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bauxy

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  • »bauxy« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 17:35

Anhängelast erhöhen 1900kg bei 300D 124.130 / Auflasten

Hallo zusammen,

hat jemand einen W124 300D limo mopf0 124.130 und eine Anhängelast von 1900kg eingetragen?
Bei mir sind 1500kg eingetragen aber anscheinend kann man auch 1900kg bekommen - siehe Link
Danke für Infos!
http://archiv.mb124.de/index.php?title=Anhängelasten&fbclid=IwAR1gAxQncGdb6LEKHrBzyYXQ0gjTgsC1mGoUp7XrRq2RMvN7HhoD_XuNTvs

2

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 18:22

Lies mal hier

KLICK

Bis zum Ende dran Leiben!

bauxy

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3

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 18:41

Lies mal hier

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Bis zum Ende dran Leiben!
das hatte ich schon gelesen.

als ich bei meinem MB Händler war, meinte er, so einfach gehts nicht bla bla...
Anfrage nach Stuttgart und es ist nicht sicher ob es positiv zurück kommt - 80-120 Euro für die Anfrage
Deshalb dachte ich, ich frage mal hier nach, ob schon jemand eine entsprechende Eintragung hat...

mallnoch

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4

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 18:57

Schau mal in meine Limo 300e in Farbe 122

Druck das Papier aus der wis oder aus dem Netz.
Geh zum TÜV zahle mindestens 75

Geh zur Zulassung Stelle ind zahle x und fertig.

Mercedes will ein Formular und 250 Euro und dann geben sie dir evtl das Papier wenn sie es noch finden.
Die 250 verdient Mercedes trotzdem auch bei nicht Erfolg.

Gesendet von meinem H8324 mit Tapatalk
Limo 300E LPG

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Donnerstag, 29. Oktober 2020, 19:28

Bis zum Ende dran Leiben!
Dran leiben, dran bleiben, egal, :zunge:
wenn du das willst und dich reinhängst, dann wirst du auch jemand fähigen finden. Den WiS aus der Wisch (ne umgekehrt :rofl ) kann ich dir bei Anfrage per PN gerne nochmal raussuchen, dann kannst du die 250,- schon mal sparen.
Das scheitert nur an der Unfähigkeit oder Faulheit der Sesselpupser.
Hau rein
Otthardt

bauxy

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6

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 20:10

Bis zum Ende dran Leiben!
Dran leiben, dran bleiben, egal, :zunge:
wenn du das willst und dich reinhängst, dann wirst du auch jemand fähigen finden. Den WiS aus der Wisch (ne umgekehrt :rofl ) kann ich dir bei Anfrage per PN gerne nochmal raussuchen, dann kannst du die 250,- schon mal sparen.
Das scheitert nur an der Unfähigkeit oder Faulheit der Sesselpupser.
Hau rein
Tottrat

genau da liegt der Hase im Pfeffer - man bezahlt 100 - xxx euro und wenn die Unmotiviert sind, gibts nix...
deshalb bin ich diesen Weg hier gegangen :-)

Oh ja das wäre super
ich habe nämlich keinen Zugriff auf WIS
Wenn du mir die 2-3 Seiten als PDF schicken könntest, wäre super!
Vielen Dank!

bauxy

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7

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 20:12

Bis zum Ende dran Leiben!
Dran leiben, dran bleiben, egal, :zunge:
wenn du das willst und dich reinhängst, dann wirst du auch jemand fähigen finden. Den WiS aus der Wisch (ne umgekehrt :rofl ) kann ich dir bei Anfrage per PN gerne nochmal raussuchen, dann kannst du die 250,- schon mal sparen.
Das scheitert nur an der Unfähigkeit oder Faulheit der Sesselpupser.
Hau rein
Otthardt
ich habe dir grad eine Mail geschickt mit meiner regulären Mail Adresse - besten Dank!!!!

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Freitag, 30. Oktober 2020, 08:30

Hast mail,
viel Erfolg!!!

Mexicaner

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9

Freitag, 30. Oktober 2020, 10:32

Wie ich das gemacht habe, steht ja in dem vom Rentnerdaimler verlinkten Beitrag.
Hier das Resultat:

index.php?page=Attachment&attachmentID=50936

bauxy

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10

Samstag, 6. Februar 2021, 03:00

Ergebnis ist dass die Anhängelast problemlos umgeändert wurde.
am Montag kann ich zur Zulassung und es umtragen lassen

Entscheidend war der KFZ Schein von Mexicaner - denn dort war unten ein Verweis auf eine Tüv Richtlinie / internes Papier.
Dadurch konnte sich mein Tüv Ingenieur dieses Papier runterladen, vergleichen und mir bestätigen, dass die 1900kg Anhängelast passen.

