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zebranozebra

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Sonntag, 3. Januar 2010, 19:00

Sonderausstattung Code 940

Moin,

bei der Suche nach meinem neuen Sommerauto bin ich bei einem Fahrzeug auf die Sonderausstattung mit Coder 940 gestoßen.

Auf der Russenseite ist dieses mit
"940 odometer calibrated (с 01.11.1968)"
bezeichnet.
Hat jemand ne Ahnung was das ist?

Grüße aus Oldenburg.

  • »Pjotr_Oldenburg« ist männlich

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Sonntag, 3. Januar 2010, 19:13

Wegstreckenzähler geeicht

Hallo Zebranozebra,

das ist ein "Wegstreckenzähler geeicht".

Wegen der SA Codes siehe z.B.

http://w124archiv.de/texte/werkzeugkiste…stattungen.html

Gruß

Peter

zebranozebra

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Sonntag, 3. Januar 2010, 20:03

Hey danke Peter, die Liste ist besser als meine - bei mir hatte ichs nicht gefunden und bei meinbenz.de auch nicht. Besten Dank!

Nur was bedeutet das eigentlich - ich dachte der Kilomezerzähler wäre immer geeicht - oder gibts da einen zusätzlichen "Wegstreckenzähler" (Hab nix gesehen)?!
?(

  • »Pjotr_Oldenburg« ist männlich

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Sonntag, 3. Januar 2010, 21:36

Eichgesetz / Eichordnung

Ich würde mal sagen, erste Verwendung Taxe oder Mietwagen!

Die Eichfrist beträgt 1 Jahr für Fahrpreisanzeiger in Taxen, 2 Jahre für Wegstreckenzähler in
Mietwagen mit gestelltem Fahrer und unbefristet für Wegstreckenzähler in Mietwagen für Selbstfahrer
(§ 12 EO, sowie EO Anhang B, Nr. 18.1, 18.2)

zebranozebra

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Sonntag, 3. Januar 2010, 22:39

Das Objekt der Begierde ist ein Cabrio - Taxi kommt daher wohl eher nicht in Frage, aber Mietwagen wäre möglich.
Aber sind die "normalen" Tachos zu ungenau?

alex

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Sonntag, 3. Januar 2010, 23:09

ca. 10% :D
laut Comand, jetzigem Becker Navi und Geschw. Warntafeln
Verbrauch S204

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Montag, 4. Januar 2010, 08:58

Geschwindigkeitsmesser / Wegstreckenzähler

Hallo Zebranozebra,

in Deutschland darf die Abweichung des Wegstreckenzählers nach § 57 Abs. 3 der StVZO +/- 4 % betragen.

"Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +- 4 vom Hundert abweichen."

Was Alex meint, ist die Anzeige der Geschwindigkeit, rechtlich Geschwindigkeitsmesser:

Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen.

Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zu viel anzeigen.

Also echte 50 in der Stadt = maximal 59 km/h laut Tacho.

Mein Vater nannte das immer mit Mehrwertsteuer, damals war es allerdings 11 % :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pjotr_Oldenburg« (4. Januar 2010, 09:00)


zebranozebra

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Montag, 4. Januar 2010, 19:10

hilfe, bin von Juristen umzingelt!
:D
dass der Geschwindigkeitsmesser abweichen darf wusste ich zwar, aber vom Wegsteckenzähler wusste ich's nicht. Wie soll ich denn da den richtigen Verbrauch feststellen und meine Fahrtkosten richtig abrechnen?

Unterscheidet sich das geeichte Instrument von den ungenauen?

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Dienstag, 5. Januar 2010, 11:03

Leistungskurs Mathe / Physik

Hallo Zebranozebra,

so schlimm ist es auch wieder nicht.

Fürs Finanzamt oder Deine Buchhaltung nimmst Du einfach den Routenplaner. 8)

Ansonsten wimmelt es von Toleranzen und Abweichungen nur so.

