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benzbenz

Fortgeschrittener

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Montag, 27. Januar 2020, 20:00

Muß eingetragener Kaltlaufregler für H-Kennzeichen Prüfung verbaut sein?

Hallo liebes Forum,
nach längerer Abstinenz melde ich mich heute einmal zum Thema H-Kennzeichen.
Ich verkleinere aktuell mein Ersatzteillager aus und habee meinen Katlaufregler gefunden.

Diesen habe ich in meinem Coupe eintragen lassen, aber nach kurzer Zeit wieder ausgebaut, da der Motor nicht mehr so rund lief.

Ich frage mich nun, ob der im Fahrzeugschein eingetragene KLR auch bei der Prüfung zur Erteilung eines H-Kennzeichens mit geprüft wird?
Hat hier jemand bereits Erfahrnungen? Im Zweifelsfall nehme ich an, dass es wie meistens vom Prüfer abhängt.
Für Eure Erfahungen besten Dank & viele Grüße aus Köln
Sebastian

Loddi

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2

Donnerstag, 9. April 2020, 19:35

Genau das gleiche würde mich auch brennend interessieren??? Vielleicht hat ja jemand mit sowas schon Erfahrung.
Gruß

  • »Mercedes22« ist männlich

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Donnerstag, 9. April 2020, 19:47

Es wird ja eine Untersuchung im Umfang einer HU durchgeführt + die eigentliche §23 Begutachtung.

Wenn dort nun auffallen sollte, dass kein KLR mehr drin ist, kann diese eigentlich nicht mehr positiv (komplett ohne Mängel) abgeschlossen werden.
Kann aber sein, dass der Prüfer ein Auge zudrückt, weil es zumindest steuerlich mit dem H-Kennz. keine Auswirkungen mehr hat. Richtigerweise müsste man mit den Unterlagen zu dem Bauteil (z.B. ABE) hergehen und eine umgekehrte Abnahme nach 19(3) StVZO machen, Rückrüstung in Originalzustand. Oder sich an der Fahrzeug-ABE orientieren, dürfte dann aber in Richtung §21 gehen. So jedenfalls meine Einschätzung. Geh halt erstmal hin, würde ich sagen...

Gruß,
Lasse
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mallnoch

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Donnerstag, 9. April 2020, 19:54

Was in den Papieren drin steht muss verbaut sein.
Selbst wenn ein Airbag nur SA war und keine Serie, darfst Du den nicht ausbauen.

Ein KLR kannst Du aber austragen lassen ja das geht.
Hab ich mal mit einem Prüfer besprochen wegen LPG Nachrüstung und Vermeidung von Abgasgutachten.
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Donnerstag, 9. April 2020, 20:03

Was in den Papieren drin steht muss verbaut sein.
Selbst wenn ein Airbag nur SA war und keine Serie, darfst Du den nicht ausbauen.


Doch, auch das ist möglich. Muss dann natürlich komplett auf Serienstand ohne diese SA umgebaut werden.

Gruß,
Lasse
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Samstag, 13. Juni 2020, 01:17

Also ich hatte den KLR ausgebaut bei dem TÜV Termin zum H-Gutachten.
Laut der AU hatte ich Top Werte und der TÜVer war mehr als zufrieden und beanstandete den nicht vorhandenen KLR nicht

cerberus

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Samstag, 13. Juni 2020, 14:13

Das ist ja auch kein Wunder, daß Du gute Werte hattest.
Wie der Name schon sagt ist das ein Kaltlaufregler und kein Warmlaufregler.
Der Prüfer hat wahrscheinlich gar nicht nach dem KLR gesucht.
Liebe Grüße
Cerberus
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Mexicaner

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Samstag, 13. Juni 2020, 16:30

Die Emissionsschlüsselnummer unter 14.1 gibt ja die Eurostufe an. Auf welcher Grundlage bekommt denn der AU-Berechtigte nun die abgasrelevanten Daten raus? Steht ja nur noch 0098 da. Und unter 2.2 wäre mal 0000 (angenommen).

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