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Damien

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1

Montag, 27. August 2007, 14:53

Zulassung Hecklautsprecher

Hab mal ne Frage...

Hab gehört, dass man beim Einbau der Hecklautsprecher keine Löcher in das Metall unter der Hutablage machen darf, um den Lautsprecher reinzubekommen.

Stimmt das?

Angeblich verliert man dadurch die Zulassung des Fahrzeuges, da es sich um ein tragendes Teil handelt.

  • »Elf€uro« ist männlich

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2

Montag, 27. August 2007, 15:03

Dise Frage stelle ich mir auch, obwohl ich dies bei einem 190er praktiziert hatte und niemand (TÜV oder Werkstatt) etwas diesbezüglich erwähnt hatte!

DIESEL

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3

Montag, 27. August 2007, 15:11

Es gibt Firmen, die schneiden Autos die Dächer ab, geht alles, wenn man entsprechend reagiert.

Unter der Hutablage das Metall wird ja wohl zur Karosseriesteifigkeit beitragen, und das passt dann sicher nicht mehr ins abgenommene Konzept des Herstellers.

Wolfgang R

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4

Montag, 27. August 2007, 15:14

Eigentlich gehört dieses Stück Bleck zu den tragenden Bauteilen. Weiss aber nur fast keiner :)

5

Montag, 27. August 2007, 15:32

eben, ist ein grosser unterschied obs legal ist oder ob man lange nicht erwischt wurde....

JIGGY

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6

Montag, 27. August 2007, 17:25

ja wenn der Tüv es nicht bemerkt , heißt es immer noch n ich das man es darf.

Wenn du bei einem Unfall verreckst dann zahlt deine Versicherung nicht ;)

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7

Montag, 27. August 2007, 17:31

...hatte mit dem 190er einen recht starken Hecktreffer, wieder sah niemand nach diesem Blech oder fragte danach....die Lautsprecher waren nicht zu übersehen (keine Abdeckung, nichts!).

Sicherlich habt Ihr Recht, jedoch sind doch vom Werk aus Löcher bzw. Ausschnitte für die originalen Lautsprecher, die da ebenfalls stabilitüät nehmen dürften????

Christian_HH

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8

Montag, 27. August 2007, 18:55

Abend,
also ich weis ja nicht... die Diskussion entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Aber man darf mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Ich habe gehört, dass... gilt dann aber nicht.

Ich habe beim 240 D / 250 D und jetzt auch beim 300 TD die Hutablage aufgesägt um dort entsprechende Lautsprecher unter zu bringen. Das hat Polizei und Tüv nie interessiert.
Das Blech im 124`ist vielleicht 2 mm dick, ihr glaubt doch nicht wirklich das zwei Löcher a max. 20cm da was ausmachen ???

Der Wagen fährt immer noch genau so stabil wie vorher, aber der Klang ist bei Musik ala Nine Inch Nails echt satter.

Gruß Christian_HH
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Damien

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9

Dienstag, 28. August 2007, 13:23

Zitat

Original von Taxi_HH
Abend,
also ich weis ja nicht... die Diskussion entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Aber man darf mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Ich habe gehört, dass... gilt dann aber nicht.

Ich habe beim 240 D / 250 D und jetzt auch beim 300 TD die Hutablage aufgesägt um dort entsprechende Lautsprecher unter zu bringen. Das hat Polizei und Tüv nie interessiert.
Das Blech im 124`ist vielleicht 2 mm dick, ihr glaubt doch nicht wirklich das zwei Löcher a max. 20cm da was ausmachen ???

Der Wagen fährt immer noch genau so stabil wie vorher, aber der Klang ist bei Musik ala Nine Inch Nails echt satter.

Gruß Christian_HH


Das sehe ich ja auch so. Nur habe ich keine Lust meine Zulassung zu verlieren, weil ein TÜV-Prüfer oder Polizist mal auftaucht der einen schlechten Tag hat oder sonst was und wegen so nem ***** den Wagen gleich stilllegt :P

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10

Montag, 3. September 2007, 16:16

Leute - wegen so einem Stück Blech tut sich da keiner runter ... .

Schaut mal die Motorräder an - da könnte man eigentlich JEDES Bike, das auf der Straße fährt aus dem Verkehr ziehen (besonders bei den Choppern).

Achtet mal auf Bauteile, wie:

Spiegel (meistens nicht mehr Original und zu klein)
Lenker
Fußrastenanlagen

Das KRASSESTE war jedoch:

Leistung

Hatten vor kurzem ne Harley auf dem Prüfstand. ALLES war im Original - Auspuffanlage, Luftfilter, Reifen, einfach ALLES - das Ergeniss war mehr als "erschreckend".

Normalerweise ist eine Abweichung von 5% der Leistung nach oben und unten zulässig - NICHT MEHR!

