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Ronny

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1

Sonntag, 13. Dezember 2009, 10:32

AMG Styling II

Moin moin,

und zwar habe ich mir letzte woche einen original satz AMG Styling II felgen in der größe 7,5 J * 17 ET 35 gekauft und ich selber fahre einen 124 T 220 Automatik muss ich die felgen eintragen lassen oder reicht eine ABE dafür

voher hatte ich die R&H felgen in der größe 15 Zoll und da steht nichts im fahrzeugschein das die irgendwie eingetragen sind

gruß Ronny

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ronny« (13. Dezember 2009, 10:35)


Lord Osterhase

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2

Sonntag, 13. Dezember 2009, 11:11

Hallo Ronny ,

auf jeden Fall mußt Du die Felgen eintragen lassen und auch die Reifengröße , wenn Sie bei Dir im Brief nicht stehen.

Gruß

FroschDerKermit

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3

Sonntag, 13. Dezember 2009, 11:11

RE: AMG Styling II

Moin Ronny
Kannst mir ruhig glauben ;)... mussu eintagen lassen! Aber vielleicht kann Dir das noch jemand anders bestätigen. Wenn man´s genau nimmt, müssten die R&H 15 Zöller auch eingetragen werden....

Gruss und bis morgen

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Sonntag, 13. Dezember 2009, 11:37

Ja, ich kann das auch bestätigen...

Müssen eingetragen werden. ;)

PeBu

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5

Sonntag, 13. Dezember 2009, 12:15

Nicht ganz.
Es reicht eine technische Unbedenklichkeitsbestätigung des TÜV oder Dekra-Prüfers. Diese muss dann mitgeführt werden und erst beim nächstenmal, wenn man bei der Zulassungsstelle mit seinen Papieren muss, eingetragen werden. Z.B. wenn man den geänderten Wohnsitz eintragen lassen will.
Allerdings, wie schon beschrieben, müssen die geänderten Reifen vorgeführt werden, falls das nicht deutlich genug raus kam.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PeBu« (13. Dezember 2009, 12:17)


deejay_mk

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6

Montag, 14. Dezember 2009, 12:23

Zitat

Original von PeBu
Nicht ganz.
Es reicht eine technische Unbedenklichkeitsbestätigung des TÜV oder Dekra-Prüfers. Diese muss dann mitgeführt werden und erst beim nächstenmal, wenn man bei der Zulassungsstelle mit seinen Papieren muss, eingetragen


Moinsen,

warum steht dann auf dem Bericht des Tüvs, dass die Eintragung der Felgen in die Fahrzeugpapiere umgehend erfolgen soll? (genauen Wortlaut weiß ich gerade nicht mehr, habe meine AMGs im November abnehmen und eintragen lassen)

Eine ausdrückliche Frage nach "bloß Mitführen des Tüvberichtes" wurde genauso ausdrücklich verneint.
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Montag, 14. Dezember 2009, 13:01

In den Fahrzeugpapieren wird überhaupt nix mehr eingetragen.
Vor allen Dingen wenn man den neuen Fahrzeugschein hat. Da steht der Standardkrempel drin und das war´s. Die übernehmen zum Teil noch nicht mal die Eintragungen aus dem alten Schein.

Man muß lediglich den Wisch vom TÜV mitführen, aus dem die Eintragung hervorgeht, dann braucht man das nicht in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen.

deejay_mk

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8

Montag, 14. Dezember 2009, 13:06

Zitat

Original von WolfgangE36T
In den Fahrzeugpapieren wird überhaupt nix mehr eingetragen.
Vor allen Dingen wenn man den neuen Fahrzeugschein hat. Da steht der Standardkrempel drin und das war´s. Die übernehmen zum Teil noch nicht mal die Eintragungen aus dem alten Schein.

Man muß lediglich den Wisch vom TÜV mitführen, aus dem die Eintragung hervorgeht, dann braucht man das nicht in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen.


Muß ich jetzt noch meinen neuen Fahrzeugschein einscannen? :rant:

da steht drin "...LM-Rad AMG 7J15 H2 ET37 Kennz. A2024010902"

Ich hätte mir gerne die Eintragung gespart wenn der Tüv-Mensch es nicht ausdrücklich gefordert hätte und es nicht auch noch auf dem Tüvbericht gestanden hätte.

