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Diesel 95

Anfänger

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1

Montag, 7. Dezember 2009, 18:34

Spurverbreiterung Eintragungspflichtig?

Hey,

Ich habe mir für meinen Benz Spurverbreiterungen für Vorder- und Hinterachse gekauft von Supersport.
Bei denn Platten war aber keine ABE dabei. Auf dem Karton steht nur TÜV Teilegutachten § 19.3

Muss ich die Platten jetzt Eintragen lassen oder wo bekomme ich eine ABE her?

Mfg Sascha :)
Das beste Auto seiner Zeit der W124

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imnre

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2

Montag, 7. Dezember 2009, 18:40

RE: Spurverbreiterung Eintragungspflichtig?

§19.3 ist eine Anbauabnahme.
Genau wie bei KLR oder der Auflastung von AHK.

D.H. Du must zum TÜV und das Ding eintragen lassen.
Warum soll ich von Hand schalten... Der Sprit wird auch von alleine weniger.
Es sagt der Gummibärenzüchter von Heiligenhafen: "Ich wache nachts, wenn die Bären schlafen!"

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3

Montag, 7. Dezember 2009, 18:45

Vielen dank imnre :)
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