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merci124

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1

Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15:15

205/65/R15 stehen nicht im fahrzeugbrief

also ich weiß das is ein altes thema aber ich bräuchte ne klare antwort hab kostenlos pirellis in dieser größe bekommen und würde die super gerne fahren . geht das klar ? laut der felge, diese alten mercedes gullideckel passen die ja drauf .... und die pirellis sind neu das wäre traurig wenn ich die nicht fahren könnte^^

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15:25

RE: 205/65/R15 stehen nicht im fahrzeugbrief

geht nicht !205 60 15 er sind erlaubt

65 ´ist die größe für w210
BRC im T4 CARAVELLE SYNCRO
noch Ohne Stern
:rant:

Motörhead

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3

Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15:26

Zugelassen sind 205/60 15. Die 65 werden wohl einen zu großen Abrollumfang haben.

merci124

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15:26

es gibt keine möglichkeit das irgendwie zu machen?

m104.980

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15:33

Doch, den Tacho auf den neuen Abrollumfang einstellen lassen. Kostet so um die 200€ (Bosch).

Und wenn du im Winter die Reifen wechselst, nicht vergesen bei Bosch vorbei zu Fahren. Und nimm vorher noch 200€ mit. ;)

merci124

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 15:39

fuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuck

Oldstar

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 17:16

moin moin ;)

wenn 205/60 eingetragen sind,
dann zeigt der Tacho bei 205/65
und realen 100km/h nur 97 km/h an :stickpoke:

stehen nur 195/65 inne Papiere,
dann werden zwar immerhin 98km/h angezeigt,
aber dennoch wird es nichts,
da ein Tacho mehr...
(gibbet genaue Daten zu)
...aber nicht weniger anzeigen darf.

Was Du machen könntest wäre,
gerade wenn es V- Decken (bis 240km/h) sind,
diese z.B. bei Motor-Talk inne Biete Fore anbieten,
dort findet sich (relativ) sicher ein 126er Fahrer.

Oder alternativ im gelben 126er Forum, hat zwar nur etwa 1800 User,
aber ich könnte fast ne warme Milch midde Butteflocke wetten,
das Du dort nenn Abnehmer findest.

Viel Glück ;)
mit freundlichen Grüßen
aus 22549 Hamburg
Oldstar Jörg
(stimmt, ist ein blöder Name, aber immerhin hatte ich noch Glück,
das Krankenhaus hatte meinen Eltern nämlich verboten mich "och nöö" zu nennen)

merci124

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 18:07

hmmm ja aber sagen wir mal so wenn ich trotzdem fahren würden mir die dinger nicht wegfliegen oder? also die änderungen sind minimal? also 195/65 und 205 /60 sind eingetragen

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 18:11

Die fliegen nicht weg. Auf jeden Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs mit allen Konsequenzen......
Porsche 924S 1988
VW Jetta 1,8 CL 1991
VW Polo Classic 1996
Dacia Duster 2010
Volvo 244DLC 1978
BMW R100R 1994
Yamaha TDM850
Honda NX650 1988
Honda NTV650 1994
2x Honda Dax ST50G 1974

Motörhead

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 20:40

Wenn du damit einen baust, bekommst du mindestens Teilschuld. Auch wenn eine Boing 747 vor dir auf der Autobahn notlanden muß und da hinten drauf fährst. Und bezahl das dann mal. :D

BO125

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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 21:46

Hey,

also mit der Tachoangleichung stimmt leider. Hast dann ne Abweichung von 3,..% und darfst nur bis zu 2% haben... würde auch versuchen sie los zu werden. Das sollte normal kein Thema sein.
Gruß Nico

Jetzt mit 230TE unterwegs 8)

batmanborg

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Donnerstag, 25. November 2010, 21:02

also bei mir stehen 195/65/R15 UND 205/65/R15 im Fahrzeugschein
Habe das Auto aber auch erst seit einem halben Jahr und fahre auf 195ern

komisch - ist da irgendwo was falsch eingetragen worden???
E 220 LIMOUSINE // MERCEDES BENZ (D) // PERSONENKRAFTWAGEN GESCHLOSSEN SCHADSTOFFARM EURO 2 // BENZIN // BEREIFUNG 195/65R15 91V // EZ 12.10.1994

adi

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Donnerstag, 25. November 2010, 23:14

Zitat

Original von merci124
hmmm ja aber sagen wir mal so wenn ich trotzdem fahren würden mir die dinger nicht wegfliegen oder? also die änderungen sind minimal? also 195/65 und 205 /60 sind eingetragen


Hello !

Sofern diese Radkombination auf einem gleichen Modell wie Deiner eingetragen ist oder dafür ein Gutachten besteht, kannst die montieren.

Die Eintragung kannst vergessen, die ist nach neuer EU - Richtlinie nicht mehr erforderli. Bedingung dafür wäre: das Gutachten über die Zulässigkeit oder Eintragung im Fzg. mitzuführen.

Bei uns in Austria ist das im § 22a KFG geregelt. Müsstest Dir halt aus eurem adäquaten Gesetz den § raussuchen.

In diesem § sind mehrere Dinge neu geregelt, die für uns recht intzeressant sind. Ich hänge Dir mal da die österreichische Fassung an.

Gruß adi
»adi« hat folgende Datei angehängt:
  • HONDA 22a_KDV1.pdf (23,77 kB - 40 mal heruntergeladen - zuletzt: 5. November 2021, 07:27)

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