Also, dann erzähl ich das noch mal:
Es gibt TÜVs, wie die in Hessen, die haben vom Regierungspräsidenten die Vorgabe, dass Räder-Reifen-Kombinationen, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden, auch nicht eingetragen werden dürfen.
Dann sagt der TÜv-Ing zu einem, man soll "über die Grenze fahren". Also fährt man nach Mainz, dort ist das "kein Problem", allerdings wird dort drauf geachtet, dass die Vorgabe zur Tachoabweichung eingehalten wird. Laut Gesetzgeber 0% Nachgang, laut TÜV auch 1%, leider bei 235/40/18 sind es 1,8%. Also soll man ein Tachogutachten besorgen, was aufzeigt, dass alles noch im Rahmen ist. Kost so in etwa bis zu 700 Euro und ist mir zu teuer.
Bei 225/40/18 ist alles okay, kann man auf dem Reifenrechner nachprüfen.
Der Rest sollte klar sein, Radhaus etwas bördeln und ziehen, Freigängigkeit einhalten, dafür manchmal den Radhauskasten vorne mit dem Hammer ausbeulen, eventuell mit ner 10er Spurverbreiterung. Achtung, der TÜV "verschränkt" das Fahrzeug, um auch wirklich die Freigängigkeit zu prüfen. Dabei auch drauf achten, dass der Lenkeinschlag eingehalten wird.
Edit: Achso, wenn die Reifen eingetragen sind, dann sind die eingetragen und der ganze Kladderadatsch mit Unterlagen und allem wird nicht mehr verzeichnet, gerade bei den neuen Fahrzeugpapieren. Insofern ist auch nicht erkennbar, welche Aktionen notwendig waren, um die Reifen einzutragen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Henning-V1« (4. Januar 2010, 18:09)