Sie sind nicht angemeldet.

blackdax

Fortgeschrittener

  • »blackdax« ist männlich
  • »blackdax« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 28. August 2007

Wohnort: 671.. Pfalz

Typ: 220CE - LPG, W124

Baujahr: 12.92

  • Nachricht senden

1

Montag, 14. April 2008, 09:36

Extra Tüvgebühren für Gasanlagen?

Hallo Gasgemeinschaft,

mal eine Frage, wem ist es schon passiert, daß er extra für seine abgenommene Gasanlage zu den normalen Tüvgebühren, auch noch ca. 23 €ronen für die Kontrolle der Gasanlage löhnen muß.
Zum Fakt. Ich war mit meinem alten 2er Golf bei der Dekra in Mannheim, die haben 23€ extra kassiert. Auf meine Frage hin wieso??? Ja laut Paragraph irgendwas, wäre das rechtens. Na ja, hab ich halt abgedrückt. 2 Wochen später fahr ich mit meinem Daimler zum Tüv bei mir umme Ecke. Frag den Heini vom TÜV warum man jetzt extra für die Gasanlage abdrücken muß. Erstaunen in seinen Augen, der weiß nix davon.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Hat TÜV u. Dekra unterschiedliche Gesetze bzw. Richtlinien? Wäre ja ein Unding.
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

Luxus kann sich auch durch gekonnten Verzicht definieren. Auf zwei Türen am Auto beispielsweise.

Beiträge: 980

Registrierungsdatum: 9. August 2007

  • Nachricht senden

2

Montag, 14. April 2008, 20:04

Hallo,

zu TÜV-Termin braucht man eine GasAnlagenPrüfung (GAP). Diese Bescheinigung darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 12 Monate sein. Fehlt sie, wird sie vom Sachverständigen im Rahmen der TÜV-Prüfung kostenpflichtig durchgeführt. Die GAP kann auch ein Umrüster durchführen, das kostet natürlich auch.

Zu deiner Frage: Ganz offensichtlich kannte einer die Vorschriften und der andere nicht.

Gruß

Andreas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AndreasHannover« (14. April 2008, 20:05)


blackdax

Fortgeschrittener

  • »blackdax« ist männlich
  • »blackdax« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 28. August 2007

Wohnort: 671.. Pfalz

Typ: 220CE - LPG, W124

Baujahr: 12.92

  • Nachricht senden

3

Montag, 14. April 2008, 20:28

Hi, danke für die Meldung, kannst Du mir da mal den rechtens Paragraphen o.so zukommen lassen. Habe mich inzwischen schlau gemacht... Also in unserem Kreise.... Mannheimer Gegend, weiß der TÜV nix von einer extra Gebühr alle 2 Jahre mit dem eigentlichen TÜV. Die Dekra dagegen besteht auf einen Paragraphen (leider vergessen) und kassiert freudig 23€. Mir kann keiner erzählen, daß der TÜV im Umkreis von min. 50km nix davon weiß ?????




Hallo,

zu TÜV-Termin braucht man eine GasAnlagenPrüfung (GAP). Diese Bescheinigung darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 12 Monate sein. Fehlt sie, wird sie vom Sachverständigen im Rahmen der TÜV-Prüfung kostenpflichtig durchgeführt. Die GAP kann auch ein Umrüster durchführen, das kostet natürlich auch.

Zu deiner Frage: Ganz offensichtlich kannte einer die Vorschriften und der andere nicht.

Gruß

Andreas[/quote]
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

Luxus kann sich auch durch gekonnten Verzicht definieren. Auf zwei Türen am Auto beispielsweise.

Beiträge: 980

Registrierungsdatum: 9. August 2007

  • Nachricht senden

4

Montag, 14. April 2008, 21:26

Hallo,

Wikipedia

Gruß

Andreas

blackdax

Fortgeschrittener

  • »blackdax« ist männlich
  • »blackdax« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 250

Registrierungsdatum: 28. August 2007

Wohnort: 671.. Pfalz

Typ: 220CE - LPG, W124

Baujahr: 12.92

  • Nachricht senden

5

Montag, 14. April 2008, 21:52

OK, vor Einbau einer Gasanlage, aber nicht allle 2 Jahre mit dem normalen TÜV... ????

Zitat:

Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine ab 1. April 2006 vorgeschriebene Voruntersuchung für Gasantriebsfahrzeuge, bevor diese zur <a title="Hauptuntersuchung" href="/wiki/Hauptuntersuchung">Hauptuntersuchung[/url] zugelassen werden.
Die GAP ist auch nach besonderen Ereignissen (z. B. Reparatur, Unfall) notwendig. Nach dem Einbau einer Gasanlage in ein Auto ist eine <a title="Gassystem-Einbauprüfung" href="/wiki/Gassystem-Einbaupr%C3%BCfung">Gassystem-Einbauprüfung[/url] (GSP) erforderlich.
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+

Luxus kann sich auch durch gekonnten Verzicht definieren. Auf zwei Türen am Auto beispielsweise.

Beiträge: 980

Registrierungsdatum: 9. August 2007

  • Nachricht senden

6

Montag, 14. April 2008, 22:25

Hallo,

"eine ab 1. April 2006 vorgeschriebene Voruntersuchung für Gasantriebsfahrzeuge, bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden."

Vor JEDER Hauptuntersuchung. Ausführlicher wird es auf den Links auf der Wikipediaseite.

Gruß

Andreas

Social Bookmarks

Benutzername: Kennwort:

Registrieren Kennwort vergessen?