Oder gibt es evtl. noch einen Unterschied ob es W124-AMGs sind oder W202 AMGs wie bei mir oder Wiesen-Feld-und-Wald-AMGs??
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  • »WolfgangE36T« ist männlich

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Dienstag, 15. Dezember 2009, 00:00

Scheint wohl jeder TÜV anders zu sehen ?
Zu mir meinte der TÜV-Fritze das es ausreicht den Wisch mitzuführen.

PeBu

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Dienstag, 15. Dezember 2009, 09:01

Stimmt, das scheint wohl im Ermessen des TÜVs zu liegen, denn ich habe an meinem Porsche auch zahlreiche Änderungen (Stahlflexbremsleitungen, 18Zoll, TechartFW usw.) für die ich lediglich die Bescheinigung mitführen muss. Allerdings steht da eindeutig drinn, dass ich die Änderungen das nächstemal, wenn ich die Papiere bei der Zulassungsstelle vorlege, auch eintragen lassen muss. Solange reicht das mitführen.

Henning-V1

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Mittwoch, 16. Dezember 2009, 22:41

TÜV Hessen erlaubt das Vorfahren beim TÜV, Abnahme mit ABE oder Teilegutachen und anschliessendem MITFÜHREN der ausgedruckten Papiere im Auto. Ein Eintragen ist nicht notwendig, solange keine Änderungen bzw. Ummeldungen vorgenommen werden müssen.
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 00:39

Zitat

Original von Henning-V1
TÜV Hessen erlaubt das Vorfahren beim TÜV, Abnahme mit ABE oder Teilegutachen und anschliessendem MITFÜHREN der ausgedruckten Papiere im Auto. Ein Eintragen ist nicht notwendig, solange keine Änderungen bzw. Ummeldungen vorgenommen werden müssen.


TÜV Hessen ? Bei den De p p en war ich einmal und nie wieder. Fahr immer nach Mainz ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WolfgangE36T« (17. Dezember 2009, 00:40)


Pixeldoc

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13

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 03:55

Ich habe im Sommer meinen Wagen in Schleswig- Holstein gekauft.
Ausser der Standheizung war ziemlich viel (auch Überflüssiges?) eingetragen. Der Verkäufer (MB- Mann) sagte, ich solle beim Ummelden die Standheizungspapiere vorlegen.

Zwischen den alten und den neuen Papieren gibt es eine Menge Unterschiede, vor allem in Bezug auf die Bereifung. Ich habe darauf vertraut, dass das so in Ordnung ist.

Ich liste hier einfach mal untereinander alles auf.
Wenn ich eurer Meinung nach die Papiere nochmal ändern lassen sollte, bitte ich um einen Hinweis.

.....alt........................................................neu....
Räder 15/1, 15/2:

195/65R15 91V.....................................195/65R15 91V
195/65R15 91V.....................................195/65R15 91V
205/60R15 91V
205/60R15 91V

Bemerkungen:

Ziff.13:HOCH BIS 1395 JE
NACH AUSR.*
ZIFF.16:H.1050 B ANH-BETRIEB*................dito
ZIFF.20 U.21 A.FELGE
6 1/2JX15H2,ET+44,+48 OD
+49MM*
ZIFF.22 U.23 A.FELGE
7JX15H2,ET+41 OD.+42MM*
ZIFF.20 BIS 23 AUCH GEN.:
205/60ZR15 A.FELGE
7JX15H2,ET+41 OD.+42MM,
B.SOMMERBEREIF.NUR VON HERST.
CONTINENTAL, GOODYEAR,
SEMPERIT,FULDA KLEBER,
MICHELIN,PIRELLI,DUNLOP SP-
REIFENWERKE,UNIROYAL
ENGLEBERT OD.BRIDGESTONE*
ZIFF.27 GEN.:M4354 FALLS
WERKSEITIG MONTIERT*
M.ABE AUSN.GEN.:B.AUSR.M......................dito
SCHLOSSFERNB.:KONTROLLANZ.................dito
ROT U.GRUEN*........................................dito
ZIFF.14:LT.EG-RL*....................................dito
30.Juli 2001 Umschlüsselung.....................DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 21:09:1995
lt. Herst.-Bescheinigung
...........................................................AUSGER.M.WEBASTO.......................................................... ZUS.-HEIZ.,TYP: BW50;PRÜFZ.:E1 021279

Die früher eingetragenen 205er Felgen fahre ich im Sommer. Haben die jetzt hier was falsch gemacht und soll ich was ändern lassen?

Vielen Dank
Max
Betr.: Bilder im Board:http://www.w124-board.de/feedback-f139/b…-t68738/p1.html

Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Pixeldoc« (17. Dezember 2009, 03:59)


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