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Technorocka

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:16

Spur verstellt?

Hallo,

mir wurde letzte Woche im Kreisverkehr von jemandem die Vorfahrt genommen. Um einen Unfall zu vermeiden musste ich eine Volllbremsung machen, wobei ich bei nasser Fahrbahn unweigerlich mit beiden Rädern (eigeschlagen) frontal an den äusseren Bordstein knallte.

Seitdem muss ich beim geradeausfahren immer ein kleines Stück nach rechts lenken. Habe aus gegebenem Anlass dann heute eine Achsvermessung bei MB!! machen lassen. Die sagten es sei alles ok! Ich kann aber schwören, dass ich das Lenkrad loslassen konnte und der Wagen nicht wie jetzt nach links weggedriftet ist. Also muss etwas an der Achse oder den Spurstangen sein.

Kann mir vllt einer erklären, was da schiefgegangen ist. Ich habe keine Lust auf dem Schaden sitzenzubleiben, den wer anders verursacht hat :(

  • »gs_230CE« ist männlich

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:39

Zitat

Habe aus gegebenem Anlass dann heute eine Achsvermessung bei MB!! machen lassen. Die sagten es sei alles ok!

Und was sagt das Meßprotokoll, das man sogar bei Hinterhofwerkstätten ausgehändigt bekommt ;)
Wenn ein Wagen schief zieht, dann kann etwas nicht in Ordnung sein und wenn es nur ein ungleichmäßiger Luftdruck in den Reifen ist.

Gruß
Günter
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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 21:03

Hab kein Protokoll bekommen, da mein Vater mit meinem Wagen dort war. Ihm wurde 1° Abweichung an der linken Hinterachse geschildert. Wers glaubt...

Der Luftdruck stimmt.

Das Problem trat ja auch (erst) direkt nach der Kollision auf.

  • »gs_230CE« ist männlich

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 21:34

Zitat

Die sagten es sei alles ok!

und was bedeutet dann das:

Zitat

Ihm wurde 1° Abweichung an der linken Hinterachse geschildert.

Abweichung vom Sollwert oder aus der Toleranz?
Bei letzterem ist nicht "alles ok".
Aber ich finde es schon toll, dass man bei Mercedes kein Vermessungsprotokoll ausgehändigt bekommt.
Ich hatte noch nie eine Achsvermessung, bei der das nicht der Fall war. Aber ich war auch noch nie mit so was bei MB ;)
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Pixeldoc

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 22:51

Ich würde woanders eine Vermessung machen lassen und wenn das Ergebnis anders (und schriftlich bestätigt) ist würde ich von der ersten Werkstatt mein Geld zurückverlangen.

Grüsse aus Hannover
Max
Betr.: Bilder im Board:http://www.w124-board.de/feedback-f139/b…-t68738/p1.html

Wer nicht wählen gegangen ist, darf sich jetzt auch nicht über das Ergebnis beschweren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pixeldoc« (17. Dezember 2009, 22:51)


Technorocka

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 22:57

Soll hat er gemeint.

Hmmm eigentlich dachte ich mir, dass MB die richtige Anlaufstelle ist.

Was wird denn normalerweise gemessen?
Sollten nicht auch die Reifen auf Unwucht gemessen werden? Weil es ja mit karacho gegen den Bordstein ging.

Mit der 2.Vermessung hab ich mir auch schon überlegt, aber warum Geld ausgeben, wenn es nichtmal sicher ist, es wiederzubekommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Technorocka« (17. Dezember 2009, 22:58)


  • »gs_230CE« ist männlich

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 23:54

Zitat

Soll hat er gemeint.

Jetzt müßte man wissen, ob das noch in der Toleranz ist. Mit einem Vermessungsprotokoll sieht man es sofort ;)

Zitat

Was wird denn normalerweise gemessen?

Vorne Spur, Nachlauf und Sturz. hinten nur Spur und Sturz.

Zitat

Sollten nicht auch die Reifen auf Unwucht gemessen werden? Weil es ja mit karacho gegen den Bordstein ging.

