Es wird ja eine Untersuchung im Umfang einer HU durchgeführt + die eigentliche §23 Begutachtung.
Wenn dort nun auffallen sollte, dass kein KLR mehr drin ist, kann diese eigentlich nicht mehr positiv (komplett ohne Mängel) abgeschlossen werden.
Kann aber sein, dass der Prüfer ein Auge zudrückt, weil es zumindest steuerlich mit dem H-Kennz. keine Auswirkungen mehr hat. Richtigerweise müsste man mit den Unterlagen zu dem Bauteil (z.B. ABE) hergehen und eine umgekehrte Abnahme nach 19(3) StVZO machen, Rückrüstung in Originalzustand. Oder sich an der Fahrzeug-ABE orientieren, dürfte dann aber in Richtung §21 gehen. So jedenfalls meine Einschätzung. Geh halt erstmal hin, würde ich sagen...
Gruß,
Lasse