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RicoX

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 10:23

Lenkungsschaden durch Auffahren an Reifen!?! - Nun: Rechtliche Frage

Hi :)

ich habe folgendes Problem:
mir ist am Samstag vor einer Woche jemand beim Zurücksetzen an mein linkes Vorderrad gefahren, und zwar in der Form, dass er meinen W124 (vorher parallel zum Bordstein auf der Straße stehend!) mit dem rechten Rad auf den Bordstein verfrachtet hat. Im Vergleich dazu, als ich mein Auto parkend verlassen habe, war die Lenkung danach auch stärker eingeschlagen. Folglich stand das Auto nach der Aktion schräg, die Hinterachse nach wie vor auf der Straße.

Seit dieser Aktion ist die Lenkung im Eimer. Der von mir beauftragte Gutachter hat mir eine Achsvermessung geraten, da er so keinen Schaden erkennen konnte - die Räder standen weiterhin parallel, wenn man die Lenkung gerade gestellt hat. Die Werkstatt, die die Achsvermessung durchgeführt hat, hat mir gesagt, die Lenkung wäre beschädigt, nicht mehr verkehrssicher und könnte u.U. sogar ausfallen. Das leuchtet mir auch ein, da sie seit dem Geräusche macht, nicht mehr rund läuft und ich, nach meinem Gefühl, auch nicht mehr so stark einlenken kann.

Der Gutachter sagt jetzt jedoch, dass er anhand des Achsvermessungsprotokolls keinen Schaden an der Achse erkennen kann - alle Werte wären im Toleranzbereich. Und das wäre für ihn der einzig mögliche Schaden, den das Fahrzeug nach dieser Aktion davon tragen kann. Dass die Lenkung dadurch Schaden nehmen kann kommt für ihn in keinster Weise in Frage!?!?!

Hier nun meine Frage: kann das denn möglich sein??? ich fühle mich gerade als Betrüger dargestellt, aber ich weiß 100%, dass die Lenkung sich vor dem Unfall in keinster Weise so verhalten hat!!!

Ich hoffe, ihr entschuldigt meinen langen Text, aber so hat man wenigstens gleich die Hintergrundinformation :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RicoX« (21. Juni 2010, 19:16)


Damien

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 10:41

Klar können da Schäden entstehen, immerhin wirken da Kräfte ;)

Es muss ja nicht die Spur verstellt sein, damit ein Schaden vorliegt. Ein Bauteil kann ja auch Risse bekommen und früher oder später ausfallen...oder ein Kugelgelenk kann leicht defekt sein....sowas sieht man bei der Achservermessung aber nicht, da das Fahrzeug da ja steht und nicht lenkt...es fehlt dabei schlicht die Kinematik und die stimmt nach deiner Ansicht ja gerade nicht.

Ist der Gutachter von deienr Seite oder vom Gegner?

Wenns nciht deiner ist, die Aussage nicht akzeptieren und einen eigenen bestellen, das ist dein Recht! Und niemals den Gutachter der gegen. Seite ans Auto ranlassen, der hat da nichts zu suchen, punkt.

Wenns dein eigener war, würde ich mit dem nochmal ein Wörtchen reden.

Nur weil ein Haus nach einem Erdbeben noch steht, heißt es nicht, dass es bewohnbar ist. ;)

RicoX

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 10:55

hi damien :)

danke für deine schnelle antwort!
wie oben erwähnt, ist das der gutachter von meiner seite gewesen.
er hat aber schon gesagt, dass er bzw. in dem haus es so gesehen wird und sie mir aufgrund dessen nicht weiter helfen können/werden.

ich sehe es aber genauso wie du: es haben kräfte statt gefunden, die ja sogar mein auto auf den bordstein verfrachtet haben, und er ist mir an das rad gefahren, wo ja auch irgendwo die lenkung mit dran hängt - deshalb kann ich seine aussage auch überhaupt nicht verstehen/nachvollziehen! :(

Erhan E

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 11:08

Dann fahr mit dem schmock doch mal ne runde oder lass ihn fahren!! Ist doch hammer sowas echt..

