Für alle in der ABE
aufgeführten 124er gilt: keine Vorführung notwendig bei Verwendung der in der ABE des KFZ (!) aufgeführten Reifengrössen bei Serienfahrwerk.. Allerdings muss bei einigen Modellen gebördelt oder verbreitert werden, je nachdem, welche Anmerkungen gelten.
Weil es den 220 in 1987 noch nicht gab, hast du Pech. Hat er denn die ABE-Nr. 700 ? Steht, glaube ich, auf dem Schild am vorderen Schlossträger (unter der Motorhaube)
Ohne Eintragung darf die Pollezei dich strafen
, bei Unfall kann die Versicherung die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern...
dumme Sache.
Bei dir dürfte es also die nach Paragraph 21 sein, kostet etwa 150.-
Am Besten ruf doch mal deinen TÜVtler an oder Mail ihm. er sagt dir genau, was geht. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Die Felgen gefallen mir gut.
P.S. bei ET 35 musst du wahrscheinlich den Kotflügel unten mit Distanzstücken hinterlegen. Bei mir hat es sonst bei 215ern leicht geschliffen.