Abrollumfang:

Der Abrollumfang wird nach DIN bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h und ebener Fahrbahn gemessen. Die Wegstrecke, die bei einer Radumdrehung zurückgelegt wird, ist geschwindigkeitsabhängig. Bei 180 km/h „wachsen” Reifen gegenüber 60 km/h um ca. 1 %.

Deshalb kann der Abrollumfang l eines Rads nur näherungsweise aus der Höhe h der Rotationsachse des Rads über der Fahrbahn nach der Formel
l = 2 pi x h berechnet werden. Bei einem mit Luft zu befüllenden Reifen ist der Abrollumfang außerdem von deren Druck abhängig.


Differenz der Reifengrößen:

Das Cabrio bei Autoscout hat Conti 235/45 ZR 17 Bereifung, Auslieferung unbekannt. Ich setze mal die Standardbereifung ein

195/65 auf 15 Zoll = 199,3 cm

235/45 auf 17 Zoll = 202.1 cm

Differenz 1,4 %

Toleranz der Tankstelle

Seit Oktober 2007 beträgt die zulässige Toleranz der Zapfsäulen 1 %.

Also 50 Liter bezahlen, nur 49,51 Liter bekommen ist legal.


Siehe http://www.n-tv.de/wirtschaft/meldungen/…icle331299.html

Dazu Ausdehnung des Bezins durch Wärme, unterschiedliche Abschaltpunkte der Zapfpistole. Wenn Du das alles berücksichtigst, ist Deine Durchschnittswertberechnung maximal auf 0,25 l / 100 km genau.

Im Übrigen: Misst Du die Maße Deiner Freundin mit einem geeichten Zentimetermaß nach? :)

Zur Technik der Sonderausstattung 940 frag doch mal bei Taxi Bartels in Oldenburg, Bremer Straße, nach. Die haben noch W124. 8)

Möglichkeit wäre Abgriff am Getriebe, ABS oder an der Hinterachse. Das Baujahr selbst müsste noch eine Tachowelle gehabt haben.

Es wäre mal interessant zu wissen, was aus der Plombe geworden ist.

PS: Selbstfahrermietwagen müssen schon nach einem Jahr wieder zur HU.

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Mittwoch, 6. Januar 2010, 21:08

dank Dir Peter für diesen wahrlich ausführlichen Beitrag.
heißt das, dass wenn ich mir diesen wagen kaufen würde ich jedes Jahr HU (und vermutlich auch TÜV) machen müsste?!
für mich kommt der Wagen eh nicht in Frage, von daher hat es sich ohnehin erledigt.
Aber ich weiß zumindest jetzt dass man bei code 940 aufpassen muss - solche wagen sind sicherlich immer sehr pfleglich behandelt worden:evil: .

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Mittwoch, 6. Januar 2010, 22:00

Anlage VIII zur StVZO

Hallo Zebranaozebra,

die Verkürzung der Frist natürlich nur so lange, wie das Fahrzeug gewerbsmäßig vermietet wird.

Jetzt muss es leider noch einmal juristisch werden: :rolleyes:

In Anlage VIII zur Straßenverkehrszulassungsordnung werden in Ziffer 2 die Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen geregelt:

In Ziffer 2.1 die Grundregelung: Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen;…

PKW 36 Monate 1. HU, dann alle 24 Monate. In Ziffer 2.2 die Ausnahme:
"Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; …"

Bei EZ 1/93 hätte das Cabrio standardmäßig 1/96, 1/98, 1/00, 1/02, 1/04, 1/06, 1/08 und jetzt wieder 1/10 zur HU und AU gemusst.

Bei dem Preis und der angeblichen Laufleistung würde ich persönlich schon auf die Dokumentation des Fahrzeugs achten und dann fiele eine erste HU schon im Januar 1994 doch auf.