RicoX

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 11:11

er hat es vor der achsvermessung im stehenden zustand gelenkt und gesagt, dieses verhalten wäre wenn dann die servolenkung, die durch sowas nicht beschädigt werden könne *augenroll* :D

RayM

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Mittwoch, 9. Juni 2010, 23:12

Die Aussage des Gutachters halte ich für falsch. Als mein Sohn letztes Jahr mit unserem 190er an die Leitplanke kam, sagte mein Meister, als wir über den Schaden und eine Reparatur sprachen, dass es aus Sicherheitsgründen üblich sei, "alles" auf der Unfallseite bis hin zum Lenkgetriebe und auch dieses zu wechseln, weil durch den Aufprall Schäden entstanden sein können, die später zu Ausfällen der Lenkung oder Radaufhängung führen können. Durch den Unfall war zwar die Spur verstellt, aber das Auto liess sich noch fahren und an der Lenkung selbst war (ausser der verstellten Spur) nichts weiter feststellbar.

Gruss RayM
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RicoX

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Donnerstag, 10. Juni 2010, 09:48

gestern habe ich mit einem zweiten gutachter gesprochen. dieser unterstützte nahezu das urteil vom ersten gutachter.
aufgrund des vermessungsprotokolls, bei dem ja alle werte im toleranzbereich liegen, wird mir scheinbar jeder gutachter das gleiche sagen :(
so wie ich das verstanden habe, müsse zuerst etwas im vermessungsprotokoll zu sehen sein, dass überhaupt die lenkung betroffen sein kann.
könnte durch drehn! :D

Damien

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Donnerstag, 10. Juni 2010, 09:57

Mal ne kurze Frage:

Die haben dir beim Vermessen aber nicht erst eingestellt und dann das Protokoll ausgedruckt oder?

RicoX

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Donnerstag, 10. Juni 2010, 10:21

nicht dass ich wüsste: ich habe sie gebeten ein vermessungsprotokoll zu erstellen, mehr nicht.

Damien

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Donnerstag, 10. Juni 2010, 10:26

Hm ok, das wäre nämlich schon blöd gewesen :D

Was machen wir denn jetzt mit dir....du könntest noch zu Benz fahren und fragen, wie die sowas handhaben würden.

RicoX

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Donnerstag, 10. Juni 2010, 10:42

da hab ich gestern angerufen... :)
die würden letztlich auch einen gutachter hinzuziehen.
der hat mir aber gesagt, dass ihnen vermutlich nicht so sehr geglaubt würde, von seiten der gegnerischen versicherung, weil werkstätten befangenheit unterstellt würde, da sie ja gerne ersatzteile verkaufen wollen :D

Pixeldoc

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Freitag, 11. Juni 2010, 01:06

Also wenn ich das hier alles so lese bleibt von meiner Seite nur noch der Rat, sofort zum Anwalt zu gehen.

Hier helfen weder Theorie noch Überlegungen nach dem Muster "es müsste doch aber..."

Das einzige was hilft ist Erfahrung im Umgang mit (gegnerischen) Gutachtern.

Viel Erfolg
Max
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Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

domdom

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Freitag, 11. Juni 2010, 08:42

Würd ich auch voll zustimmen!
Anwalt und Gegengutachten!

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Freitag, 11. Juni 2010, 09:11

Anwalt? gegengutachten?? ein gutachten gegen sein eigenes??? :stickpoke:

Hier muss einfach nur festgestellt werden, WAS defekt ist. Wenn das belegbar ist, wird auch gezahlt.

anwalt schadet nie, aber der wird sich auch auf einen gutachten berufen wollen, das ja dann wieder aussagen wird, das alles i.O. ist.

Mich würde mal interessieren, was die Werkstatt genau gesagt hat. Aussagen wie "das kann nen Totalausfall geben" muessen ja auch belegbar sein, oder? Wenn da was kaputt ist, dann muss es ja ausgebaut werden und DANN kann man es vielleicht in einen kausalen Zusammenhang bringen.

