oder nicht. Denen gehts nicht drum, ob das ganze "schön" aussieht, da gehts nur drum, ob die § erfüllt sind. Da wird auch ne Ausnahmegenehmigung von einem anderen Fahrzeug nicht weiterhelfen.

Seitdem soviele Golf/Polo etc. Hansels mit so kleinen Kennzeichen rumdüsen, sind die da wohl sehr empfindlich.

Gruß
Ralf

4

Montag, 23. März 2015, 19:59

Die Ausnahmegenehmigung erteilt doch eigentlich die Zulassungsbehörde.
Hier geht das so von statten, dass das Kfz mitgebracht wird, der Mitarbeiter mit auf den Parkplatz latscht, die Kennzeichenmulde ausmisst, und nochmal prüft, ob die Kiste wirklich aus den Staaten stammt und nicht nur der Deckel/ die Blende. Fertig is.

niu12157

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5

Montag, 23. März 2015, 20:23

Also brauchst du das zugelassene

"verkleinertes, zweizeilige Kennzeichen" = max. 255 mm breit, 130 mm hoch

Guckst du hier

http://www.bussgeldkatalog.net/kfz-kennzeichen/masse/

Sollen die Sachbearbeiter mal in Ihre Vorschriften bis zum Ende gucken und nicht aufhören zu lesen wenn es ihnen passt

Liebe Grüße

niu12157 - Ralph -
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Eton

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6

Montag, 23. März 2015, 20:37

in Klammern steht meines Erachtens:
Dann...Ausnahmegenehmigung...erforderlich

Also wirst du dir eine besorgen müssen.

Grüße
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niu12157

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7

Montag, 23. März 2015, 21:02

@Eton

Auf welchen Post beziehst Du Deine Antwort, Eton????
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Eton

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8

Montag, 23. März 2015, 21:08

auf den ersten post des threaderstellers ;)
da er meinte, er hätte diese ausnahmegenehmigung
ich glaube dann würde ganz zu beginn stehen: auch zulässig... ( natürlich bürokratisch unleserlich gemacht/abgekürzt)
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niu12157

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10

Montag, 23. März 2015, 22:26

Habe mir das nochmals so in Ruhe "reingezogen

Wenn im Fahrzeugschein schon drin steht, dass BAUARTBEDINGT!!!! nur Platz für 340x160mm ist dann ist das so.

= Entsprechendes Kennzeichen muss erteilt werden.

Ist hinten nur ein Kennzeichen möglich nach § 3 abs2 Nr 1d = Kleinkraftrad dann Ausnahmegenehmigung erforderlich

Steht also alles im Schein drin wie es sein muss.

Und der Grund für die zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist m.M.n. in erster Linie der, dass wie bereits angegeben, nur Platz in den schon benannten Maßen ist.

entsprechende Schriftgrößen gibt es ja schließlich.

Ich selbst verstehe die Leute vom Amt nicht. Steht doch alles da drin (Link)

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_20…R013900011.html
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11

Montag, 23. März 2015, 22:27

Hello,

der friesische link behandelt doch aber in erster Linie Import Fahrzeuge, wie steht es jedoch um ein re-import?

Und bei einer E-Klasse kann man nur von re-import sprechen, ist ja kein ML/GL.

Grüße
Micha
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12

Montag, 23. März 2015, 22:29

Ist es dann als zumutbar einzustufen, auch wenn die Erstauslieferung US war, den Deckel umzubauen??????????

Wohl kaum meine ich.
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13

Montag, 23. März 2015, 22:33

Wer definiert jetzt zumutbar?

Wie dem auch sei, die meisten die ich kenne die re-import fahren haben hier in Berlin / Brandenburg den kürzeren gezogen.
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14

Montag, 23. März 2015, 22:52

Dieser Eintragung wurde doch nicht von Max Mustermann vorgenommen sondern von einem Amt oder sehe ich das falsch??

