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Stain

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Freitag, 15. Juli 2022, 14:12

H-Zulassung ABE von altem Tieferlegungsfahrwerk

Hallo Liebe Community,
Ich möchte gerne mein C124 Tieferlegen und trotzdem mein H-Kennzeichen behalten. Mein Fahrwerk werden Bilstein B8 Dämpfer und Eibach Pro Kit Federn 35mm. Habe extra beim Tüv angerufen ob das so in Ordnung sei. Das okay hab ich aber er meinte es wäre gut wenn ich eine ABE vorlegen könnte von einem alten Fahrwerk also bis 2000 damit zu sehen ist, dass das zeitgenössisch ist und damals schon möglich war. Hat da jemand was?

Mit freundlichen Grüßen

Stain

Lupo68

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Samstag, 16. Juli 2022, 00:42

Tieferlegungen waren und sind immer zeitgenössisch.
Mit einer ABE, die nicht zu deinem Fahrwerk gehört, kann keiner etwas anfangen.
Die TÜV-Ing.s in meiner Umgebung sehen das auch so und es gab mit nagelneuen H&R-Federn mit zugehöriger nagelneuer ABE auf meinem W 201 überhaupt keine Probleme, weil die wohl in ihrer Jugend schon mal was von Tieferlegen gehört hatten...auch ohne solchen "Nachweis".
Fahr am Besten zu einer anderen Prüfstelle. Wenn die RELEVANTEN Punkte erfüllt sind, gibt es keine Probleme.
Wenn du willst, kann ich dir mal ein Foto von einem H-Abnahmebogen schicken, da stehen sie drauf.
Ansonsten hab ich vielleicht auch noch so ein altes Abnahmeprotokoll-Ding, ich schau morgen mal nach...

jo.corzel

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Samstag, 16. Juli 2022, 09:38

Moin Unbekannter,

es gibt nichts was es nicht gibt, bei den TÜV-Ing., manche kennen sich mit Oldtimerfahrzeugen sehr gut aus, andere weniger.

Wenn du keine Extremtieferlegung (z.B. FW.-Modifikation -60mm) durchführen möchtest gibt es in der Regel keine Probleme mit einer H-Zulassung, wenn sich dein auserwählter TÜV-Onkel nicht so gut damit auskennt, such dir einen anderen (wie schon geschrieben).

Wenn die Teile, die du gern verbauen möchtest mit einer ABE auch explizit für dein Fahrzeug ausgestattet sind ist das somit nicht eintragungspflichtig, TÜV Vorführung somit nicht erforderlich, es genügt die ABE mit zu führen.

H-Zulassung ist noch mal eine andere Nr., mit vorhandener gültiger ABE würde es ausreichen bei der nächsten HU/AU zu klären ob das ABE-FW eingetragen werden sollte, da die ursprüngliche H-Abnahme in einem anderen Zustand erfolgte (besser technische Änderungen vor der H-Zulassung machen), ist aber nur eine kostenpflichtige Formalie.
Dein ausgesuchter TÜV-Onkel ist unsicher, deshalb die Nachfrage nach einem Nachweis, ist aber Unfug.

Zu Zeiten von W124 & Co war leider ABE oft noch nicht so verbreitet, es gab oft Typ-Gutachten, diese sind leider beim TÜV & Co vor zu führen und eintragungspflichtig, das ist ein wesentlicher Unterschied den du vorab klären musst.
Bei meinem W124 TE z.B. ist ein AMG-Tieferlegungs FW. mit 30mm eingetragen, zuzüglich diverser Rad/Reifenkombinationen und gezogener Kotflügel vorn.

Mit nur einem techn. Gutachten zum Tieferlegungs-FW. ist Vorführung und Eintragung Pflicht!

Hoffe das hilft dir weiter.

Gruß
Jo

Lupo68

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Samstag, 16. Juli 2022, 16:24

Damit ist das meiste gesagt.
Der damalige Dekra-Ing. wollte für ein H ein altes FW sehen, eben diese EZ+10 Jahre- Geschichte. Der TÜV Nord sah das so wie ich
und erteilte das H trotz brandneuer Federn.
Mein Coupe ist ein Spanier, EZ in Madrid. So hat er kein ABE-Kürzel im Typenschild. Das heißt für mich, es muß für jede Änderung
eine Abnahme Paragr. 21 gemacht werden. Gut, ne ? Ein toleranter Prüfer ist hier jedenfalls Gold wert.

Stain

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Dienstag, 19. Juli 2022, 13:46

Vielen Dank für die Antworten. So dachte ich auch aber mein Tüv-Onkel hat das eben gemeint als ich am Telefon nachgefragt habe. Wird nichts extremes wie gesagt nur dezent tiefer und etwas sportlicher. Und es wäre nett falls du mir das Foto zukommen lassen könntest Lupo68.

jopo010

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Dienstag, 19. Juli 2022, 15:12

Für das Eibach pro kit gibt es ein Gutachten (kein ABE!) aus 1999. Also eintragungspflichtig und alt genug für H.
Die Nachfrage nach der ABE von irgendeinem Fahrwerk verstehe ich nicht so recht...

Lupo68

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Donnerstag, 21. Juli 2022, 00:28

Hallo Stain.
Sorry für`s Warten, Urlaubszeit.
Besagtes Gutachten ist leider für den W201, aber nochmal die Erkenntnis betreffend H-Zulassung (wenn kürzlich nichts Gravierendes geändert wurde):
Felgen müssen von vor EZ + 10 Jahre sein (siehe Datum ABE bzw. sonstige Unterlagen dazu).
Fahrwerk ist sicherheitsrelevant, sollst du übern Schrottplatz kriechen und ein 25 Jahre altes FW suchen und einbauen ? Womöglich noch mit den orig. Dämpfern...
Würde damit jemand mit 180 Km/h über die Bahn rauschen ? Frag bitte nochmal vor diesem Hintergrund den Ing., es ist evtl. nur ein Mißverständnis oder er war schlecht drauf.
Zudem gab es die Sportline-Modelle, die waren ab Werk bereits tiefergelegt (von wegen zeitgenössisch).
Als letzte Konsequenz sonst eine andere Prüfstelle im Nachbarort nehmen.
Das Gutachten schick ich dir morgen, was immer du damit auch machst...
immer schön Benz fahren !

Verwendete Tags

C124, coupe, fahrwerk, federn, stoßdämpfer

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