In den Papieren waren 65 PS angegeben - LAUT Hersteller.
Tatsächlich waren es NUR 58,xx PS

Eigentlich dürfte das Bike GAR nicht verkauft, bzw. auf der Straße fahren, da die Differenz mehr als 5% beträgt!

Wie man sieht, achtet noch nicht einmal das Kraftfahrt-Bundes-Amt auf gewisse Dinge - weshalb, dass wissen wir auch nicht.

Fazit:

WEGEN einem Blech im Heck wirst du - selbst bei einem Unfall KEINE Probleme bekommen ... .

franke420

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11

Montag, 3. September 2007, 17:48

Sorry aber da bin ich ganz anderer Meinung!
Blech wegschneiden ist denfenetiv verboten bzw die ABE des Fahrzeugs erlischt unter Umständen.Also kein oder nur bedingter Versicherungsschutz,...wenns keiner merkt ,hat man allenfalls Glück gehabt.
Ausserdem ist es, wenn manns vernünftig einbaut auch bei 16er LS nicht zwingend notwendig Blech wegzuschneiden,...
The only horses that I ride sit´n under my hood !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »franke420« (3. September 2007, 17:48)


Damien

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Dienstag, 4. September 2007, 11:53

Aber mit Rückgängig machen ist auch nicht viel drin oder? ?(

Mark-RE

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13

Dienstag, 4. September 2007, 11:55

Ne, aber der Versicherungsschutz erlischt dadurch mit sicherheit nicht.

Visit www.Opel-P1.de
:]

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14

Dienstag, 4. September 2007, 13:06

Kann das nicht glauben....

Schaut eich mal die extremtuner an, was die so alles verbasteln.
Ich sag nur "Lambo Doors", Cabrio umbauten, oder besser: Jede ATU Werkstatt schneidet das Dach auf um ein Nachrüstschiebedach einzusetzen.

Ähnlich verfahren wir und nehmen ein Stück Blech aus der Hutablage und füllen das verbleibende Loch mit einem Lautsprecher...

Ob Lautsprecher oder Glasschiebedach im Loch....egal!

Währe man hier in D so piniebel, würden einige der Fahrzeuge die Zulassung verlieren....

Mark-RE

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15

Dienstag, 4. September 2007, 13:32

Äh, Lambo-Doors, Glasschiebedächer, etc. p.p. ist auch alles eintragungspflichtig ^^

Visit www.Opel-P1.de
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16

Dienstag, 4. September 2007, 13:43

Okey, dann bleiben wir mal beim Nachrüstschiebedach!

Ob eingetragen oder nicht, statisch gesehen müsste es riskanter sein als kleine Lautsprecher in der Hutablage!!!

Was meinst Du, was ist riskanter? ein 30cm mal 50cm Loch oder 2x 10cm x 15cm in einem wesentlich stabileren und kleinerem Blech???

Ob eingetragen oder nicht, statisch egal!

ZXR750

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17

Dienstag, 4. September 2007, 14:36

Nee Nee

die Dächer werden nur in den Weichen teilen des Daches angesetzt, das Dach besitzt mehrere Streben.
Solange diese nich in mitleidenschaft gezogen werden gibts keine Stabilitätsprobleme.

Beim 124 er qp ist das Blech unter der Hutablage ein Tragendes Teil was maßgeblich zur Festigkeit des Fahrzeuges bei einem Überschlag
beiträgt.
Also damit ist vorsicht geboten!!!!

  • »Elf€uro« ist männlich

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18

Dienstag, 4. September 2007, 14:48

Keine weiteren Einwände! ?(

  • »Jensmitbenz« ist männlich

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19

Freitag, 28. September 2007, 12:18

Moin,

also ich seh es auch so:

Man muss das Blech nicht durchsägen.... es geht auch so mit gutem Klangergebnis.

Aber es ist nunmal ein Unterschied, ob man einen schweren Unfall mit Toten und Trallala hat oder ob einem nur hinten einer "reinrauscht".

Ich als Versicherung (geht ja bei mehreren Toten um viel von meiner Kohle) schau da sehr genau drauf, was der Gutachter zur Stabilität der Karosse und "komischen Löchern im Wagen" sagt.

Mir wäre das zuviel Risiko.... und wenn "mein unschuldiges Kind draufgeht, weil das Dach oder was auch immer einknickt, weil irgendein Schnösel meinte wegen eines schwanzersatzmäßigen Subwoofers die Statik des Wagens zu verändern" dann ist der Teufel los denke ich.

Aber ist eine Diskussion ohne Grundlage, wie hier auch schon erwähnt. Lass es einfach und gut ist....

Oder kauf Dir zwei W124er und lass beide gegen die Wand fahren. Einmal mit Loch und einmal ohne. Dann wissen wir - vielleicht - wie es - ungefähr - aussehen und ausgehen kann.

Grüße
Jens
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357Magnum

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20

Freitag, 28. September 2007, 12:41

...und warum nicht einfach original lassen???

wenn ihr "rumms" in der kiste wollt, kauft euch nen golf!
MfG Daniel

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