Also sollten da doch keine Zweifel vorliegen. Und der Aufwand....wird ganz sicher preislich (im Vergleich zu einem Nummernschild)
unverhältnismäßig hoch sein sowie die Originalität (US- Version) ist dahin = "Bastelbude"

Ich täte es dann so versuchen...dazu einen Antrag stellen (siehe Link aus Post 10 gaaaanz unten dann
hier als Kopie

4.
Ergänzungsbestimmungen
Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »niu12157« (23. März 2015, 22:57)


DIESEL

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Montag, 23. März 2015, 23:15

Habe mir das nochmals so in Ruhe "reingezogen

Wenn im Fahrzeugschein schon drin steht, dass BAUARTBEDINGT!!!! nur Platz für 340x160mm ist dann ist das so.

= Entsprechendes Kennzeichen muss erteilt werden.

Ist hinten nur ein Kennzeichen möglich nach § 3 abs2 Nr 1d = Kleinkraftrad dann Ausnahmegenehmigung erforderlich

Steht also alles im Schein drin wie es sein muss.

Und der Grund für die zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist m.M.n. in erster Linie der, dass wie bereits angegeben, nur Platz in den schon benannten Maßen ist.

entsprechende Schriftgrößen gibt es ja schließlich.

Ich selbst verstehe die Leute vom Amt nicht. Steht doch alles da drin (Link)

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_20…R013900011.html


Ein Re-Import bezeichnet ein Wagen, der in D zugelassen, ausregistriert, und wieder eingeführt wurde.

Das hat mit der Produktionsstääte nix zu tun.

Das Cab aus AmiLand ist der klassische Fall des Importfahrzeuges, genau für diesen MArkt produziert und erstausgeliefert.

MfG DIESEL


Edit: Jetzt gehts Cab ;)

EditII: Falls das Wohlwollen der Zulassungsbehörde nichts bringt, war es eventuell undienlich, die Entscheidung der Zulassungsbehörde zu akzeptieren, und mit Kuchenblechen vom Hof zu fahren.
Aber ich bin sowieso blöd und inkomtinent :schlag: von daher scheixx auf den Mist. ;)

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Montag, 23. März 2015, 23:22

ich meine das thema wurde hier auch schon mal behandelt, ist aber jaaaaahre her. mir schwirrt da noch was in den tiefen des gedächtnisses rum, kann es aber nicht mehr richtig fassen... hatte aber auch was mit dem "unverhältnismäßigen aufwand" zu tun, der sich sogar in konkreten zahlen festhalten lies. ich meine dieser betrage einen bestimmten wert, der in relation zum fahrzeugwert gestellt wird.

bei fahrzeugen mit vorderer ch-kennzeichenmulde, die ja auch kleiner ist (ich glaube in einem solchen thread wurde das ganze erörtert), war eine umrüstung unumgänglich, da eine andere prallplatte, bzw. der wegfall der zusätzlichen aussparung der ch-blende keinen unverhältnismäßigen aufwand darstellte. wie das ganze bei nem kompletten tausch eines heckdeckels aussieht, ist natürlich ne andere hausnummer, aber ich meine der aufwand wurde schon auf eine vierstellige summe festgelegt.
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Dienstag, 24. März 2015, 07:41

Zum Schluss verdonnert die dich dazu, selbstleuchtende Schilder an die Stossstange zu kleben. Wollten die bei meinem Buick so haben. Durfte dann ein normales, langes Blechschild in die Stossstange bohren, ohne Beleuchtung (die ist anscheinend nicht so wichtig wie die Einhaltung dieser Scheixxregel), und dann baumelte dieses Schild halt dann unten an der Stossstange.
Zweizeilige Kennzeichen bekommst du fast nie! Die sind für landwirtsch. Zugmaschinen und Motorräder.
Aber wie gesagt, kommt arg drauf an wo du wohnst.
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Dienstag, 24. März 2015, 11:10

hallo,

wie mike schon sagte: kommt drauf an wo du wohnst-oder ob du nen kumpel in der zulassungsstelle hast 8) . wenn die im amt nicht wollen, dann wollen se nicht. da kannst du mit den ganzen gesetzesblättern kommen. das ist denen

piepegal. ich hab mir hier mal die mühe gemacht, und die ganzen kumpelautos aufgeschrieben. und siehe da, ich hab ein kennzeichen bekommen, was hier sonst nicht erteilt wird :thumbsup: .