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Freitag, 11. Juni 2010, 09:13

Ach ok jetzt ;)

Naja dann eben ein zweites ;)

RicoX

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Freitag, 11. Juni 2010, 09:20

Zitat

Original von Elodian
Anwalt? gegengutachten?? ein gutachten gegen sein eigenes??? :stickpoke:

Hier muss einfach nur festgestellt werden, WAS defekt ist. Wenn das belegbar ist, wird auch gezahlt.

anwalt schadet nie, aber der wird sich auch auf einen gutachten berufen wollen, das ja dann wieder aussagen wird, das alles i.O. ist.

Mich würde mal interessieren, was die Werkstatt genau gesagt hat. Aussagen wie "das kann nen Totalausfall geben" muessen ja auch belegbar sein, oder? Wenn da was kaputt ist, dann muss es ja ausgebaut werden und DANN kann man es vielleicht in einen kausalen Zusammenhang bringen.


die werkstatt hat nur gesagt, dass die lenkung defekt ist. ob durch den unfall oder nicht - da hält sie sich raus. mehr wie "defekt" hat sie auch nicht gesagt: um näheres feststellen zu können, müsste man die lenkung komplett ausbauen und zerlegen.
noch was zum verständnis: wenn der zu reparierende schaden höher ist, als der zeit-/restwert des autos? was kann dann passieren?

Damien

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Freitag, 11. Juni 2010, 10:30

Naja, eigentlich komisch, dass sich dein Gutachter die lenkung nicht mal von unten ansieht. Verstehe das einfach nicht. Klar ist die Achsvermessung der einfachste weg, wenn da aber nix rauskommt , die Lenkung für den Fahrer net passt, muss nachgesehen werden.

Das andere Thema: HIER

maemo

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Freitag, 11. Juni 2010, 10:32

Zitat

Original von RicoX
noch was zum verständnis: wenn der zu reparierende schaden höher ist, als der zeit-/restwert des autos? was kann dann passieren?


Meines Wissens darf die Reparatur, wenn sie dann auch durchgeführt wird, in dem Falle Zeitwert + 30% kosten.

Vielleicht ziehst Du nochmal einen dritten Gutachter zu Rate. Uns ist vor Jahren mal ein Golf II hinten in den Frontera gesemmelt. War noch der mit dem dicken Reserveradbügel und AHK. Der Golf war so platt, dass er abgeschleppt werden mußte, der Grill hing mit dem Loch, wo früher das Emblem drin war an der AHK. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass das für den Frontera ohne Konsequenzen geblieben ist, obwohl man wirklich nichts gesehen hat.

Der erste Gutachter hat mich nach kurzer Begutachtung dann auch weggeschickt und gesagt, da wäre nichts. Dann bin ich in eine Opel-Werkstatt gefahren, die haben ihren Gutachter bestellt und der hat dann festgestellt, dass die AHK leicht verzogen und der Reserveradhalter etwas krumm war.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in Deinem Fall gar nichts passiert ist.

Was ist, wenn da z.B. irgendwo ein Haarriss entstanden ist und Dir vielleicht erst später was um die Ohren fliegt. Dann bist Du der Dumme. Ich würde den Gutachter übrigens dazu drängen, Dir schriftlich zu bestätigen, dass da nichts dran ist und auch in Zukunft nichts passieren kann. Vielleicht überdenkt er seine Entscheidung dann nochmal.

Gruß, Stephan

RicoX

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Freitag, 11. Juni 2010, 14:49

vielen dank für eure antworten und hinweise! echt TOP!
ich habe einfach mittlerweile das problem, dass gesagt wird, der schaden wäre vorher schon gewesen. die lenkung wäre verschlissen und es wäre nur eine frage der zeit gewesen...
aber hallo? bin ich nicht trotzdem der geschädigte, auch wenn es wirklich so sein sollte? ich hatte davor keine probleme mit der lenkung!
und jetzt bin ich der, der zu beweisen hat, dass es so war? ich kanns echt kaum glauben!
man ist echt der dumme hier, wenn man ein altes auto fährt, es aus emotionalen beweggründen am leben erhalten will und irgendein idiot fährt dir dran!

RicoX

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Freitag, 11. Juni 2010, 14:50

oh, wow, hier wird ja gleich automatisch zensiert :)
das hab ich auch noch nicht gesehen :)
entschuldigt, aber ich dachte, dieser ausdruck wäre noch im rahmen! :)

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