Das wäre bestimmt kein Fehler, aber ich denke wenn da was wäre würde man das beim Fahren merken.
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Freitag, 18. Dezember 2009, 19:15

also...

ich habe mich heute informiert. Das Problem ist, dass die hintere rechte Seite der Achse etwas falsch steht, aber auch nicht gerichtet werden kann, weil sie angerostet ist. So, nun kann keine weitere Messung erfolgen, da für die Vermessung der vorderen Achse die hintere als Ausgangspunkt genommen wird.
Aus diesem Grund wurde die Vermessung abgebrochen und es gibt kein Protokoll..

Jetzt hab ich aber ein Problem! Wie soll ich das jetzt mit dem Unfallschaden vorne berechnen lassen?
Wenn ich hinten nichts machen lassen will, weil es mir zu teuer ist?

Gibt es vllt noch eine andere Möglichkeit eine Vermessung durchzuführen?

Bin ratlos...

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Freitag, 18. Dezember 2009, 19:52

Moinsen Technorocka.

Also eine Achsevermessung wird man definitiv so nicht hinbekommen. Die Vorderachse wird aber einen abbekommen haben, ansonsten würde der Wagen ja nicht nach links ziehen.

Meiner Meinung nach würde ich zunächst einmal dem Versicherungsgegner bzw. dessen Versicherung mitteilen, das auf jeden Fall ein Schaden an der Vorderachse feststellbar ist. Lass Dir das von einer Werkstatt zunächst einmal schriftlich bestätigen und zieh einenGutachter hinzu, wenn die Werkstatt einen Kostenvoranschlag von mehr als 500,- Euro feststellt. Den Gutachter muss dann die gegnerische Versicherung bezahlen und den evtl. Anwalt den Du einschalten kannst ebenfalls.

Nun ist also Deine Hinterachse ebenfalls nicht mehr so hundertprozentig, so das der Schaden an der Vorderachse nicht ganz genau diagnostiziert werden kann. Wärest Du nicht von dem anderem Fahrzeug zu diesem ausweichen gezwungen worden, dann müsstest Du nun nicht erst Deine Hinterachse richten lassen, um vorne den Schaden beseitigen lassen zu können.

Hier kommt man nun zu rechtlichen Fragen, die eigentlich nur ein Anwalt beantworten kann, den übrigens wie oben erwähnt die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn der andere Schuld ist, was ja so aussieht.

Also geh mal zum Anwalt und lass Dich beraten. Meiner Meinung nach müss die Hinterachsinstandesetzung unter Umständen auch von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden, falls nicht ein Totalschaden (Wert des Fahrzeuges und Instandsetzungkosten im Vergleich) vorliegen sollte, weil Du ohne diese Notbremsung ja nicht zur Instandsetzung der Hinterachse gezwungen wärest.

Aber auf jeden Fall bei der Versicherung schon einmal einen Schaden anmelden. Ich hoffe Du hast die Daten des anderen Fahrzeuges.

Viel Glück.

Ach ja, da Du ja auch aus Jöllenbeck kommst, empfehle ich Dir mal die Werkstatt von Schmidt unten an der Beckendorfer Str. der ist wirklich sehr günstig bei Reperaturen, wegen der Hinterachse, nur vermessen das kann er da leider nicht.

Gruß
Benno

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Freitag, 18. Dezember 2009, 20:46

dankeschön für die Ratschläge!

Ich denke wirklich, dass ich einen Anwalt einschalten werde. Ist wohl das Sinnigste hier.Da Mercedes nur einen Kostenvoranschlag machen will, wenn sie die Vorderachse vermessen können, um zu ermitteln was repariert werden muss, werde ich dort nochmal etwas Druck machen... vllt bekomme ich ja auch erstmal was pauschales.

Das mit dem Totalschaden wird, denke ich, aber eher eintreten. Aber versuchen kann man es ja mal ;).

Ich berichte die nächste Woche nochmal, wenn ich genaueres weiss.

Danke erstmal für alle, bis hierher :)

Technorocka

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Donnerstag, 14. Januar 2010, 22:48

Soo ich habe jetzt erstmal nen Anwalt eingeschaltet.
Die gegnerische Versicherung will einen Sachverständigen schicken, der sich alles anschaut. DEKRA.... wollen wir mal schauen was der "Für" die Versicherung macht!

