Jein,
Also grundsätzlich kann man Mischbereifung fahren, natürlich sollte, des friedens Willen nach, auch eine Abnahme geschehen, sofern sie nicht eingetragen sind.
Und jetzt mal etwas offen gesprochen, alles unkompliziert.
Jedoch die einzige Frage die sich mir gerade stellt, wie alt ist denn das Ersatzrad?
Wenn es aus der Zeit stammt als das Fahrzeug gebaut wurde, würde ich davon Abstand nehmen dieses als Dauerlösung zu nutzen. Der ist doch uralt!
Grüße
Micha
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