Vielen Dank für eure Hilfe und insbesondere an Mexikaner

Heiko

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11

Samstag, 6. Februar 2021, 06:53

Hi,

zur Info, das ist keine TÜV-Richtlinie oder internes Papier, sondern die Typgenehmigung D700/1*05 vom 19.06.1989 der AHK des Herstellers xy die jeder AHK beiliegen sollte.... okay, wenn man die Gebraucht kauft oder schon am Auto dran war ist die meist weg, aber dafür gibt es eigentlich ein Typenschild. ;)


Heiko

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Montag, 8. Februar 2021, 10:17

Schön, das es geklappt hat. :daumen:
Aber die Erklärung des Tüvers macht einem schon irgendwie Bauchschmerzen :a.voll: , eigentlich sollte das wirklich ganz easy gehen.
Grüße
Otthardt

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13

Montag, 8. Februar 2021, 15:54

Moin,

als die 124er noch neu waren, haben sich viele Menschen einen Pferdeanhänger besorgt.
Es gab eine Ausnahmegenehmigung, nach der Sportanhänger auch mit mejhr als den 1,500 Kilo angehängt werden durften. Und mit dieser Ausnahmegenehmigung und dem Anhänger sind die Leute dann zum TÜV und haben das eintragen lassen und haben den Anhänger dann wieder verkauft.

Grüße Jens
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JOHN ROTSCHER: Wer hat Erfahrung mit dem Restaurator "John Rotscher" aus Strehla?



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Mr_Freeman

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14

Dienstag, 9. Februar 2021, 23:00

Warum hat der Kombi eigentlich 2,1 tonnen und die limo nur 1,5-1,9tonnen Anhängelast? Ist der Kombi so viel schwerer das der auch was schwereres ziehen darf oder liegts an der Niveauregulierung?

15

Mittwoch, 10. Februar 2021, 01:40

jepp ne Tee hat halt Niveau :D

ist aber motor- und baujahrsabhängig......grob gesagt.....unter 132 PS darf der Tee normal auch keine 2,1 ziehen.......bei 132 PS ist zumindet bei den Benzienern der Scheideweg...frühe 132 PS haben auch nur 1900 ab Werk

beim Diesel ist es anders.....da darf nen 109 PS Rennwagen mit OM 603 schon 2,1 T ziehen

  • »Mercedes22« ist männlich

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16

Mittwoch, 10. Februar 2021, 07:50

Hi,

zur Info, das ist keine TÜV-Richtlinie oder internes Papier, sondern die Typgenehmigung D700/1*05 vom 19.06.1989 der AHK des Herstellers xy die jeder AHK beiliegen sollte.... okay, wenn man die Gebraucht kauft oder schon am Auto dran war ist die meist weg, aber dafür gibt es eigentlich ein Typenschild. ;)


Heiko


Auch das ist nicht richtig. Eine AHK hat schonmal keine Typgenehmigung, sie kann höchstens in der Typgenehmigung des Fahrzeugs inkludiert sein. Sie hat eine Bauartgenehmigung (ABG) oder eine Teilegenehmigung nach EG oder ECE.
Und die erlaubt i.d.R. auch keine höhere Anhängelast, als in der Typgenehmigung des Fahrzeugs (D700... ist ja meine ich der W124) für die jeweilige Variante festgelegt wurde. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Herstellerfreigabe oder ein entsprechendes Gutachten darüber.
Da bringt auch das Typenschild nichts... In diesem Fall handelt es sich daher wohl um einen Nachtrag in der Fahrzeug-ABE (Typgenehmigung, heute EG-Typgenehmigung).

Gruß,
Lasse
W124 200D, Bj. 2/88, ca. 613.000 km, Impala/Creme, Jetzt mit 40 SA´s + orig. MB Wackeldackel unterwegs
W211 270CDI, Bj. 4/03, ca. 393.000 km, Cubanit/Kiesel

Mexicaner

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17

Mittwoch, 10. Februar 2021, 18:23

Auch noch nicht die ganze Wahrheit. ;)
Es geht bei PKW nur bis zum eigenen zugelassenen Gesamtgewicht.
Aber auch hier gibt es Schlupflöcher. Wie z.B. auf Geländefahrzeug umschreiben (M1G), wenn die Komponenten passen. :P

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