Update folgt...

heinrichB

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Samstag, 16. Januar 2010, 19:54

Schaden an VA Achsvermessung

Hallo,

da bin ich gespannt. Der Sachverständige kann den Schaden nach Deiner Schilderung entweder durch Fahren (leichtes einseitiges Ziehen der Lenkung) oder durch Vermessung feststellen? Oder gibt es an der Felge oder der Reifenflanke einen sichtbaren Abdruck?

Wie gut, dass ich einen direkten Kontakt zu einem Sachverständigen habe.

Schönes WE
heinrichB

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Samstag, 16. Januar 2010, 23:43

Mach dir keine Sorgen! Das regelt sich schon. Warte erstmal ab was der Gutachter sagt, dann kannste das notfalls immernoch anfächten.
Gruß Nico

Jetzt mit 230TE unterwegs 8)

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Samstag, 16. Januar 2010, 23:52

Nur so gesagt:
WEnn Du nicht schuld bist und jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet hast, dann würd ich den Saschveständigen von der gegnerischen Versicherung ablehnen und einen eigenen beauftragen.
Oder du lässt den erst kommen und beauftragst dann deinen eigenen.
Lass dich dann überraschen, wie hoch die Differenz ist.
Wenn man sich vornimmt, den ganzen Tag nichts zu erreichen und das dann auch schafft - hat man dann was erreicht oder nicht?

Ich schreib nich, was mein Auto macht, ich schäm mich.

Technorocka

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Mittwoch, 3. Februar 2010, 21:22

soo mal ein Update...

habe nach langem Diskutieren mit MB einen Kostenvoranschlag bekommen, festhalten!, nur für die Hinterachse!
Man sagt, dass diese erst repariert werden soll, bevor man einschätzen kann, was vorne defekt ist. Meiner Meinung nach plausibel, aber nicht ok! Immerhin kann man ja einen ungefähren Schätzungswert angeben, so wie ich verlangt habe und brauche.

Im großen und ganzen geht es halt darum, dass die gegenerische Versicherung den Fuzzie erst zu mir schickt, wenn der Schaden auch hoch genug ist. Genauso braucht die Staatsanwaltschaft die Schadenshöhe, um das Strafmaß dementsprechend anzusetzen. Mein Anwalt meinte was von über 1400€ und es kann Konsequenzen bezgl. der Fahrerflucht geben.

Meint ihr, dass es so richtig ist, oder dass MB davon ausgeht, dass ich den Wagen eh nicht reparieren lasse, da es ein Totalschaden werden wird und sie kein Geld an mir verdienen können? Wenn ja, finde ich das eine linke Tour!

lg

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Mittwoch, 3. Februar 2010, 23:50

ich kann henning nur beipflichten.

auf jeden fall brauchst du das gutachten vom fremdgutachter net akzeptieren

wenn MB einen KVA macht, be dem es nur einen TEIL berücksichtigt, weil erst danach festgestellt werden kann, ob weitere schäden vorliegen, so ist dies durchaus legitim.

So kann es auch sein, das Gutachter sagen: demontiert erst mal die stoßstange, damit isch sagen kann, wie sehr das heck verzogen ist.

dennoch: DU KANNST DEINEN GUTACHTER BEAUFTRAGEN.

Wenn die versicherung dir einen anderen Aufzwingt, um den schaden zu deren Gunsten berechnen zu lassen, ist es deren Problem.

Was anderes ist deine Schadenminderungspflicht.
Wenn du mit dem Kaputten auto durch die gegend eierst, dadurch folgeschäden auftreten, hast du den schwarzen peter.

WOBEI: wenn dein durch die gegendgeeiere durch das fehlverhalten der versicherung kommt, sieht die sache etwas anders aus.

Klarer fall: Kauf dir nen Gutachter und fertig!
Warum soll ich von Hand schalten... Der Sprit wird auch von alleine weniger.
Es sagt der Gummibärenzüchter von Heiligenhafen: "Ich wache nachts, wenn die Bären schlafen!"

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