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deejay_mk

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Mittwoch, 18. März 2009, 15:21

Antwort vom ADAC: Was bei beschädigten rot-schwarz-roten T-Modell Rückleuchten?

Hallo,

ich habe beim ADAC mal angefragt, ob überhaupt und wie verunfallte bichromatische Rückleuchten beim T-Modell ersetzt/behandelt werden.

Mein Anfrage lautete (durchaus stellenweise etwas übertrieben):

"Guten Tag,

ich habe an meinem Mercedes w124 T-Modell sehr seltene 2-farbige/bichromatische (rot-schwarz-rote) Rückleuchten. Diese waren damals von MB (Marke ULO), und anderen Herstellern lieferbar (MHW, in.pro) und für ca. 240 DM pro paar erhältlich. Seit einigen Jahren werden diese bichromatischen Rückleuchten von keinem Hersteller mehr angeboten, auch von Mercedes nicht mehr.

Was passiert bei einer Beschädigung durch einen Unfall (fremdverschulden)?

Sehr selten tauchen gebrauchte Paare im Internet/Ebay auf für 300 € bis 400 € (=800 DM !!!).
aktuell ausgelaufene Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…em=120370795195

- Wird mir der aktuelle Marktwert der Rückleuchten ersetzt? Wie kann ich den Marktwert nachweisen? Bekomme ich für die Zeit bis zur Wiederbeschaffung einen Leihwagen, denn ohne Rücklicht ist der Wagen ja nicht mehr verkehrstauglich?- Bekomme ich für den Zeitaufwand der Recherche eine Entschädigung? -Wird ein professioneller "Biet-Agent" bezahlt, welcher die Recherche übernimmt?

-Muss ich den Wagen verschrotten, weil ich keinen adäquaten Ersatz für das Rücklicht bekomme bzw. wenn keine Erstattung durch die gegnerische Versicherung erfolgt?

Vielen Dank, MfG M.K."



Antwort ADAC:

"Sehr geehrter Herr K.,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Nach einem Schadensfall haben Sie gegen die Versicherung einen Anspruch auf den Betrag, der notwendig ist, den Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen.

Solange kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, können die Leuchten auch über € 1.000,00 kosten und die Versicherung muss diese zahlen.

Wo solche Lichter zu bekommen sind und was diese dann kosten, ermittelt ein neutraler Sachverständiger in seinem Gutachten. Daher bekommen Sie für private Recherchen keine Aufwandserstattung.

Verzögert sich die Beschaffung, so wird man Ihnen zumuten, zunächst mit einem Provisorium zu fahren, wenn dies deutlich billiger wäre als wochenlang ein Mietwagen.

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass Sie sich in dieser Sache auch persönlich durch einen ADAC-Vertragsanwalt im Rahmen Ihrer ADAC-Mitgliedschaft beraten lassen können. Weitere Hinweise hierzu, sowie die Anschriften von ADAC-Vertragsanwälten finden Sie auf unseren Internet-Seiten: www.adac.de/Recht_und_Rat/beratung.

Mit freundlichen Grüßen"



Also ich schliesse daraus, dass bei Beschädigung Hoffnung auf zumindest finanziellen Ersatz besteht :rolleyes:
- ...den Zustand vor dem Unfall wieder herzustellen.
- ...können die Leuchten auch über € 1.000,00 kosten und die Versicherung muss diese zahlen
- Wo solche Lichter zu bekommen sind und was diese dann kosten, ermittelt ein neutraler Sachverständiger in seinem Gutachten.
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"...ein Wrack ist ein Ort, an dem ein Schatz schlummert..."

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Henning-V1

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2

Mittwoch, 18. März 2009, 17:44

Der Wagen ist so wieder herzustellen, wie er vor dem Unfall war.
Wenn die bi-Leuchten dabei waren, dann kommen die auch wieder drauf.
Deine "Werkstatt" hat die zu besorgen.
Sollte es so etwas nicht mehr geben, bekommst Du Geld dafür, das sollte der SAchverständige festlegen können. Das Geld musst du als Alternative nehmen, es ist ja nicht zumutbar, wegen Dir noch mal ein Fertigungsband anlaufen zu lassen (Aber schön wärs schon ;))
Mit einem vertretbaren Aufwand, zumutbare Änderungen etc.
Aber, sollte es keine bi-Leuchten mehr geben, wird es dir sehr wahrscheinlich als Wertminderung ausbezahlt. Wie gesagt, der Gutachter entscheidet.
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

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Samstag, 2. Mai 2009, 15:22

aua, nun habe ich genau diese situation.
Meine Nachbarin hat mir gerade mein rechtes Rücklicht durchstoßen :rant: ;( ;(
bin gerade auf der Suche nach meiner Rechnung von damals.....
werde mal posten wie es abläuft X(
so eine sche.....
Frank
Frank

deejay_mk

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4

Montag, 4. Mai 2009, 12:05

Hallo Frank,

ich fühle mit Dir ;( . Daher Parke ich immer-wo es geht- mit dem Arsch an der Wand :rolleyes:

Ob Ebay-Auktionen als Nachweis des Marktwertes dienen können hat mir der ADAC-Mann nicht gesagt, aber ich habe die letzten- auch mit dem Paar für 390€- als PDF auf'm Rechner.
Wenn'ste brauchst, sag Bescheid.
Viel Erfolg!

Gruß,
Matthias
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