Die Anzeige enthält keine Angabe zu den Vorbesitzern; ich hätte wie Du beim Code 940 ganz große Ohren bekommen. Gerade dieser Motor bei wechselndern Fahrern, ich weiß nicht.

Ich habe im Sommer 1980 beinahe eine Suzuki 1100 eines Motorradverleihers zerlegt, weil ich die Beschleunigung als Anfänger gar nicht einschätzen konnte.

Gruß

Peter

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Mittwoch, 6. Januar 2010, 22:24

Wenn mich ein Auto interessiert frag ich mittlerweile immer erst nach der VIN und schau dann nach, wie der Wagen ausgeliefert wurde. Anhand dessen kann man gut sortieren und entlarvt gleich die Bastelbuden.

eike

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Freitag, 8. Januar 2010, 11:24

Sollte sich nach dem Code 940 noch ein E oder P befinden, handelt es sich um den Code fuer ein Erprobungsfahrzeug. Daher koennte auch der Code 940 fuer einen geeichten Wegstreckenzaehler kommen.

Gruss aus Milano
Eike
Willkommen zu Hause

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Dienstag, 12. Januar 2010, 09:40

mehr ausstattungen, mehr bilder

in diesem Zusammenhang der Verweis auf das Thema
Seltene Original-(AMG-)Aausstattungen
verweisen. Hatte gefofft darin insgesamt mehr über seltene Ausstattungen zu erfahren und auch mehr Bilder zu sehen. Man kann ja in einigen Foren viel über SA lesen, aber oft fehlen die passenden Bilder dazu. Vielleicht hat ja jemand mal ein Bild vom original verbauten CD-Wechsler der 1. Generation (980 er Silverstone, insbesondere im T-Wagen) oder das Wurzelpaket der AMG-Ausstattung.
Also, fleißig fotografieren + imehlen, junx+mädels:P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zebranozebra« (12. Januar 2010, 12:31)


DIESEL

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Dienstag, 12. Januar 2010, 09:57

RE: mehr ausstattungen, mehr bilder

Zitat

Original von zebranozebra... Vielleicht hat ja jemand mal ein Bild vom original verbauten CD-Wechsler der 1. Generation (980 er Silverstone, insbesondere im T-Wagen) oder das Wurzelpaket der AMG-Ausstattung.


Hallo,

den 980er gab es "original" nicht im T-Modell.

Wer CD hören wollte, musste sich dazu folgendes bestellen:

Becker Mexico Diversity Compact Disc electronic Vollstereo Kurier LMKU

MfG DIESEL

zebranozebra

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Dienstag, 12. Januar 2010, 12:25

RE: mehr ausstattungen, mehr bilder

ab wann gab es denn überhaupt cd-wechseler im kombi?

DIESEL

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Dienstag, 12. Januar 2010, 12:36

RE: mehr ausstattungen, mehr bilder

Hallo,

soweit mir bekannt, unmittelbar mit Einführung der MoPf2, also kurzzeitig noch mit den 2000er Geräten, in Verbindung mit dem "ersten" Mercedes 6fach Wechsler.

MfG DIESEL

Querlenker

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Dienstag, 12. Januar 2010, 12:56

Grundsätzlich miuss man mit den SA Codes vorsichtig sein, da manche im Laufe der Zeit neu besetzt wurden. Daher könnte es theoretisch auch sein dass der Code 940 früher mal "Schminkspiegel für hinteren Mittelsitz" bedeutet hat.

Gibt es eigentlich irgendwo eine ZEITGENÖSSISCHE SA-Liste, z.B. von Bj. 1990.?
Gruß,
Querlenker

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Dienstag, 12. Januar 2010, 14:31

sonderausstattungen

@ ulix: ...es gibt eine von 1988. Schau mal hier nach:
http://w124archiv.de/texte/werkzeugkiste…stattungen.html
Ich hab mir die kopiert und als Excel-Tabelle gespeichert...

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