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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RicoX« (21. Juni 2010, 19:16)
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Zitat
Original von Elodian
Anwalt? gegengutachten?? ein gutachten gegen sein eigenes???
Hier muss einfach nur festgestellt werden, WAS defekt ist. Wenn das belegbar ist, wird auch gezahlt.
anwalt schadet nie, aber der wird sich auch auf einen gutachten berufen wollen, das ja dann wieder aussagen wird, das alles i.O. ist.
Mich würde mal interessieren, was die Werkstatt genau gesagt hat. Aussagen wie "das kann nen Totalausfall geben" muessen ja auch belegbar sein, oder? Wenn da was kaputt ist, dann muss es ja ausgebaut werden und DANN kann man es vielleicht in einen kausalen Zusammenhang bringen.
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Erleuchteter
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Zitat
Original von RicoX
noch was zum verständnis: wenn der zu reparierende schaden höher ist, als der zeit-/restwert des autos? was kann dann passieren?
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