wurde aber extra vermerkt, dass der dienststellenleiter das genehmigt hat. die dame an der ausgabe war schon wieder pissed deswegen.

die kennzeichenverengungen sind ja nur blenden. die kann man ohne großen aufwand abschrauben. der wortlaut ist in etwa so: wenn es möglich ist ohne größeren aufwand einen passenden kennzeichenausschnitt herzustellen,

dann ist dies umzusetzen. also abschrauben, und kuchenblech drangenagelt.

hast du mal bei mercedes nachgefragt,ob die dir den zulassen würden? die könnten das evtl. schaffen? die kennen sich da alle jahrelang.

der tüv trägt dir kennzeichenbreiten übrigens, wie bereits gesagt, nicht ein. das ist alles sache der zulassungsstelle.

und als kleiner tipp am rande: wenn jemand ein schmaleres kennzeichen möchte, immer ein i benutzen. alle zahlenblöcke sind gleich. egal ob 1 oder 9. nur beim i kann man tricksen. das ist schmaler als alle anderen buchstaben.

also i 99 oder so ähnlich :D .

lg

p.

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19

Mittwoch, 25. März 2015, 20:19

Hallo Leute,

vielen Dank für die zahlreichen netten Rückmeldungen und Infos. Im Moment ist es wohl tatsächlich so, dass die Zulassungsstelle am Zug ist. Der TÜV hat ja schon seine Arbeit getan und die maximale Größe festgestellt. Ich habe einfach mal die Kuchenbleche mitgenommen, damit das Auto erstmal zugelassen ist und ich damit am Freitag mal in die Werkstatt kann. Mal sehen, was die Amis untendrunter in 22 Jahren so geschraubt haben. :rock
Am kommenden Montag ist auf der Zulassungsstelle sorry, behörde wieder langer Tag, mal sehen ob der Wagen da auch so viele Herzen gewinnt wie er es schon nur durch Stehen in meiner Garage getan hat.

Ich werde Rückmeldung geben.

Viele Grüße

Elmar
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Sonntag, 29. März 2015, 00:18

Hallo zusammen,

alles kein Problem. Die Prüfstelle hat doch alle relevanten Daten eingetragen. Die Ausnahmegenehmigung erteilt die Zulassungstelle entweder kostenlos oder gegen eine Gebühr.
Formlos kann das geschehen indem die Zulassungstelle die sogenannten "kleinen Schilder" stempelt und somit genehmigt hat, dabei stützt sie Ihre Entscheidung auf das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen der das Fahrzeug begutachtet hat.
Ich habe zwei Krafträder und einen Anhänger wo die kleinen Schilder bzw. die maximale Größe aus Platzmangel eingetragen wurden. Bei der Zulassungsstelle gab es keinerlei Probleme.

Ein Bekannter bekam aber beim Import eines US-Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle mal Probleme da der Gutachter vom TÜV ca. 10 Eintragungen vorgenommen hatte mit in Etwa-Wirkung der Beleuchtungseinrichtungen usw. usw.. Die Zulassungsstelle wollte so keine Zulassung des Fahrzeugs genehmigen. Der Bekannte hat dann bei der Bezirksregierung in Düsseldorf angerufen und sich beschwert. Nach ca. 45 Minuten kam der Rückruf aus Düsseldorf: "Sie können jetzt zur Zulassungssstelle fahren und das Fahrzeug zulassen".

Vielleicht gibts bei Dir in der Gegend auch eine Bezirksregierung die dem Leiter der Zulassungsstelle mal Bürgernähe empfiehlt.

Viel Glück und nicht locker lassen!

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